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   FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09 Erb   

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FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09 Erb (https://dejure.org/2012,26336)
FG Münster, Entscheidung vom 26.07.2012 - 3 K 4434/09 Erb (https://dejure.org/2012,26336)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 3 K 4434/09 Erb (https://dejure.org/2012,26336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer steuerpflichtigen Schenkung durch die Kapitalerhöhung an einer GmbH; Voraussetzungen für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

  • Betriebs-Berater

    Schenkungsteuer - Objektive Bereicherung durch Erwerb von GmbHAnteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs 3
    Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Festsetzungsverjährung bei widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schenkungsteuer - Objektive Bereicherung durch Erwerb von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2402
  • EFG 2012, 2136
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 09.07.2009 - II R 47/07

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die seitens des Beklagten gegen das Urteil eingelegte Revision durch als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 09.07.2009 (II R 47/07, BStBl II 2010, 74) als unbegründet zurück.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf den als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 09.07.2009 (II R 47/07, BStBl II 2010, 74) Bezug genommen.

    Diese Annahme habe sich als unrichtig herausgestellt (Hinweis auf das BFH-Verfahren II R 47/07).

    Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist; denn die Schenkungsteuer ist Verkehrssteuer (vgl. BFH, Urteil vom 09.07.2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74).

    Der Gerichtsbescheid des BFH vom 09.07.2009 (II R 47/07) wurde dem Beklagten ausweislich des Eingangsvermerks auf dem Übersendungsschreiben vom 09.10.2009 am 12.10.2009 zugestellt.

    Da der Beklagte den hier angefochtenen Bescheid innerhalb dieser Antragsfrist erlassen hat, war die Festsetzungsfrist in Bezug auf die dem BFH-Verfahren II R 47/07 zugrunde liegende Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen (vgl. § 171 Abs. 3a AO).

  • FG Münster, 18.10.2007 - 3 K 3325/05

    Kapitalerhöhung einer GmbH gegen zu geringes Aufgeld als steuerpflichtige

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Im sich anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren 3 K 3325/05 Erb vor dem erkennenden Senat gaben die Beteiligten im Rahmen eines Erörterungstermins übereinstimmend eine als "tatsächliche Verständigung" bezeichnete Erklärung hinsichtlich des möglichen Schenkers und der möglichen Beschenkten aufgrund der Kapitalerhöhung vom 05.02.1998 ab.

    Auf Blatt 47 - 49 der beigezogenen Akte 3 K 3325/05 Erb wird hierzu Bezug genommen.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil vom 18.10.2007 (3 K 3325/05 Erb, EFG 2008, 313) Bezug genommen.

    Die Akten 3 K 3325/05 Erb und 9 K 5/08 K des Finanzgerichts Münster sind beigezogen worden.

  • BFH, 20.12.2000 - II R 42/99

    Kapitalerhöhung gegen Einlage unter gemeinem Wert, Zulassung Dritter

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Der BFH habe mehrfach entschieden (Urteile vom 20.12.2000 II R 42/99, BStBl II 2001, 454 und vom 30.05.2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 36), dass bei der Kapitalerhöhung einer GmbH, bei der Dritte zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, die Neugesellschafter mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert seien.

    Nach den Urteilen des BFH vom 20.12.2000 (II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30.05.2001 (II R 6/98, BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigen, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

    Denn die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschafter vermittelten als Folge der Entstehung der neuen Anteile eine geringere quotale Beteiligung und erfuhren darüber hinaus eine Wertminderung dadurch, dass der neue Gesellschaftsanteil der Klägerin proportional am bisherigen Vermögen der RR GmbH teilhat, ohne dass dies durch ebenfalls proportionale Anteile der bisherigen Gesellschafter an der von der Klägerin eingebrachten Einlage in Höhe von X DM ausgeglichen wurde (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 20.12.2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454).

  • BFH, 10.09.1986 - II R 81/84

    Freigebige Zuwendung bei auffälligem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Der Wille zur Unentgeltlichkeit oder auch Wille zur Freigebigkeit wird aufgrund der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemeinen Verkehrsüblichen bestimmt (vgl. BFH, Urteil vom 10.09.1986 II R 81/84, BFHE 148, 69, BStBl II 1987, 80).

    In einem solchen Fall ist anzunehmen, dass den Vertragsschließenden dieses Missverhältnis bekannt war (vgl. BFH, Urteil vom 10.09.1986 II R 81/84, BFHE 148, 69, BStBl II 1987, 80; BFH, Urteil vom 01.07.1992 II R 70/88, BFHE 168, 380 BStBl II 1992, 921).

  • BFH, 23.05.1996 - IV R 49/95

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund irriger Beurteilung eines

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Dabei ist jedoch unerheblich, ob diese Annahme auf einer sachlichen oder auf einer rechtlichen Fehlbeurteilung beruht (vgl. BFH, Urteil vom 23.05.1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89 m. w. N.).

    Auch der IV. Senat des BFH komme in seiner Entscheidung vom 23.05.1996 (IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89) zu dem Ergebnis, dass der Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich der nach § 174 Abs. 3 AO nachzuholenden, aufzuhebenden oder zu ändernden Steuerfestsetzung einer Anwendung dieser Vorschrift entgegenstehe.

  • BFH, 07.07.2008 - II B 9/07

    Steuergeheimnis: Offenbarungsbefugnis wegen Durchführung eines

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Für diese Beurteilung ist maßgebend, dass die Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschaft als Folge der Entstehung neuer Anteile eine geringere quotale Beteiligung vermitteln und durch die proportionale Teilhabe des neuen Geschäftsanteils am bisherigen Vermögen der GmbH eine Wertminderung erfahren (vgl. BFH, Beschluss vom 07.07.2008 II B 9/97, BFH/NV 2008, 1811).

    Im Bereich geschäftlicher Beziehungen kann jedoch bei einem objektiv (teil-)unentgeltlichen Vorgang das subjektive Merkmal der Freigebigkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG trotz vorliegender Kenntnis des Zuwendenden hinsichtlich der Umstände, die seine Leistung zu einer objektiv (teil-)unentgeltlichen machen, entfallen, soweit der Steuerpflichtige in objektiv nachvollziehbarer Weise dartut, dass die Bereicherung des Zuwendungsempfängers der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden diente, d. h. objektiv und nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile des Zuwendenden gerichtet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 07.07.2008 II B 9/07, BFH/NV 2008, 1811; BFH, Urteil vom 29.10.1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832 jeweils m. w. N. zur Rechtsprechung).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 99/06

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    An der erforderlichen Ursächlichkeit der Annahme für die Nichtberücksichtigung fehlt es nur, wenn die Behörde von diesem Sachverhalt gar keine Kenntnis hatte oder rechtsirrtümlich annahm, dieser Sachverhalt sei, jetzt und auch später, ohne steuerliche Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 14.01.2010 IV R 33/07, a. a. O.) Da die Vorschrift auch die Nachholung einer Steuerfestsetzung benennt, ist § 174 Abs. 3 AO auch im Falle einer, hier vorliegenden, erstmaligen Steuerfestsetzung anwendbar (vgl. BFH, Urteil vom 05.11.2009 IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593).

    Erkennbarkeit liegt u. a. dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch sein eigenes Verhalten das Finanzamt veranlasst hat, einen Sachverhalt nicht bei ihm, sondern bei einem Anderen zu erfassen, wobei sich der Steuerpflichtige das Handeln seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen muss (vgl. BFH, Urteil vom 05.11.2009 IV R 99/06 a. a. O.).

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 33/07

    Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Die (erkennbare) Annahme, dass ein bestimmter Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigten sei, muss nach der Rechtsprechung des BFH, in sinnvoller Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 174 Abs. 3 AO, für dessen Nichtberücksichtigung kausal geworden sein (vgl. BFH, Urteil vom 11.08.2011 V R 54/10, BFH/NV 2011, 2017; BFH, Urteil vom 14.01.2010 IV R 33/07, BFHE 228, 122, BStBl II 2010, 586 jeweils m. w. N.).

    An der erforderlichen Ursächlichkeit der Annahme für die Nichtberücksichtigung fehlt es nur, wenn die Behörde von diesem Sachverhalt gar keine Kenntnis hatte oder rechtsirrtümlich annahm, dieser Sachverhalt sei, jetzt und auch später, ohne steuerliche Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 14.01.2010 IV R 33/07, a. a. O.) Da die Vorschrift auch die Nachholung einer Steuerfestsetzung benennt, ist § 174 Abs. 3 AO auch im Falle einer, hier vorliegenden, erstmaligen Steuerfestsetzung anwendbar (vgl. BFH, Urteil vom 05.11.2009 IV R 99/06, BFHE 228, 98, BStBl II 2010, 593).

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Der erkennende Senat folgt diesbezüglich der wohl überwiegenden Auffassung in der Literatur und schließt sich für den vorliegenden Fall der Argumentation des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 22.04.2009 (6 K 2821/02, AO-StB 2009, 328) an.

    Demgegenüber falle der von der Gegenansicht angeführte Aspekt der Rechtsicherheit nicht entscheiden ins Gewicht (vgl. die weiteren Ausführungen des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 22.04.2009 a. a. O.).

  • BFH, 30.05.2001 - II R 6/98

    Unternehmensnachfolge - Schenkungsteuerliche Bereicherung der neu eintretenden

    Auszug aus FG Münster, 26.07.2012 - 3 K 4434/09
    Der BFH habe mehrfach entschieden (Urteile vom 20.12.2000 II R 42/99, BStBl II 2001, 454 und vom 30.05.2001 II R 6/98, BFH/NV 2002, 36), dass bei der Kapitalerhöhung einer GmbH, bei der Dritte zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile zugelassen werden, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, die Neugesellschafter mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert seien.

    Nach den Urteilen des BFH vom 20.12.2000 (II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) und vom 30.05.2001 (II R 6/98, BFH/NV 2002, 26) sind Dritte, die im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Gesellschaftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigen, zugelassen werden, mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.

  • BFH, 01.07.1992 - II R 70/88

    Gesellschaftsanteilsübertragung durch Verfügung

  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 2/86

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eines Anteils an

  • BFH, 08.03.2007 - IV R 41/05

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Rücknahme

  • BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06

    Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe;

  • BFH, 09.08.2007 - I B 15/07

    Vorliegen einer widerstreitenden Steuerfestsetzung; Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 15.01.2009 - III R 81/07

    Erkennbarkeit der Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes bei widerstreitender

  • BFH, 11.08.2011 - V R 54/10

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft -

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

  • BFH, 31.05.1989 - II B 31/89

    Bestimmung des Werts eines erworbenen Anteils einer GmbH für die

  • BFH, 07.06.1989 - II B 4/89

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Entstehung von Erbschaftsteuer bei

  • BFH, 23.07.2001 - III B 107/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Urteilsabweichung - Divergenzentscheidung -

  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

  • FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    Das FG wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2136 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, es lägen Schenkungen der A und der C an die Klägerin vor.
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