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   FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17 E, G, U, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14788
FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17 E, G, U, F (https://dejure.org/2021,14788)
FG Münster, Entscheidung vom 29.04.2021 - 1 K 2214/17 E, G, U, F (https://dejure.org/2021,14788)
FG Münster, Entscheidung vom 29. April 2021 - 1 K 2214/17 E, G, U, F (https://dejure.org/2021,14788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Stellt die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse einen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen?

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen aufgrund der Ergebnisse einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen aufgrund der Ergebnisse einer Außenprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung - Keine Auswirkungen der mangelhaften Führung der offenen Ladenkasse auf elektronische Kassenführung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verfahren - Zur Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung durch den Ansatz von Sicherheitszuschlägen

Papierfundstellen

  • EFG 2021, 1260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17
    Werden die Bareinnahmen in einer offenen Ladenkasse erfasst, so erfordert dies einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist (BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 Rz. 38 ff. mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz. 23).

    Da die Klägerin insoweit keine offene Ladenkasse, sondern eine elektronische Registrierkasse nutzte, ist ein täglich erstellter Kassenbericht nach dem BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 nicht erforderlich.

    Ein solcher Buchführungsmangel hat erhebliches Gewicht (vgl. zum Erfordernis täglicher Kassenberichte im Falle einer offenen Ladenkasse: BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 Rz. 38 ff.).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17
    Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung; formelle Mängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 Rz. 22 m. w. N.).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 14.12.2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz. 34).

  • BFH, 02.12.2008 - X B 69/08

    Formell ordnungswidrige Buchführung - Kassenbuch - Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17
    Für buchführungspflichtige Steuerpflichtige gilt, dass eine Buchführung (erst) dann formell ordnungswidrig ist, wenn sie wesentliche Mängel aufweist oder die Gesamtheit aller unwesentlichen Mängel diesen Schluss fordert (BFH-Beschluss vom 02.12.2008 X B 69/08 Rz. 4, juris).
  • BFH, 26.02.2018 - X B 53/17

    Höhe einer Schätzung - Verfahrensfehler

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17
    Vielmehr sind die Mängel kassenscharf zu betrachten und differenziert zu gewichten (vgl. BFH-Beschluss vom 26.2.2018 X B 53/17, BFH/NV 2018, 82, Rz. 13).
  • BFH, 16.12.2014 - X R 47/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 -

    Auszug aus FG Münster, 29.04.2021 - 1 K 2214/17
    Werden die Bareinnahmen in einer offenen Ladenkasse erfasst, so erfordert dies einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist (BFH-Urteil vom 20.3.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272 Rz. 38 ff. mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2014 X R 47/13, BFH/NV 2015, 793, Rz. 23).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    Soweit der Kläger insbesondere auf eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. April 2021 (Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F, EFG 2021, 1260 ) verweist, hält der Senat den Sachverhalt für nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    Soweit die Kläger insbesondere auf eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. April 2021 (Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F, EFG 2021, 1260 ) verweisen, hält der Senat den Sachverhalt für nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

    Soweit der Kläger insbesondere auf eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. April 2021 (Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F, EFG 2021, 1260 ) verweist, hält der Senat den Sachverhalt für nicht auf den Streitfall übertragbar.
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