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   FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16 E   

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FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16 E (https://dejure.org/2018,42098)
FG Münster, Entscheidung vom 28.11.2018 - 1 K 71/16 E (https://dejure.org/2018,42098)
FG Münster, Entscheidung vom 28. November 2018 - 1 K 71/16 E (https://dejure.org/2018,42098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Enteignung ist keine Veräußerung

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Enteignung - und kein Spekulationsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 96/70

    Spekulationsgewinn bei künftig drohender Enteignung

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Ein unter Zwang erfolgtes Veräußerungsgeschäft sei nach der Rechtsprechung des BFH - in Bezug genommen wird insofern das BFH-Urteil vom 16.01.1973 VIII R 96/70 - nur dann nicht steuerpflichtig, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar im Anschluss eine Ersatzbeschaffung tätige.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind zwar die Beweggründe bzw. Motive für eine Veräußerung (Spekulation, Notlage, drohende Enteignung und ähnliche Zwangslagen) grundsätzlich unbeachtlich (siehe BFH-Urteil vom 16.01.1973 VIII R 96/70, BFHE 108, 502, BStBl. II 1973, 445 m. w. N.), d. h. Gewinne aus der Veräußerung eines steuerverstrickten Wirtschaftsguts unterliegen auch dann der Besteuerung nach § 23 EStG, wenn der Steuerpflichtige seinen Veräußerungsentschluss nicht frei von Zwängen gefasst hat.

    Eine Ausnahme macht der BFH nur für den Fall, dass der Steuerpflichtige unter dem Zwang einer bevorstehenden Enteignung ein Wirtschaftsgut veräußert und den Veräußerungserlös zur Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts verwendet, wobei die Veräußerung und die Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts das Bild einer Einheit im Wesen einer der freien Entschließung des Steuerpflichtigen entzogenen Auswechselung von Wirtschaftsgütern ergeben müssen (BFH-Urteil vom 16.01.1973 VIII R 96/70, a. a. o., bestätigt durch BFH-Urteil vom 07.12.1976 VIII R 134/71, BFHE 120, 531, BStBl. II 1977, 209).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Unter Anschaffung oder Veräußerung i. S. des § 23 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen (BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 47/04, BFHE 214, 267, BStBl. II 2007, 162 m. w. N.).

    In diesem Sinne hat der BFH zwar andere marktoffenbare Vorgänge wie beispielsweise den Tausch eines Fremdwährungsguthabens oder das Glattstellungsgeschäft eines Optionsberechtigten als Veräußerung i.S. von § 23 Abs. 1 EStG beurteilt (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 47/04, BFHE 214, 267, BStBl. II 2007, 162 m. w. N.).

  • BFH, 10.06.1992 - I R 9/91

    Folgekosten eines Versorgungsunternehmens sind Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Zwar hängt das gewinnrealisierende Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen nicht von einem entsprechenden Handlungswillen des Steuerpflichtigen ab (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10.06.1992 I R 9/91, BFHE 169, 31, BStBl. II 1993, 41), so dass Enteignungsentschädigungen regelmäßig als betriebliche Einnahmen steuerlich zu erfassen sind.
  • BFH, 07.12.1976 - VIII R 134/71

    Anschaffung i. S. des § 23 EStG, wenn bei drohender Enteignung auch nicht

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Eine Ausnahme macht der BFH nur für den Fall, dass der Steuerpflichtige unter dem Zwang einer bevorstehenden Enteignung ein Wirtschaftsgut veräußert und den Veräußerungserlös zur Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts verwendet, wobei die Veräußerung und die Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts das Bild einer Einheit im Wesen einer der freien Entschließung des Steuerpflichtigen entzogenen Auswechselung von Wirtschaftsgütern ergeben müssen (BFH-Urteil vom 16.01.1973 VIII R 96/70, a. a. o., bestätigt durch BFH-Urteil vom 07.12.1976 VIII R 134/71, BFHE 120, 531, BStBl. II 1977, 209).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Allerdings wird sie im Rahmen des § 23 EStG durch die (Nichteinhaltung) der Haltefristen in typisierender Weise objektiviert, was ausdrückliche Feststellungen hierzu i. d. R. entbehrlich macht (siehe hierzu BFH-Urteil vom 20.08.2013 IX R 38/11, BFHE 242, 386, BStBl. II 2013, 1021, BFH-Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl. II 2009, 999).
  • BFH, 20.08.2013 - IX R 38/11

    Zum Ansatz der Marktrendite - Keine Annahme einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Allerdings wird sie im Rahmen des § 23 EStG durch die (Nichteinhaltung) der Haltefristen in typisierender Weise objektiviert, was ausdrückliche Feststellungen hierzu i. d. R. entbehrlich macht (siehe hierzu BFH-Urteil vom 20.08.2013 IX R 38/11, BFHE 242, 386, BStBl. II 2013, 1021, BFH-Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl. II 2009, 999).
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 113/81

    Veräußerungsgewinn - Wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Diese Rechtsprechung kann auf § 23 EStG nicht angewendet werden, weil der Veräußerungsbegriff nach § 17 EStG ein Begriff eigener Art und damit ein anderer ist als bei § 23 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl. II 1983, 640 m. w. N.).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 43/98

    Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Bei der Veräußerung von Anteilen i. S. des § 17 Abs. 1 EStG geht der BFH davon aus, dass es unerheblich ist, ob die Übertragung freiwillig oder unfreiwillig erfolgt und ob ihr ein Rechtsgeschäft oder z. B. ein hoheitlicher Eingriff zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 21.10.1999 I R 43/98, BFHE 190, 377, BStBl. II 2000, 424).
  • BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U

    Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber die Enteignungsproblematik spätestens seit der Entscheidung des BFH vom 29.06.1962 VI 82/61 U, BFHE 75, 330, BStBl. III 1962, 387, in der die vorliegend streitentscheidende Frage ausdrücklich offengelassen worden ist, bekannt war.
  • BFH, 29.03.1995 - X R 3/92

    Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung

    Auszug aus FG Münster, 28.11.2018 - 1 K 71/16
    Ein Anschaffungsvorgang liegt hiernach nicht vor, wenn kraft Hoheitsakt Grundbesitz entzogen und Ersatzland zugewiesen wird (BFH-Urteil vom 29.03.1995 X R 3/92, BFHE 177, 418).
  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 23/75

    Zur Frage der Anschaffung i. S. von § 23 EStG bei Übertragung eines Grundstücks

  • BFH, 13.04.2010 - IX R 36/09

    Grundstückstausch als Anschaffung - Identität zwischen angeschafften und

  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.11.2018 - 1 K 71/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das angefochtene Urteil des FG vom 28.11.2018 - 1 K 71/16 E aufzuheben und die Klage als unbegründet zurückzuweisen.

  • FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

    Der Gedanke, dass die Besteuerung an eine aktive Handlung des Steuerpflichtigen anknüpfen müsse, finde sich auch in der Entscheidung des FG Münster vom 28.11.2018 (1 K 71/16 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 98), wonach eine Enteignung nicht geeignet sei, den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S.d. § 23 EStG zu verwirklichen.
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