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   FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20 Erb   

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FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20 Erb (https://dejure.org/2021,50516)
FG Münster, Entscheidung vom 27.10.2021 - 3 K 799/20 Erb (https://dejure.org/2021,50516)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 3 K 799/20 Erb (https://dejure.org/2021,50516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbschaft- / Schenkungsteuer - Wie bemisst sich der Erwerb bei der schenkweisen Übertragung einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer für die Übertragung der Stellung als Versicherungsnehmerin eines Leibrentenvertrages auf ihren Cousin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schenkungsteuer - Erwerb bei der schenkweisen Übertragung einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Beitragsrückgewähr bei Tod

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Köln, 05.06.2019 - 7 K 739/19

    Erbschaftsteuer: Ermittlung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs bei

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Das beklagte Finanzamt habe übersehen, dass die Versicherungsbedingungen, die dem Urteil des FG Köln vom 05.06.2019, 7 K 739/19, EFG 2019, 1912, zugrunde gelegen hätten, andere als im Streitfall seien.

    Bei der Übertragung einer Versicherungsnehmerstellung wie im vorliegenden Fall ist das grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Zuwendungsempfänger in die Versicherungsnehmerstellung einrückt (FG Münster, Urteil vom 13.09.2018 3 K 2766/16 Erb, EFG 2018, 1987, rkr.; FG Köln, Urteil vom 05.06.2019 7 K 739/19, EFG 2019, 1912, rkr.; jeweils m.w.N.).

    Anders als im Fall des FG Köln (Urteil vom 05.06.2019 7 K 739/19, juris Rz. 47 ff.) sehen die Versicherungsbedingungen im Streitfall auch nicht vor, dass der Antrag auf Auszahlung nur mit einem bestimmten zeitlichen Vorlauf gestellt werden kann.

    Aus dieser Rechtslage ergeben sich aber keine weitergehenden Einschränkungen des Forderungsinhabers, die eine von den o. g. Grundsätzen abweichende schenkungsteuerrechtliche Beurteilung rechtfertigen würden (FG Köln, Urteil vom 05.06.2019 7 K 739/19, EFG 2019, 1912).

  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669; BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13, BStBl. II 2015, 821; BFH-Urteil vom 16.09.2020 II R 33/19, BFH/NV 2021, 317).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass selbst ein freier Widerrufsvorbehalt bei einer Schenkung der Besteuerung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht entgegensteht (BFH-Urteil vom 13.09.1989 II R 67/86, BStBl. II 1989, 1034; BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669).

  • FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 2766/16

    Erbschaftsteuer - Erfassung der Auszahlung einer Todesfallleistung

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Bei der Übertragung einer Versicherungsnehmerstellung wie im vorliegenden Fall ist das grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem der Zuwendungsempfänger in die Versicherungsnehmerstellung einrückt (FG Münster, Urteil vom 13.09.2018 3 K 2766/16 Erb, EFG 2018, 1987, rkr.; FG Köln, Urteil vom 05.06.2019 7 K 739/19, EFG 2019, 1912, rkr.; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2015 - II R 34/13

    Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669; BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13, BStBl. II 2015, 821; BFH-Urteil vom 16.09.2020 II R 33/19, BFH/NV 2021, 317).
  • BFH, 13.09.1989 - II R 67/86

    Zur Schenkungsteuerpflicht einer Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt oder

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass selbst ein freier Widerrufsvorbehalt bei einer Schenkung der Besteuerung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht entgegensteht (BFH-Urteil vom 13.09.1989 II R 67/86, BStBl. II 1989, 1034; BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669).
  • FG Nürnberg, 12.09.2018 - 4 K 498/17

    Besteuerung einer depotgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass bei Ungewissheit oder Unbestimmtheit des Eintritts oder des Eintrittszeitpunktes des zur Fälligkeit führenden Ereignisses eine wirtschaftliche Bereicherung im Schenkungszeitpunkt noch nicht vorliegt (vgl. zur Erbschaftsteuer FG Nürnberg, Gerichtsbescheid vom 12.09.2018 4 K 498/17, juris).
  • BFH, 07.10.2009 - II R 27/07

    Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Jedoch betrifft § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG nicht alle zivilrechtlich als betagt anzusehenden Ansprüche, sondern nur solche, bei denen der Eintritt oder der Zeitpunkt des Eintritts des zur Fälligkeit führenden Ereignisses ungewiss oder unbestimmt ist (vgl. BFH-Urteile vom 27.08.2003 II R 58/01, BStBl. II 2003, 921; vom 07.10.2009 II R 27/07, BFH/NV 2010, 891, m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2003 - II R 58/01

    Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Jedoch betrifft § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG nicht alle zivilrechtlich als betagt anzusehenden Ansprüche, sondern nur solche, bei denen der Eintritt oder der Zeitpunkt des Eintritts des zur Fälligkeit führenden Ereignisses ungewiss oder unbestimmt ist (vgl. BFH-Urteile vom 27.08.2003 II R 58/01, BStBl. II 2003, 921; vom 07.10.2009 II R 27/07, BFH/NV 2010, 891, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2020 - II R 33/19

    Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BStBl. II 2007, 669; BFH-Urteil vom 06.05.2015 II R 34/13, BStBl. II 2015, 821; BFH-Urteil vom 16.09.2020 II R 33/19, BFH/NV 2021, 317).
  • FG Münster, 23.10.2014 - 3 K 265/12

    Übertragung von Versicherungen

    Auszug aus FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 799/20
    Die Besteuerung der Zuwendung einer Versicherungsnehmerstellung hat deshalb in dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem die Zustimmung der Versicherung zum Vertragspartnerwechsel erteilt wird (vgl. FG Münster, Urteil vom 23.10.2014 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240, rkr.).
  • BGH, 28.05.2020 - III ZR 138/19

    Wildschadensersatzanspruch, Vorverfahren, Fälligkeit, Verzug -

  • BFH, 21.04.2009 - II R 57/07

    Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede

  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 799/20 Ge VerfGH 29/20.

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 799/20 Ge VerfGH 29/20.

  • VG Bremen, 16.02.2024 - 3 K 320/22

    Afghanistan; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Familienangehörigen eines

    Bremen, Urt. v. 24.11.2021 - 3 K 799/20) ist der Kläger nicht in der Lage, das notwendige Existenzminimum für sich zu erwirtschaften.
  • FG Münster, 23.06.2022 - 3 K 606/21

    Schenkungsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines

    Überträgt ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag im Wege der Vertragsübernahme auf den Bedachten, ist Zuwendungsgegenstand die Versicherung selbst (vgl. FG Münster, Urteile vom 23.10.2014, 3 K 265/12 Erb, EFG 2015, 240, und vom 27.10.2021, 3 K 799/20 Erb, EFG 2022, 180; Götz in: Wilms/Jochum, ErbStG/BewG/GrEStG, 118. Lieferung Mai 2021, § 7 ErbStG Rn. 90).
  • FG Münster, 27.10.2021 - 3 K 1409/20

    Erwerb der Todesfallleistung durch Schenkung unter Lebenden bzgl. Entstehung der

    Auf eine Anfrage im Verfahren des FG Münster unter dem Aktenzeichen 3 K 799/20 Erb teilte die Q-Versicherung mit Schreiben vom 01.06.2021 mit, dass "aus geschäftspolitischen Grünen (...) aktuell grundsätzlich keine Zustimmung zu eventuellen Kapitalentnahmewünschen beim Tarif A" erteilt werde.
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