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   FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18 G, F   

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https://dejure.org/2021,52460
FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18 G, F (https://dejure.org/2021,52460)
FG Münster, Entscheidung vom 26.11.2021 - 1 K 1193/18 G, F (https://dejure.org/2021,52460)
FG Münster, Entscheidung vom 26. November 2021 - 1 K 1193/18 G, F (https://dejure.org/2021,52460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuer - Zur Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin, die keine Mitunternehmerstellung erhält, und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung für Zeiträume, in denen das Finanzamt die zu dieser Beurteilung ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit für eine GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wann muss eine Gemeinschaftspraxis Gewerbesteuer zahlen?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mitunternehmer - Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Damit entstehe auch erst zu diesem Zeitpunkt eine Gewerbesteuerpflicht, die nicht zurückwirke (§ 14 Satz 3 GewStG, vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478) Darüber hinaus sei für den Fall der Gewerbesteuerpflicht die Höhe des Gewerbeertrags nicht korrekt ermittelt worden.

    Es genügt daher nicht eine gelegentliche fachliche Überprüfung der Mitarbeiter (vgl.BFH-Urteile vom 20.12.2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478 und vom 01.02.1990 IV R 140/88, BStBl. II 1990, 507).

    Auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der u.a. die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung und die stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, vermag daher die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BFH-Urteile vom 20.12.2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478 und vom 30.09.1999 V R 56/97, BFH/NV 2000, 284).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die verschiedenen Tätigkeiten nicht derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478 m.w.N.).

    Solange eine GbR nur freiberufliche Tätigkeiten ausübt, ist sie daher nicht gewerbesteuerpflichtig (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 8/00, BStBl. II 2002, 478 m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Das danach für die Gewerbesteuerfrage bedeutsame Verhalten der GKBp bzw. des Beklagten im Betriebsprüfungsverfahren hat, wie der Verwirkungstatbestand weiter voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2004, X R 24/03, BStBl. II 2004, 975 m.w.N.) tatsächlich zu einem Vertrauen der Klägerin darauf geführt, für die Streitjahre 2008 bis 2010 nicht mehr zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden.
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94

    Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Verwirkung in diesem Sinne tritt ein, wenn ein Berechtigter durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit die Geltendmachung seines Rechts als illoyale Rechtsausübung empfunden werden muss (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 158/85

    Keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bei Übersendung eines

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Vielmehr kann auch ein ausdrücklicher Hinweis in einem Prüfungsbericht als Mitteilung i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO angesehen werden (vgl. BFH-Urteilevom 14.12.1989 III R 158/85, BStBl. II 1990, 283 und vom 13.03.1991 X R 33/89, BFH/NV 1991, 643).
  • BFH, 13.03.1991 - X R 33/89

    Einer nachträglichen Änderung eines Einkommensteuerbescheides entgegenstehende

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Vielmehr kann auch ein ausdrücklicher Hinweis in einem Prüfungsbericht als Mitteilung i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO angesehen werden (vgl. BFH-Urteilevom 14.12.1989 III R 158/85, BStBl. II 1990, 283 und vom 13.03.1991 X R 33/89, BFH/NV 1991, 643).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 36/01

    Änderungssperre i.S.d. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Diese Änderungssperre setzt voraus, dass aufgrund der Außenprüfung eine förmliche Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO ergangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 02.10.2003 IV R 36/01, BFH/NV 2004, 307).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Eine ausgeprägte Initiativbefugnis setzt voraus, dass dem Gesellschafter Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906 und vom 09.12.2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, 604).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Eine ausgeprägte Initiativbefugnis setzt voraus, dass dem Gesellschafter Aufgaben der Geschäftsführung, mit denen ein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum und damit auch ein Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Geschäftsleitung verbunden ist, zur selbstständigen Ausübung übertragen werden (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2006 VIII R 5/04, BFH/NV 2007, 906 und vom 09.12.2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, 604).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 73/05

    Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (vgl. BFH-Urteil vom 08.04.2008 VIII R 73/05, BStBl. II 2008, 681 m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 122/81

    Zwangsverwalter üben in der Regel eine sonstige selbständige Arbeit aus

    Auszug aus FG Münster, 26.11.2021 - 1 K 1193/18
    Fachlich vorgebildete Arbeitskräfte i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind nicht nur Angestellte, sondern auch Subunternehmer (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.05.1984 I R 122/81, BStBl. II 1984, 823).
  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 6/93

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung an den

  • BFH, 30.09.1999 - V R 56/97

    Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

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