Rechtsprechung
FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01 G, F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbedingte Veräußerungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht, Erwerb im Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Immobilien: - Unbedingte Veräußerungsabsicht, Gewinnerzielungsabsicht, Erwerb im Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb im Umlegungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen gewerblichen Grundstückshandels; Abgrenzung anhand der Zurechenbarkeit zu privater Vermögensverwaltung; Handel mit Gewinnerzielungsabsicht; Überschreitung der Drei-Objekte-Grenze; Unbedingte Veräußerungsabsicht bei Grundstückserwerb; Erwerb im ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1116
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vor, wenn er selbständig, nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betrieben wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH GrS 1/98 vom 10.12.2001, BStBl. II 2002, 291).Grundsätzlich gilt die Drei-Objekt-Grenze auch in den Fällen der Bebauung und anschließenden Veräußerung (Beschluss des Großen Senats in BStBl. II 2002, 291).
Diese liegt nach der Auffassung des Großen Senats in BStBl. II 2002, 291 beispielsweise vor, wenn das in zeitlichem Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, es von vornherein auf Rechnung nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird.
- BFH, 29.03.1995 - X R 3/92
Anschaffungsgeschäft - Sollanspruch - Umlegung
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Das Umlegungsverfahren sei ein grundsätzlich förmliches, zwangsweises und nach dem Surrogationsprinzip ausgestaltetes Grundstückstauschverfahren (BFH-Urteil vom 29.03.1995, X R 3/92 BFHE 177, 418).Wird einem Grundstückseigentümer im Rahmen eines Umlegungsverfahrens ein Grundstück gegen Zuzahlung eines Geldbetrages zugeteilt, liegt insoweit ein Anschaffungsgeschäft vor, als die Zuzahlung für eine den Sollanspruch im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht unwesentlich übersteigende Mehrzuteilung zu leisten ist (BFH-Urteil in BFHE 177, 418 zu § 23 Abs. 1 EStG).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Gewinnerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen auch dann nicht zweifelhaft, wenn er bei einzelnen in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehenden Objekten oder gar insgesamt einen Verlust erzielt haben sollte (BFH-Urteil vom 18.09.2002, X R 28/00, BStBl. II 2003, 133).
- BFH, 29.10.1997 - II R 36/95
Grunderwerbsteuer im Umlegungsverfahren
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Erst recht muss von einer Identität zwischen dem eingeworfenen und dem zugeteilten Grundstück dann und insoweit ausgegangen werden, wenn das Zuteilungsgrundstück mit dem Einwurfsgrundstück identisch, d.h. flächen- und deckungsgleich ist (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1997, II R 36/95, BStBl. II 1998, 27 zur Grunderwerbsteuer bei dem Erwerb eines Grundstücks im Umlegungsverfahren). - BFH, 18.09.2002 - X R 5/00
Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Entscheidend für die Qualifikation der Tätigkeit des Steuerpflichtigen als gewerblich ist, ob sie dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Urteil vom 18.09.2002 X R 5/00, BStBl. II 2003, 286). - BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68
Streitwert im Umlegungsverfahren
Auszug aus FG Münster, 29.01.2004 - 12 K 484/01
Die Umlegung bedeutet ihrem Wesen nach eine Fortsetzung des Eigentums an einem verwandelten Grundstück (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.02.1969 III ZR 123/68, BGHZ 51, 341).