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   FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12   

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FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12 (https://dejure.org/2013,18427)
FG Münster, Entscheidung vom 25.04.2013 - 3 Wx 219/12 (https://dejure.org/2013,18427)
FG Münster, Entscheidung vom 25. April 2013 - 3 Wx 219/12 (https://dejure.org/2013,18427)
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  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Soweit das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung (vgl. OLG München 34 Wx 272/11; so auch Wilsch im Beck'schen Online Kommentar, GBO, § 35, Rdnr. 112; Völzmann, RNotZ 2012, 380, 385 und wohl auch Litzenburger, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, § 2232, Rdnr. 21 und in FD - ErbR 2012, 334607; a.A. OLG München, 34 Wx 15/12, DNotZ 2013, 211 f. für das Vorliegen eines etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung von Leistungsverpflichtungen des Bedachten, allerdings ohne klare Abgrenzung zu seiner Entscheidung 34 Wx 272/11) die Auffassung vertreten hat, ein Rücktrittsvorbehalt in einem Erbvertrag führe zu einer Lücke im Nachweis der Erbfolge, nämlich bezogen auf die Negativtatsache, dass das Recht nicht ausgeübt worden sei, folgt der Senat dem nicht (kritisch auch Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

    Weitere Nachweise sieht diese Vorschrift nicht vor, obwohl bei der letztwilligen Verfügung die Möglichkeit besteht, dass diese nicht - mehr - gültig ist, sei es wegen der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments, eines Erbvertrages oder wegen späterer Änderung oder Aufhebung (vgl. Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; insbesondere auch Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

  • OLG München, 03.11.2011 - 34 Wx 272/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Erbfolge unter Berücksichtigung eines einen

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Durch Zwischenverfügung vom 11.09.2012 hat das Grundbuchamt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 03.11.2011 - 34 Wx 272/11 = RNotZ 2012, 128 f. - das Fehlen einer eidesstattlichen Versicherung, dass kein Rücktritt vom Erbvertrag erfolgt sei, beanstandet.

    Soweit das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung (vgl. OLG München 34 Wx 272/11; so auch Wilsch im Beck'schen Online Kommentar, GBO, § 35, Rdnr. 112; Völzmann, RNotZ 2012, 380, 385 und wohl auch Litzenburger, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, § 2232, Rdnr. 21 und in FD - ErbR 2012, 334607; a.A. OLG München, 34 Wx 15/12, DNotZ 2013, 211 f. für das Vorliegen eines etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung von Leistungsverpflichtungen des Bedachten, allerdings ohne klare Abgrenzung zu seiner Entscheidung 34 Wx 272/11) die Auffassung vertreten hat, ein Rücktrittsvorbehalt in einem Erbvertrag führe zu einer Lücke im Nachweis der Erbfolge, nämlich bezogen auf die Negativtatsache, dass das Recht nicht ausgeübt worden sei, folgt der Senat dem nicht (kritisch auch Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).

  • OLG München, 12.01.2012 - 34 Wx 501/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Beweismittel zum Nachweis der Erbenstellung

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen (herrschende Meinung, siehe Senat, I - 3 Wx 113/12, FamRZ 13, 75 f., vgl. auch OLG München, 34 Wx 501/11 = NotBZ 2012, 179 und 34 Wx 316/11 bei juris).
  • OLG München, 25.01.2012 - 34 Wx 316/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Amtspflicht zur umfassenden Auslegung eines

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen (herrschende Meinung, siehe Senat, I - 3 Wx 113/12, FamRZ 13, 75 f., vgl. auch OLG München, 34 Wx 501/11 = NotBZ 2012, 179 und 34 Wx 316/11 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 113/12

    Verfahren des Grundbuchamts bei Eigentumsumschreibung auf den überlebenden

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Dem Grundbuchamt obliegt es, die in der öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen sowohl nach ihrer äußeren Form als auch nach ihrem Inhalt zu prüfen (herrschende Meinung, siehe Senat, I - 3 Wx 113/12, FamRZ 13, 75 f., vgl. auch OLG München, 34 Wx 501/11 = NotBZ 2012, 179 und 34 Wx 316/11 bei juris).
  • OLG München, 31.05.2012 - 34 Wx 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Erbfolgenachweis durch einen Erbvertrag mit einer

    Auszug aus FG Münster, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12
    Soweit das OLG München in der vom Grundbuchamt angeführten Entscheidung (vgl. OLG München 34 Wx 272/11; so auch Wilsch im Beck'schen Online Kommentar, GBO, § 35, Rdnr. 112; Völzmann, RNotZ 2012, 380, 385 und wohl auch Litzenburger, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, § 2232, Rdnr. 21 und in FD - ErbR 2012, 334607; a.A. OLG München, 34 Wx 15/12, DNotZ 2013, 211 f. für das Vorliegen eines etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrechts wegen Nichterfüllung von Leistungsverpflichtungen des Bedachten, allerdings ohne klare Abgrenzung zu seiner Entscheidung 34 Wx 272/11) die Auffassung vertreten hat, ein Rücktrittsvorbehalt in einem Erbvertrag führe zu einer Lücke im Nachweis der Erbfolge, nämlich bezogen auf die Negativtatsache, dass das Recht nicht ausgeübt worden sei, folgt der Senat dem nicht (kritisch auch Braun, MittBayNot 2012, S. 294 m.w.N. und 2013, S. 48; Tönnies, RNotZ 2012, 326; Lehmann/Schulz, ZEV 2011, 538, 539).
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