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   FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14 K   

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FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14 K (https://dejure.org/2017,21958)
FG Münster, Entscheidung vom 27.04.2017 - 13 K 2946/14 K (https://dejure.org/2017,21958)
FG Münster, Entscheidung vom 27. April 2017 - 13 K 2946/14 K (https://dejure.org/2017,21958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Folgen einer Organschaft - Abziehbarkeit von Aufwendungen einer Organgesellschaft für den Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft zur Weitergabe an Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für Aktien der Muttergesellschaft

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Berechnung des Veräußerungsverlusts bei Aktienoptionsmodellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Nicht erfasst seien hingegen sonstige mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen (FG München, Urteil vom 28.9.2009 7 K 558/08), so etwa Aufwendungen, die aus einem eigenständigen Schuldverhältnis resultierten, welches von der Beteiligung separat zu betrachten sei (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 182).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind mit den von § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG erfassten, den jeweiligen Anteil betreffenden Gewinnminderungen ausschließlich substanzbezogene Wertminderungen des Anteils, die sich aus der ertragsteuerlichen Behandlung des Anteils selbst ergeben, und nicht jegliche mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen gemeint (BFH-Urteile vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674, unter II.2. der Gründe, m.w.N.; vom 4.2.2014 I R 32/12, BFH/NV 2014, 721).

    Aufgrund des Erfordernisses der Substanzbezogenheit unterfielen nach dieser Rechtsprechung hingegen Gesellschafterdarlehen nicht eigenkapitalersetzenden Charakters nicht dem Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674, unter II.2. der Gründe).

    Diese Regelungsergänzung, welche durch das Jahressteuergesetz 2008 eingeführt wurde, wirkt nach der Rechtsprechung des BFH rechtsbegründend (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674, unter II.2. der Gründe).

  • BFH, 18.08.2015 - I R 88/13

    Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Die Y. GmbH habe nämlich lediglich eine zivilrechtlich formale Rechtsposition erworben, was für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums nicht genüge (BFH-Urteil vom 18.8.2015 I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961), so die Klägerin im Schriftsatz vom 20.6.2016.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 18.8.2015 I R 88/13 (BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961), in welchem der BFH einen - hier nicht vorliegenden - Sonderfall einer Wertpapierleihe gewürdigt hat.

    Wertsteigerungschancen und Wertminderungsrisiken für den Entleiher ergaben sich hieraus noch nicht einmal in einem abstrakten Sinne (BFH-Urteil vom 18.8.2015 I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961, unter II.3.b, bb der Gründe).

  • BFH, 21.10.1999 - I R 43/98

    Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Zudem würden nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, I R 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424) fremde Dritte sich nichts schenken, so dass von einem Tausch der Anteile gegen Geld- und Arbeitsleistung auszugehen sei (Ditz/Tcherveniachki, Ubg 2010, 875, 881).
  • BFH, 22.04.2009 - I R 57/06

    Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Damit sind nicht nur Veräußerungsverluste, sondern auch etwa Teilwertabschreibungen von dem Abzugsverbot erfasst (BFH-Urteil vom 22.4.2009 I R 57/06, BFHE 231, 35, BStBl II 2011, 66 unter III.3.a der Gründe).
  • BFH, 09.01.2013 - I R 72/11

    Kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a. F. für vergeblichen sog.

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Darüber hinaus sind nach der Rechtsprechung nur Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem konkret vorhandenen Anteil i.S. von § 8b Abs. 2 KStG ("dem" Anteil) entstehen, dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG unterworfen; der betreffende Zusammenhang zu solchen Anteilen bestimmt sich "objektbezogen" (BFH-Urteil vom 9.1.2013 I R 72/11, BFHE 240, 111, BStBl II 2013, 343, unter II.2.a der Gründe).
  • BFH, 04.02.2014 - I R 32/12

    Zinslose Darlehen zwischen Tochterkapitalgesellschaften - Verbrauch des

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind mit den von § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG erfassten, den jeweiligen Anteil betreffenden Gewinnminderungen ausschließlich substanzbezogene Wertminderungen des Anteils, die sich aus der ertragsteuerlichen Behandlung des Anteils selbst ergeben, und nicht jegliche mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen gemeint (BFH-Urteile vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674, unter II.2. der Gründe, m.w.N.; vom 4.2.2014 I R 32/12, BFH/NV 2014, 721).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Dennoch handle es sich um eine eigenständige Verbindlichkeit aus dem Optionsgeschäft und der einhergehenden Stillhalterverpflichtung (BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 136/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen regelmäßig tarifbegünstigt

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Daher gehe auch der Bundesfinanzhof - BFH - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Gewährung von Aktienoptionen um Arbeitslohn handle (BFH-Urteil vom 19.12.2006 VI R 136/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 647).
  • FG München, 28.09.2009 - 7 K 558/08

    Steuerbefreite Beteiligungsveräußerung nach § 8b KStG: Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Nicht erfasst seien hingegen sonstige mit dem Anteil wirtschaftlich zusammenhängende Aufwendungen (FG München, Urteil vom 28.9.2009 7 K 558/08), so etwa Aufwendungen, die aus einem eigenständigen Schuldverhältnis resultierten, welches von der Beteiligung separat zu betrachten sei (BFH-Urteil vom 14.1.2009 I R 52/08, BStBl II 2009, 674; Pung in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b Rz. 182).
  • BFH, 25.08.2010 - I R 103/09

    Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral - International

    Auszug aus FG Münster, 27.04.2017 - 13 K 2946/14
    Im Übrigen, so die Klägerin im Schriftsatz vom 9.9.2014, habe der BFH bereits entschieden, dass im Falle der Bedienung der Optionen durch neue Aktien unter Inanspruchnahme bedingten Kapitals ein Betriebsausgabenabzug gegeben sei, weil Einlage- und Ausschüttungsvorgänge erfolgsneutral zu behandeln seien (BFH-Urteil vom 25.8.2010 I R 103/09, BStBl II 2011, 215).
  • BFH, 13.10.2010 - I R 79/09

    Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung beim sog. Squeeze-out - Abzugsverbot gemäß §

  • BFH, 12.03.2014 - I R 87/12

    Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4

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