Rechtsprechung
   FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43373
FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19 U (https://dejure.org/2020,43373)
FG Münster, Entscheidung vom 26.11.2020 - 5 K 2414/19 U (https://dejure.org/2020,43373)
FG Münster, Entscheidung vom 26. November 2020 - 5 K 2414/19 U (https://dejure.org/2020,43373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermäßigte umsatzrechtliche Versteuerung der Umsätze des Klägers aus seiner Tätigkeit als selbständiger Zauberkünstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Umsätze eines Zauberkünstlers (insbes. Ballonmodellage) fallen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ermäßigte Umsatzsteuer: Ein Zauberer ist ein Künstler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Harry Potter und die ermäßigte Umsatzsteuer

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Harry Potter und die ermäßigte Umsatzsteuer

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Zauberkünstler?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Umsätze aus der Tätigkeit als selbständiger Zauberkünstler, Frage der Steuerermäßigung; Theaterbegriff; Kunstbegriff

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Künstlerische Tätigkeit
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08

    Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Er war unter Bezugnahme auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 08.07.2009, Az. 6 K 3559/08, der Ansicht, dass seine Leistungen in Form der Auftritte als Zauberkünstler vollständig dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu unterwerfen seien.

    Entsprechend des Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, könnten Leistungen eines Zauberkünstlers grundsätzlich aber dann als theaterähnliche Leistung eingestuft werden, wenn sich der Zauberer als ausübender Künstler betätige, wobei der Begriff des ausübenden Künstlers steuerrechtlich nicht definiert sei.

    Auch eine Vergleichbarkeit der Aufführungen des Klägers mit den theatermäßigen Darstellungen in dem vom Hessischen Finanzgericht (Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris) entschiedenen Fall sei nicht gegeben.

    Auf diese Weise sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677; vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, 12 K 459/00, EFG 2005, 911; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Infolgedessen sind bei der Auslegung der nationalen Begriffe "Theater" und "den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen" speziell diejenigen Leistungen einheitlich zu behandeln, die aufgrund ihrer Gleichartigkeit in einem Wettbewerb stehen (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Der BFH sieht im Zusammenhang mit der Bestimmung des Kunstbegriffs im Ertragssteuerrecht eine Tätigkeit als künstlerisch an, wenn diese nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eigenschöpferisch ist und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine "bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe" erreicht (BFH, Urteil vom 11.07.1991, IV R 33/90, BStBl. II 1992, 353; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Überträgt man diese Kunstbegriffe auf die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.06.2009, 5 K 232/08, juris; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris), so ist der Kläger als ausübender Künstler tätig geworden.

    Daher können auch die Leistungen eines Zauberkünstlers als eine theaterähnliche Leistung eingestuft werden, wenn sie mit den begünstigten Aufführungen einer Kleinkunstbühne oder eines Varietétheaters vergleichbar sind (Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris, m.w.N.).

    Unter die Begünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG fallen daher nicht nur Schauspiel-, Tanz- und Musikaufführungen, sondern auch Mischformen von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietung, wobei maßgebend für die Vergleichbarkeit mit diesen begünstigenden Darbietungen allein der Inhalt der jeweiligen Vorführung ist und nicht der Ort (Schauspielhaus, Stadion, Konzerthalle usw.) oder die sachlichen Voraussetzungen eines Theaters, z.B. Ensemble und Spielplan (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Es widerspräche dem im Umsatzsteuerrecht geltenden Neutralitätsgebot, wenn die Leistungen der Solisten/ausübenden Künstler, die für einen Veranstalter (hier für denjenigen, der die Familien- oder Firmenfeier ausrichtet) tätig sind, anders behandelt würden als die Leistungen der Solisten/ausübenden Künstler, die ihre Leistungen unmittelbar gegenüber den Besuchern erbringen (vgl. auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris, Rn. 22).

  • BFH, 09.10.2003 - V R 86/01

    Steuerbegünstigte Theatervorführung

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Auf diese Weise sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677; vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, 12 K 459/00, EFG 2005, 911; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Da es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz handelt, dass für Leistungen der normale Steuersatz gilt, sind die Bestimmungen eng auszulegen, wobei die Auslegung grundsätzlich nach der gewöhnlichen Bedeutung zu erfolgen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18.01.2001, Rs. C-83/99, Kommission/Spanien, HFR 2001, 385, Rn. 20; BFH, Urteil vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984).

    Unter dem Begriff Theatervorführungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten (also Theatervorführungen im engeren Sinne) zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielen (BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677, Rz. 20; vom 19.10.2011, XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10.01.2013, V R 31/10, BStBl II 2013, 352, Rz 42 vom 26.04.1995, XI R 20/94, BStBl. II 1995 und vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV ; 2004, 984).

    Auch eine Unterhaltungsshow kann eine Theatervorführung i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a) UStG sein, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen (BFH, Urteil vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-109/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Der nationale Gesetzgeber hat daher auch nicht die Freiheit, den Kreis derer, deren Leistungen dem ermäßigten Satz unterliegen, willkürlich zu beschränken (EuGH, Urteil vom 23.10.2003, Rs. C-109/02, BStBl II 2004, 337; vgl. auch BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 50/04, BStBl. II 2006, 101).

    Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Neufassung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG mit Wirkung zum 16.12.2004 durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG, BGBl I 2004, 3310), weil der EuGH die damalige umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung bei der Besteuerung der Leistungen von Solisten beanstandet hatte (EuGH, Urteil vom 23.10.2003, Rs. C-109/02, BStBl II 2004, 337).

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Für die Entscheidung, ob die Voraussetzungen zur Einstufung eines Zauberers als ausübender Künstler im Einzelfall gegeben seien, sei der allgemeinen Verkehrsauffassung besonderes Gewicht beizulegen (BFH, Urteil vom 11.07.1991, IV R 33/90).

    Der BFH sieht im Zusammenhang mit der Bestimmung des Kunstbegriffs im Ertragssteuerrecht eine Tätigkeit als künstlerisch an, wenn diese nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eigenschöpferisch ist und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine "bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe" erreicht (BFH, Urteil vom 11.07.1991, IV R 33/90, BStBl. II 1992, 353; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 35/12

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf theaterähnliche Autorenlesung gegen Entgelt

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Auf diese Weise sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, durch einen niedrigeren Steuersatz zugunsten der Besucher kultureller Veranstaltungen eine Preiserhöhung zu vermeiden (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677; vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV 2004, 984; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005, 12 K 459/00, EFG 2005, 911; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris).

    Unter dem Begriff Theatervorführungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten (also Theatervorführungen im engeren Sinne) zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielen (BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677, Rz. 20; vom 19.10.2011, XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10.01.2013, V R 31/10, BStBl II 2013, 352, Rz 42 vom 26.04.1995, XI R 20/94, BStBl. II 1995 und vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV ; 2004, 984).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Auch das Bundesverfassungsgericht spricht im Zusammenhang mit Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) von der zwingenden Notwendigkeit neben dem "Werkbereich" der Kunst auch ihren "Wirkbereich" - also die Ausübung und Präsentation der Kunst zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971, 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 f.).

    Es darf sich - so das BVerfG - nicht primär um Mitteilung, sondern es muss sich um den Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971, 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 f.).

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Unter dem Begriff Theatervorführungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten (also Theatervorführungen im engeren Sinne) zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielen (BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677, Rz. 20; vom 19.10.2011, XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10.01.2013, V R 31/10, BStBl II 2013, 352, Rz 42 vom 26.04.1995, XI R 20/94, BStBl. II 1995 und vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV ; 2004, 984).
  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Unter dem Begriff Theatervorführungen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten (also Theatervorführungen im engeren Sinne) zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst und des Varietés bis hin zu den Puppenspielen (BFH, Urteile vom 25.02.2015, XI R 35/12, BStBl II 2015, 677, Rz. 20; vom 19.10.2011, XI R 40/09, BFH/NV 2012, 798, Rz 33; vom 10.01.2013, V R 31/10, BStBl II 2013, 352, Rz 42 vom 26.04.1995, XI R 20/94, BStBl. II 1995 und vom 09.10.2003, V R 86/01, BFH/NV ; 2004, 984).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 50/04

    Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Der nationale Gesetzgeber hat daher auch nicht die Freiheit, den Kreis derer, deren Leistungen dem ermäßigten Satz unterliegen, willkürlich zu beschränken (EuGH, Urteil vom 23.10.2003, Rs. C-109/02, BStBl II 2004, 337; vgl. auch BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 50/04, BStBl. II 2006, 101).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 105/85

    Künstlerische Tätigkeit - Büttenredner

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19
    Hierbei liege eine in diesem Sinne eigenschöpferische Leistung vor, wenn eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft in der Leistung zum Ausdruck kommt (BFH, Urteil vom 26.02.1987, IV R 105/85, BStBl. II 1987, 376 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 12 K 459/00

    Umsatzsteuerermäßigung einer Stripteaseshow von Männern

  • FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08

    Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a Umsatzsteuergesetz

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 40/09

    Umsätze einer "männlichen Stripgruppe" können von der Umsatzsteuer befreit sein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht