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   FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14 F   

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FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14 F (https://dejure.org/2018,19686)
FG Münster, Entscheidung vom 26.04.2018 - 6 K 4135/14 F (https://dejure.org/2018,19686)
FG Münster, Entscheidung vom 26. April 2018 - 6 K 4135/14 F (https://dejure.org/2018,19686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung/LuF - Zuordnung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, Zwangsentnahme, Betriebsverpachtung, Betriebsaufgabeerklärung - Finanz- und Abgaberecht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Zuordnung von Grundstücken
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
    Gesamtrechtsnachfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1685
  • EFG 2018, 1362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 10.12.1992 - IV R 115/91

    Bebauung von geringem Teil der Grundstückfläche ist keine Entnahme

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Der BFH hat dies selbst für die Bestellung einer Vielzahl von Erbbaurechten vertreten (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342).

    (3) Allerdings hat der BFH diese Annahme dahingehend eingeschränkt, dass gewillkürtes Betriebsvermögen nur in einem Umfang zulässig sein kann, der den Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs nicht derart beeinträchtigt, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1992 IV R 115/91, a.a.O.).

    Bei einem Umfang von über 10 % der erbbaurechtsbelasteten Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Betriebes ist weiter nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu überprüfen, ob die Bestellung der Erbbaurechte zu einer zwingenden Entnahme dieser Flächen aus dem Betriebsvermögen geführt hat (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1992 IV R 115/91, a.a.O.).

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Wie der BFH wiederholt entschieden hat, muss diese Erklärung wegen der mit ihr verbundenen Rechtsfolgen, insbesondere der Verwirklichung eines Aufgabegewinns, eindeutig und klar gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden (BFH-Urteile vom 12.03.1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406 und vom 15.10.1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257).

    Darüber hinaus hat der BFH mit zwei Urteilen vom 15.10.1987 (IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260 und IV R 91/85, a.a.O.) klargestellt, dass diese Erlasse nicht mit der Gesetzeslage im Einklang stehen.

  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Sie kann aber auch nur eine vorübergehende Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit zum Inhalt haben, sofern der Betriebsinhaber die Absicht hat, den Betrieb selbst wieder aufzunehmen oder die Wiederaufnahme einem Gesamtrechtsnachfolger oder einem Einzelrechtsnachfolger im Sinne von § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) zu überlassen (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456).

    Sie hätte als Gestaltungserklärung auch nur zur Folge, dass der Betrieb erst mit dem Zugang der Steuererklärung beim Finanzamt aufgegeben wäre (vgl. BFH-Urteil vom 27.02.1985 I R 235/80, a.a.O.), die Einnahmen für den zurückliegenden Steuererklärungszeitraum also noch gar nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt werden könnten.

  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 133/86

    Keine Entnahme eines zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    (2) Zwar entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH, dass allein die Belastung eines Betriebsgrundstücks mit einem Erbbaurecht selbst dann keine Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen zur Folge hat, wenn das Erbbaurecht von dem Betriebsinhaber zugunsten eines Dritten bestellt wird und dieser aufgrund seines Erbbaurechts auf dem belasteten Grundstück für eigene Wohnzwecke ein Einfamilienhaus errichtet (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1970 I R 42/68, BFHE 98, 486, BStBl II 1970, 419; vom 26.11.1987 IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, und vom 10.04.1990 VIII R 133/86, BFHE 161, 438, BStBl II 1990, 961).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Die Rechtsprechung hat darin eine Faustregel gesehen, an der sie sich im Einzelfall orientiert hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 09.12.1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342; vom 01.02.1990 IV R 8/89, BFHE 159, 471, BStBl II 1990, 428 und vom 12.11.1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430).
  • BFH, 18.12.1985 - I R 169/82

    Bewertung von Verkauf und Entnahme des Grundbesitzes als Betriebsveräußerung -

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Aus diesem Grunde ist zu verlangen, dass neben der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch weitere Umstände hinzutreten, die auf einen Aufgabewillen schließen lassen (BFH-Urteil vom 18.12.1985 I R 169/82, BFH/NV 1986, 726).
  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    (2) Zwar entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH, dass allein die Belastung eines Betriebsgrundstücks mit einem Erbbaurecht selbst dann keine Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen zur Folge hat, wenn das Erbbaurecht von dem Betriebsinhaber zugunsten eines Dritten bestellt wird und dieser aufgrund seines Erbbaurechts auf dem belasteten Grundstück für eigene Wohnzwecke ein Einfamilienhaus errichtet (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1970 I R 42/68, BFHE 98, 486, BStBl II 1970, 419; vom 26.11.1987 IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, und vom 10.04.1990 VIII R 133/86, BFHE 161, 438, BStBl II 1990, 961).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (vgl. BFH-Urteile vom 01.12.2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431, vom 26.09.2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014 324 und vom 14.07.2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).
  • BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Für das Vorliegen einer eindeutigen Aufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt trägt der Kläger die Feststellungslast, weil er einen steuerentpflichtenden Vorgang vorträgt (vgl. BFH-Beschluss vom 26.02.2010 IV B 25/09, BFH/NV 2010, 1116; Stephany in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, III. Teil, Kap. 50 Rdnr. 33).
  • BFH, 01.07.2010 - IV R 7/08

    Keine Rücklagenübertragung auf Abfindungsgrundstücke im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
    Soweit die Grundstücke durch die Flurbereinigung ausgetauscht wurden, hat sich die Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen aufgrund des Surrogationsprinzips an den Austauschgrundstücken fortgesetzt (vgl. BFH-Urteile vom 29.03.1995 X R 3/92, BFHE 177, 418, HFR 1995 581 und vom 01.07.2010 IV R 7/08, BFH/NV 2010, 2250).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 16/10

    Kein landwirtschaftlicher Betrieb bei unentgeltlicher Überlassung

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf

  • BFH, 13.12.2001 - IV R 86/99

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 4/87

    Andere land-oder forstwirtschaftliche Nutzung in geringem Umfang i. S. des § 8c

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 26/80

    Zur Frage der Entnahme bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 26.02.1970 - I R 42/68

    Belastung eines Betriebsgrundstücks mit einem Erbbaurecht als Entnahme des

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04

    Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

  • BFH, 12.03.1964 - IV 107/63 U

    Wahlmöglichkeit bei der Betriebseinstellung, ob das bisherige Betriebsvermögen

  • BFH, 29.03.1995 - X R 3/92

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

  • BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05

    Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Entnahme

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht -

  • BFH, 06.02.1986 - IV R 133/85

    Steuerliche Zuordnung einer Tätigkeit - Grundstückserschließungsgesellschaft -

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18

    Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.04.2018 - 6 K 4135/14 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die im Anschluss von IV erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1362 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17

    Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem

    Aus diesem Grunde ist zu verlangen, dass neben der Erklärung einer bestimmten Einkunftsart noch weitere Umstände hinzutreten, die auf einen Aufgabewillen schließen lassen (BFH-Urteil vom 15.10.1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl. II 1988, 260; BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088; FG Münster, Urteil vom 26.04.2018, 6 K 4135/14 F, EFG 2018, 1362 Tz. 79).
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