Rechtsprechung
   FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7901
FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00 E (https://dejure.org/2002,7901)
FG Münster, Entscheidung vom 25.09.2002 - 7 K 5800/00 E (https://dejure.org/2002,7901)
FG Münster, Entscheidung vom 25. September 2002 - 7 K 5800/00 E (https://dejure.org/2002,7901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EGBGB § 96 ; EStG § 10
    Klare und eindeutige Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben: - Klare und eindeutige Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von als dauernde Last geltend gemachten Leistungen an Eltern als Sonderausgaben; Voraussetzungen für Abziehbarkeit von auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernden Lasten als Sonderausgaben; Definition Leistungen auf Grund ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Kennzeichnend für derartige Verträge ist der Umstand, dass im Wege der vorweggenommenen Erbfolge existenzsicherndes Vermögen auf die nächste Generation übertragen wird und der Übertragende sich gleichzeitige Erträge des Vermögens, welche bislang von ihm selbst erwirtschaftet wurden, zur eigenen Versorgung vorbehält (BFH-Urteil vom 15.07.1992 X R 165/90, BStBl. II 1992, 1020).

    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen außerdem zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil BStBl. II 1992, 1020 und BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 83/82, BStBl. II 1989, 281).

    Speziell zu der Anerkennung von Übergabeverträgen hat der BFH darauf abgestellt, dass als wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistung und die Art und Weise der Zahlung vereinbart sein müssen (BFH-Urteil BStBl. II 1992, 1020).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Als Leistungen auf Grund besonderer Verpflichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG werden von der ständigen Rechtsprechung solche Zahlungen angesehen, die auf einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beruhen (BFH-Beschluss vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847; BFH-Beschluss vom 15.07.1991, GrS 1/90, BStBl. II 1992, 78 und BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 44/93, BStBl. II 1996, 676).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Erforderlich ist deshalb, dass der Vertrag klare und eindeutige Vereinbarungen aufweist und zivilrechtlich wirksam ist (BFH-Urteil vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196 m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen außerdem zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil BStBl. II 1992, 1020 und BFH-Urteil vom 29.11.1988 VIII R 83/82, BStBl. II 1989, 281).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Als Leistungen auf Grund besonderer Verpflichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG werden von der ständigen Rechtsprechung solche Zahlungen angesehen, die auf einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beruhen (BFH-Beschluss vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847; BFH-Beschluss vom 15.07.1991, GrS 1/90, BStBl. II 1992, 78 und BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 44/93, BStBl. II 1996, 676).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
    Als Leistungen auf Grund besonderer Verpflichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG werden von der ständigen Rechtsprechung solche Zahlungen angesehen, die auf einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge beruhen (BFH-Beschluss vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847; BFH-Beschluss vom 15.07.1991, GrS 1/90, BStBl. II 1992, 78 und BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 44/93, BStBl. II 1996, 676).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 7/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1210 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht