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   FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13 F   

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https://dejure.org/2017,19190
FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13 F (https://dejure.org/2017,19190)
FG Münster, Entscheidung vom 28.04.2017 - 10 K 106/13 F (https://dejure.org/2017,19190)
FG Münster, Entscheidung vom 28. April 2017 - 10 K 106/13 F (https://dejure.org/2017,19190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelbesteuerung - Inländische Besteuerung von Einkünften aus in Großbritannien ansässigen Private Equity Fonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkünfte aus britischem Private Equity Fonds können steuerfrei sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfte aus britischem Private Equity Fonds können steuerfrei sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

    Auszug aus FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.08.2011 I R 46/10, BStBl II 2014, 764) könnten Räumlichkeiten auch dann eine eigene Betriebsstätte begründen, wenn es sich um Räumlichkeiten einer eingeschalteten Managementgesellschaft handele und hierüber kein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht bestehe.

    Aber selbst wenn im Sinne des BFH-Urteils vom 24.08.2011 I R 46/10 auf die wirtschaftliche Betätigung zur Annahme der Gewerblichkeit abgestellt werde, liege hier gewerbliches Handeln vor.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 24.08.2011 I R 46/10, BStBl II 2014, 764) könnten im DBA-Recht Unternehmensgewinne im Sinne des Art. 7 OECD-Musterabkommen jedoch nicht durch eine bloße gewerbliche Prägung oder gewerbliche Infektion entstehen.

    Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.08.2011 I R 46/10, BStBl II 2014, 764) nur dann der Fall, wenn das Leitungspersonal der zur Geschäftsführung beauftragten Managementgesellschaft weitgehend identisch sei mit dem Personal des unbeschränkt haftenden Gesellschafters der Personengesellschaft.

  • FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 3435/13

    Doppelbesteuerung - Inländische Besteuerung von Einkünften aus in Großbritannien

    Auszug aus FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13
    Hiergegen hat die Klägerin zu 2. unter dem Aktenzeichen 10 K 3435/13 fristgerecht Klage erhoben.

    Eine Beiladung des jeweils anderen inländischen Beteiligten hat sich durch die Verbindung der Verfahren 10 K 106/13 und 10 K 3435/13 für die Jahre 1999 bis 2001 erübrigt.

  • BFH, 19.12.2013 - IV B 73/13

    Klagebefugnis eines Feststellungsbeteiligten, dem ein Feststellungsbescheid nach

    Auszug aus FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13
    Entsprechendes gilt für die Klagebefugnis (BFH-Beschluss vom 19.12.2013 IV B 73/13, BFH/NV 2014, 555).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

    Auszug aus FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13
    Sei dies nicht der Fall, gelte weiterhin der Grundsatz, dass die Betriebsstätte eines Subunternehmers (hier der Managementgesellschaft) nicht stets zugleich als Betriebsstätte des Generalunternehmers (hier des unbeschränkt haftenden Gesellschafters der Personengesellschaft) anzusehen sei, wenn der Subunternehmer eigenverantwortlich die ihm übertragenen Aufgaben erledige und nicht wie ein leitender Angestellter des Generalunternehmers auftrete (BFH-Urteil vom 13.06.2006 I R 84/05).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Münster, 28.04.2017 - 10 K 106/13
    Ein Feststellungsbeteiligter, dem der Feststellungsbescheid einzeln bekannt gegeben wird, ist einspruchsbefugt, da ein belastender Verwaltungsakt an ihn gerichtet wurde (BFH-Urteil vom 27.05.2004 IV R 48/02, BStBl II 2004, 964; Steinhauff, jurisPR-SteuerR 34/2004 Anm. 4).
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