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   FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15 AO   

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https://dejure.org/2016,5547
FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15 AO (https://dejure.org/2016,5547)
FG Münster, Entscheidung vom 29.02.2016 - 6 V 3164/15 AO (https://dejure.org/2016,5547)
FG Münster, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 6 V 3164/15 AO (https://dejure.org/2016,5547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides als Grundlage für die Aussetzung seiner Vollziehung

  • rechtsportal.de

    AnfG § 3 Abs. 1 ; AnfG § 4
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides als Grundlage für die Aussetzung seiner Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Duldungsbescheid - Unzulänglichkeit des Schuldnervermögens gemäß § 2 AnfG nach dem Tod des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15
    Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.08.2007 VI B 42/07, BFHE 218, 558, BStBl II 2007, 799).

    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (z.B. BFH-Beschluss vom 11.06.1968 VI B 94/67, BFHE 218, 558, BStBl II 1968, 657).

  • BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67

    Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15
    Dagegen begründet eine vage Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (z.B. BFH-Beschluss vom 11.06.1968 VI B 94/67, BFHE 218, 558, BStBl II 1968, 657).

    Weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts muss das Gericht nicht ergreifen (BFH-Beschluss vom 14.02.1989 IV B 33/88, BFHE 92, 545, BStBl II 1989, 516).

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15
    Weitere Maßnahmen zur Ermittlung des Sachverhalts muss das Gericht nicht ergreifen (BFH-Beschluss vom 14.02.1989 IV B 33/88, BFHE 92, 545, BStBl II 1989, 516).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

    Auszug aus FG Münster, 29.02.2016 - 6 V 3164/15
    Entscheidend ist damit im Rahmen des § 2 AnfG, ob die Zwangsvollstreckung gegenwärtig, d.h. bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz, voraussichtlich erfolglos bleibt (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27.09.1990 IX ZR 67/90, NJW-RR 1991, 104; MünchKommAnfG-Kirchhof, § 2 RdNrn. 10, 64).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 10 K 10135/18

    Inanspruchnahme per Duldungsbescheid für Steuerrückstände des Ehemannes

    Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt nicht vor, soweit Vermögensgegenstände betroffen sind, auf die der Gläubiger ohnehin keinen Zugriff gehabt hätte, weil es sich um unpfändbare Sachen oder Rechte handelte (s. zum Ganzen Beschluss des FG Münster vom 29. Februar 2016 6 V 3164/15 AO , EFG 2016, 781 m.w.N.).
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