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   FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14 AO   

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https://dejure.org/2017,12232
FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14 AO (https://dejure.org/2017,12232)
FG Münster, Entscheidung vom 29.03.2017 - 7 K 2304/14 AO (https://dejure.org/2017,12232)
FG Münster, Entscheidung vom 29. März 2017 - 7 K 2304/14 AO (https://dejure.org/2017,12232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Zuwendung bei Übernahme der Finanzierung durch den Ehemann?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Führt die Übernahme der Finanzierung eines im Alleineigentum der Ehefrau stehenden Grundstücks durch den Ehemann zu unentgeltlichen Zuwendungen?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Finanzierungskosten für ein Grundstück der Ehefrau muss nicht zwingend zu unentgeltlichen Zuwendungen führen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 803
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 287/10

    Rechtmäßigkeit eines Ergänzungsbescheides gem. § 278 Abs. 2 AO; Durchbrechung

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10.05.2011 (Az: 12 K 287/10), dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen hätte und in dem das FG die Zahlungen des Ehegatten an Dritte in Bezug auf ein gemeinsames Grundstück nicht als unentgeltlich angesehen hätte.

    Diesen Grundsätzen folgend hat das Niedersächsische Finanzgericht eine unentgeltliche Zuwendung verneint, wenn Ehegatten ein selbstbewohntes Einfamilienhaus je zur Hälfte erwerben, nur einer der Ehegatten die Einkünfte für die Familie erzielt, während der andere Ehegatte den Haushalt führt, und aus den Einkünften des erwerbstätigen Ehegatten die Zinsen und Tilgung eines gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehens zur Finanzierung des selbstgenutzten Familienheims gezahlt werden (Niedersächsische Finanzgericht, Urt. vom 10.05.2011 - 12 K 287/10, EFG 2012, 207; so zuvor schon Müller-Eiselt , in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, 215. Lfg. 11.2011, § 278 Rdn. 13).

    Mangels Bestehens eines internen Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber der Ehefrau erbringe der Ehemann durch die alleinige Bedienung der Darlehensraten auch keine unentgeltliche Zuwendung an die Ehefrau (Niedersächsische Finanzgericht, Urt. vom 10.05.2011 - 12 K 287/10, EFG 2012, 207).

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 40/93

    Beschränkung der Vollstreckung bei ehebedingten Zuwendungen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Steuerrechtlich sind diese aber grundsätzlich als Schenkungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und auch als unentgeltliche Zuwendungen i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO anzusehen, da § 278 Abs. 2 AO anderenfalls leerlaufen würde (BFH, Urt. vom 02.03.1994 - II R 59/92, BStBl II 1994, 366; BFH, Urt. vom 20.09.1994 - VII R 40/93, BFH/NV 1995, 485; Horn , in: Schwarz/Pahlke, AO, 155. Lfg.

    Anders als in den Fällen, in denen ein Ergänzungsbescheid zur Aufteilung auf die Übertragung eines Grundstücks bzw. Grundstücksanteils gestützt wird (vgl. z.B. BFH, Urt. vom 20.09.1994 - VII R 40/93, BFH/NV 1995, 485) ist der Senat - der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts und der herrschenden Auffassung in der Literatur folgend - der Ansicht, dass der Ehemann der Klägerin durch die Übernahme der laufenden (Finanzierungs-)kosten des selbst bewohnten Eigenheims keine unentgeltlichen Zuwendungen im Sinne des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an die Klägerin geleistet hat.

  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98

    Haftung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Dem liege die Anschauung zugrunde, dass die finanziellen Leistungen des einen und die Haushaltsführung des anderen Teils grundsätzlich gleichwertige Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft darstellten (BGH, Urt. vom 17.05.1983 - IX ZR 14/82, BGHZ 87, 265; BGH, Urt. vom 13.04.2000 - IX ZR 372/98, NJW 2000, 1944).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Steuerrechtlich sind diese aber grundsätzlich als Schenkungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und auch als unentgeltliche Zuwendungen i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO anzusehen, da § 278 Abs. 2 AO anderenfalls leerlaufen würde (BFH, Urt. vom 02.03.1994 - II R 59/92, BStBl II 1994, 366; BFH, Urt. vom 20.09.1994 - VII R 40/93, BFH/NV 1995, 485; Horn , in: Schwarz/Pahlke, AO, 155. Lfg.
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Dem liege die Anschauung zugrunde, dass die finanziellen Leistungen des einen und die Haushaltsführung des anderen Teils grundsätzlich gleichwertige Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft darstellten (BGH, Urt. vom 17.05.1983 - IX ZR 14/82, BGHZ 87, 265; BGH, Urt. vom 13.04.2000 - IX ZR 372/98, NJW 2000, 1944).
  • OLG Bamberg, 27.11.2000 - 2 W 6/00

    Zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Eheleuten

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Der Grundsatz, dass die laufenden finanziellen Leistungen des erwerbstätigen Ehegatten und die Haushaltsführung und Kinderbetreuung grundsätzlich gleichwertige Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft darstellen und deshalb die grundsätzlich bestehende gesamtschuldnerische Ausgleichspflicht des nicht verdienenden Ehegatten entfällt, gilt nach zutreffender Auffassung auch dann, wenn der alleine oder wesentlich mehr als der andere verdienende Ehegatte die monatlichen Lasten für ein gesamtschuldnerisch eingegangenes Darlehen trägt, mit dem ein im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehendes Anwesen finanziert wurde (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.11.2000 - 2 W 6/00, FamRZ 2001, 1074; Löwisch , in: Staudinger, BGB, Stand 08.05.2015, § 426 Rdn. 210).
  • BFH, 16.07.1996 - VII B 44/96

    "Unbenannte Zuwendung" im Vollstreckungsrecht

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Nach dem Beschluss des BFH vom 16.07.1996 (Az: VII B 44/96, BFH/NV 1996, 871) habe der durch das JStG 1996 neu geschaffene § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG für Zuwendungen unter Ehegatten mit Bezug auf ein Familienwohnheim keine Auswirkungen auf die Rechtsprechung des BFH, wonach bei einer unbenannten Zuwendung unter Ehegatten die objektive Unentgeltlichkeit nicht allein deswegen verneint werden könne, weil der Leistung besondere ehebezogene Motive zugrunde liegen.
  • FG Münster, 11.01.2001 - 12 K 2837/99

    Maßgeblicher Wert bei unentgeltlicher Zuwendung von Vermögensgegenständen an

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 2304/14
    Ein Fall der unentgeltlichen Zuwendung ist daher grundsätzlich auch dann gegeben, wenn der mit dem Schuldner zusammenveranlagte Ehegatte Verbindlichkeiten des Steuerschuldners im abgekürzten Zahlungswege begleicht (FG Münster, Urt. vom 11.01.2001 - 12 K 2837/99 S, EFG 2001, 669; Klein/ Werth , AO, 13. Aufl. 2016, § 278 Rdn. 6).
  • BFH, 17.12.2019 - VII R 18/17

    Keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.03.2017 - 7 K 2304/14 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 803 veröffentlicht.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Münster vom 29.03.2017 - 7 K 2304/14 AO insoweit aufzuheben, als der Klage stattgegeben worden ist, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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