Rechtsprechung
   FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22959
FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12 U (https://dejure.org/2015,22959)
FG Münster, Entscheidung vom 25.06.2015 - 5 K 2660/12 U (https://dejure.org/2015,22959)
FG Münster, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 5 K 2660/12 U (https://dejure.org/2015,22959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterfallen der Beträge für Erschließungsmaßnahmen der Umsatzbesteuerung i.R. der Durchführung der Erschließung eines Baugebietes; Führen von Bauleistungen des Unternehmers aufgrund eines mit einer Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrages zur Herstellung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs 1 Satz 3; UStG § 3 Abs 4
    Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Umsatzbesteuerung von an d. Stpfl. gezahlten Beträgen für Erschließungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1861
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.07.2010 - V R 14/09

    Leistungsbeziehungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen durch einen

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Da zudem die Kostenerstattung mit den Grundstückserwerbern im Rahmen eines Grundstücksvertrages (in einer Urkunde) vereinbart worden sei, fehle insoweit auch die von der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.07.2010, V R 14/09, BStBl II 2012, 428) geforderte "Eigenständigkeit" bzw. die Unabhängigkeit von einem Grundstückskaufvertrag.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst a) und c) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (BFH-Urteil vom 22.07.2010 V R 14/09, BStBl II 2012, 428 m.w.N.).

    Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428 einen solchen unmittelbaren Zusammenhang bejaht für den Fall, dass die Stadt sich zur Zahlung der erstellten Erschließungsanlagen verpflichtete, wobei diese Zahlungsverpflichtung der Stadt aber entfallen sollte, soweit der Vorhabenträger mit den anderen Grundstückseigentümern eigenständige Vereinbarungen über die Kostentragung abschloss.

    Ein Entgelt von dritter Seite für die Herstellung der Erschließungsanlagen hat der BFH im Urteil in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428 daher nur für einen eigenständigen "Erschließungsvertrag" bejaht, den ein Grundstückseigentümer mit einem Erschließungsträger vereinbart hat, ohne dass dabei ein Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag bestand.

    Verneint man aufgrund dessen einen Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag im Sinne der Ausführungen im BFH-Urteil vom 22.07.2010, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, so ist ein Entgelt von dritter Seite für die Werklieferung der Klägerin an die Stadt E. durch die Grundstückserwerber bzw. den Eigentümer Herrn T1.

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Die Klägerin vertritt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.01.2011 (V R 12/08, BStBl II 2012, 61) die Auffassung, dass es sich vorliegend um nicht umsatzsteuerbare Leistungen handele.

    Der dem BFH-Urteil V R 12/08 zugrundeliegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar.

    Demgegenüber hat der BFH im Urteil vom 13.01.2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, das allerdings den Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Zuwendung der Erschließungsanlagen an die Stadt betraf, ausgeführt, dass auch soweit die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Erschließung und Veräußerung von Grundstücken war, die Erschließungskosten durch die Höhe der für die Grundstücke erzielten Verkaufserlöse letztlich auf die Grundstückskäufer abgewälzt hat, darin kein Entgelt eines Dritten --der Grundstückskäufer für die Leistungen der Klägerin an die Gemeinde-- nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG liegt (Rz. 62).

  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Denn unter Berücksichtigung des für die Bestimmung der Person des Leistungsempfängers maßgeblichen Rechtsverhältnisses, das der Leistung zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.09.2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243), ist die Gemeinde aufgrund des mit ihr abgeschlossenen Erschließungsvertrags vom 1.04.2004 Leistungsempfänger, weil sie den Betrieb und den Unterhalt der Erschließungsanlagen auf den in ihrem Eigentum stehenden und gegebenenfalls öffentlich-rechtlich gewidmeten Erschließungsflächen übernimmt (vgl. § E 8 des Vertrages).

    Erbringt der Unternehmer mit der Herstellung der Erschließungsanlagen bereits eine Werklieferung, rechtfertigt der dadurch mittelbar bei den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke eintretende Vorteil der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke nicht die Annahme einer gesonderten sonstigen Leistung (BFH-Urteil vom 23.09.2009 XI R 14/08, BFHE 227, 218, BStBl II 2010, 243).

  • BFH, 21.03.2007 - II R 67/05

    Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Ohne dass insoweit eine Bindung an die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung besteht, spricht hierfür auch, dass der auf die Erschließung entfallende Kaufpreisanteil beim Verkauf von Grundstücken in erschlossenem Zustand Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 67/05, BFHE 215, 301, BStBl II 2007, 614, Leitsatz).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Auch die Rechtsausführungen in dem BFH-Urteil vom 16.10.2013 (XI R 39/12, BStBl II 2014, 1024 zur Abgabe von "Gratis-Handys") würde ihre Rechtsauffassung, dass kein Entgelt von dritte Seite vorliegen, stützen, denn der mit der Stadt abgeschlossene Erschließungsvertrag sei in keiner Weise vertraglich verknüpft gewesen mit etwaigen Zahlungen Dritter, so dass der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zu unentgeltlichen Erschließungsleistungen einerseits und Drittentgelt nicht bestehe.
  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 2660/12
    Ob die Zahlung des Dritten zugleich Teil eines anderen Geschäftsvorganges ist, spielt keine Rolle (BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c).
  • BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15

    Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Juni 2015  5 K 2660/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1861 veröffentlicht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht