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   FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02 G   

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https://dejure.org/2005,11830
FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02 G (https://dejure.org/2005,11830)
FG Münster, Entscheidung vom 28.09.2005 - 10 K 6281/02 G (https://dejure.org/2005,11830)
FG Münster, Entscheidung vom 28. September 2005 - 10 K 6281/02 G (https://dejure.org/2005,11830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 29 § 33 Satz 1
    Keine Gewerbesteuerzerlegung eines Spielhallenunternehmens auf 55 Standorte von Geldspielautomaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerzerlegung: - Keine Gewerbesteuerzerlegung eines Spielhallenunternehmens auf 55 Standorte von Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags nach dem Verhältnis der Arbeitnehmerlöhne; Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.08.1987 - I R 376/83

    Zu den Voraussetzungen für die Zerlegung in besonderen Fällen

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Beschäftigt ist ein Arbeitnehmer in der Betriebsstätte, in der er seine Tätigkeit ganz oder wesentlich ausübt, einen wesentlichen Teil der im Arbeitsvertrag ihm obliegenden Aufgaben erfüllt (BFH-Urteil vom 26.08.1987 I R 376/83, BStBl. II 1988, 201).

    Die Nichterhebung einer Gebühr lässt die Abgrenzung zwischen den Funktionen der Gebühr einerseits und der Gewerbesteuer andererseits unberührt (BFH-Urteil vom 26.08.1987 I R 376/83, a. a. o.).

  • FG Niedersachsen, 09.06.1981 - V 12/79
    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Hiergegen wendet sich die Klägerin nach erfolglosen Vorverfahren unter Berufung auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 09.06.1981 Az. V 12/89, EFG 1981 S. 639.

    Zu Unrecht beruft sich die Klin. auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.06.1981 V 12/79, EFG 1981, 639.

  • BFH, 05.10.1965 - I B 387/62

    Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrag aufgrund der Aufstellung von Speilautomaten

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Sind die Arbeitnehmer der KG - wie oben ausgeführt - für Zwecke der Gewerbesteuermessbetragszerlegung nicht der GmbH wirtschaftlich zurechenbar, kann eine solche Aufgabenverteilung keine von § 29 Abs. 1 GewStG abweichende Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages aus Billigkeitsgründen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG rechtfertigen (so im Ergebnis auch BFH-Beschluss vom 05.10.1965 I B 387/62 U).
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03

    Zerlegung GewSt-Messbetrag

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    - das Anstellungsunternehmen vom Beschäftigungsunternehmen lediglich die Lohnaufwendungen erstattet erhält, ohne Verwaltungskosten oder gar einen Gewinnaufschlag zu berechnen (BFH-Urteil vom 20.03.2004 IV R 42/03, BFH/NV 2004, 1291).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 19/92

    Gewerbesteuer - Organschaft - Zerlegung - Änderungsvertrag

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Vielmehr muss die Unbilligkeit erhebliches Gewicht haben und eindeutig und auffällig sein (BFH-Urteil vom 17.02.1993 I R 19/92, BStBl. II 1993, 679).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 16/90

    Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Arbeitnehmer im Sinne des § 29 Abs. 1 GewStG sind grundsätzlich nur die Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 1 Abs. 2 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung zu dem Unternehmen stehen, für das der zu zerlegende Steuermessbetrag festgesetzt werden soll (BFH-Urteil vom 26.02.1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836).
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 114/73

    Betriebsstätte - Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern - Betrieblich

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Nur wenn an diesem Ausgangspunkt, dass die Summe der in einer Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne der Gradmesser für die der Betriebsstättengemeinde entstehenden Belastungen ist, festgehalten wird, ist das Zerlegungsverfahren überhaupt praktikabel (BFH-Urteil vom 09.10.1975 IV R 114/73, BStBl. II 1976, 123).
  • FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 3599/98

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages

    Auszug aus FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
    Insofern liegt hier ein typischer Fall des Outsourcings von Aufgaben beim Betrieb einer Spielhalle durch ein eigenständiges Unternehmen in Form einer KG vor (vgl. auch FG Münster Urteil vom 19.12.2002 1 K 3599/98 Zer, EFG 2003, 635).
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - 6 K 420/02

    Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 33 GewStG bei Entstehung des

    Geschäftsführervergütungen gehören zum Arbeitslohn (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.09.2005 10 K 6281/02 G,EFG 2006, 524).

    Das hat der Gesetzgeber auch dadurch unterstrichen, dass er die früher in § 29 Abs. 1 Nr. 1 und GewStG enthaltenen besonderen Zerlegungsmaßstäbe für Versicherungen, Banken und Kreditunternehmen sowie Wareneinzelhandelsunternehmen gestrichen hat (FG München, Urteil vom 19.02.2004 11 K 2286/03, EFG 2005, 132, und FG Münster, Urteil vom 28.09.2005 10 K 6281/02 G,EFG 2006, 524).

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