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   FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11 G, F   

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FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11 G, F (https://dejure.org/2012,32891)
FG Münster, Entscheidung vom 29.09.2012 - 9 K 2546/11 G, F (https://dejure.org/2012,32891)
FG Münster, Entscheidung vom 29. September 2012 - 9 K 2546/11 G, F (https://dejure.org/2012,32891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Finanz- und Abgaberecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in der Besetzung der mündlichen Verhandlung nach Fällen und fehlender Bekanntgabe eines Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereintritt in die Beratung, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Verhinderung eines Richters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsverfahren: - Wiedereintritt in die Beratung, Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Verhinderung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.02.1996 - II R 61/95

    Ablehnung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Abschluß der

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Ergibt sich erst nach Abschluss der Urteilsberatungen - und damit nach Fällung des Urteils - die Notwendigkeit, über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung oder über einen Wiedereintritt in die Beratung zu entscheiden, so wirken an dieser Entscheidung nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur die drei Berufsrichter, nicht jedoch die ehrenamtlichen Richter mit (vgl. zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 28.02.1996 II R 61/95, BStBl II 1996, 318; BFH-Urteil vom 23.10.2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89).

    Der Senat folgt der Auffassung des BAG, des BGH und (wohl auch) der jüngeren Rechtsprechung des BVerwG, wonach über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in der Besetzung der mündlichen Verhandlung, also unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter, zu entscheiden ist, wenn es sich hierbei um eine gerichtliche Ermessensentscheidung handelt, die im engen Zusammenhang mit der durchgeführten mündlichen Verhandlung und der bereits abgeschlossenen Senatsberatung steht (im Ergebnis ebenso Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 93 FGO Tz. 11; Gräber/Koch, FGO, 7.Aufl., § 93 Rz. 12; Stöcker in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 93 FGO Rz. 97.1; Sangmeister, DStZ 1989, 25, 27; Sangmeister NVwZ 1997, 249; insoweit offengelassen FG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2011 16 K 1573/10, Juris).

  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Solange eine - in diesem Sinn - noch nicht verkündete Entscheidung noch nicht zugestellt ist, stellt sie ein grundsätzlich noch abänderbares "Internum" des Gerichts dar (BFH-Urteil vom 23.10.2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89; BFH-Beschluss vom 08.03.2011 IV S 14/10, BFH/NV 2011, 1161).

    Ergibt sich erst nach Abschluss der Urteilsberatungen - und damit nach Fällung des Urteils - die Notwendigkeit, über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung oder über einen Wiedereintritt in die Beratung zu entscheiden, so wirken an dieser Entscheidung nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur die drei Berufsrichter, nicht jedoch die ehrenamtlichen Richter mit (vgl. zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 28.02.1996 II R 61/95, BStBl II 1996, 318; BFH-Urteil vom 23.10.2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89).

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Zu berücksichtigen ist jedoch außerdem, dass der BGH auch außerhalb der Landpachtsachen in anderem Zusammenhang entschieden hat, dass über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nur in der Besetzung der Schlussverhandlung entschieden werden könne, wenn eine zwingende Wiedereröffnung wegen eines Verfahrensfehlers oder eine Wiedereröffnung nach Ermessen des Gerichts in Betracht kommt (vgl. BGH-Urteil vom 01.02.2002 V ZR 357/00, NJW 2002, 1426).

    Der Senat folgt insoweit der - wenngleich zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ergangenen - Entscheidung des BGH in NJW 2002, 1426 (a.A. wohl BFH-Urteil vom 21.02.1964 IV 295/59 S, BStBl III 1964, 338; Stöcker in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 93 FGO Tz. 97).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Gleichwohl gilt nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz, wonach an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorgenannten letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG-Beschluss vom 18.12.2008 6 AZN 646/08, NJW 2009, 1163; BAG-Urteil vom 25.01.2012 4 AZR 185/10, Juris).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Gleichwohl gilt nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz, wonach an der Entscheidung über die Frage einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die Richter mitwirken, die an der vorgenannten letzten mündlichen Verhandlung beteiligt waren, auch dann, wenn an der mündlichen Verhandlung ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben (BAG-Beschluss vom 18.12.2008 6 AZN 646/08, NJW 2009, 1163; BAG-Urteil vom 25.01.2012 4 AZR 185/10, Juris).
  • BFH, 21.02.1964 - IV 295/59 S

    Rücknahme oder Änderung einer ohne mündliche Verhandlung getroffenen Entscheidung

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Der Senat folgt insoweit der - wenngleich zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ergangenen - Entscheidung des BGH in NJW 2002, 1426 (a.A. wohl BFH-Urteil vom 21.02.1964 IV 295/59 S, BStBl III 1964, 338; Stöcker in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 93 FGO Tz. 97).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 19/05

    Mündliche Verhandlung; Wiedereröffnung; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung, ob es stets im Ermessen des Gerichts steht, entweder in der bisherigen Besetzung in die vorhergehende Beratung erneut einzutreten (Unterbrechung der Beratung) oder - unter klarstellender Aufhebung des gefällten Urteils - eine neue Beratung in einer neuen Besetzung zu beschließen (Vertagung; vgl. zu dieser Streitfrage auch BFH-Beschluss vom 15.07.2005 I B 19/05, BFH/NV 2006, 68; Stöcker in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 93 FGO Rz. 97.2, 98; Schoch/Schneider/Bier, VwGO § 104 Rz. 72).
  • BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10

    Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Solange eine - in diesem Sinn - noch nicht verkündete Entscheidung noch nicht zugestellt ist, stellt sie ein grundsätzlich noch abänderbares "Internum" des Gerichts dar (BFH-Urteil vom 23.10.2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89; BFH-Beschluss vom 08.03.2011 IV S 14/10, BFH/NV 2011, 1161).
  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 5/07

    Abtretbarkeit des Besitzentziehungsanspruchs; Beteiligung der ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Landpachtsachen (§ 1 Nr. 1a des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landpachtsachen - LwVG -) sind an einer Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter zu beteiligen (BGH-Urteil vom 23.11.2007 LwZR 5/07, NJW 2008, 580; vom 20.04.2012 LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879).
  • BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11

    Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei

    Auszug aus FG Münster, 29.09.2012 - 9 K 2546/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Landpachtsachen (§ 1 Nr. 1a des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landpachtsachen - LwVG -) sind an einer Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter zu beteiligen (BGH-Urteil vom 23.11.2007 LwZR 5/07, NJW 2008, 580; vom 20.04.2012 LwZR 5/11, NJW-RR 2012, 879).
  • BVerwG, 15.07.2008 - 8 B 24.08

    Anforderungen an die Kenntnisnahme und Berücksichtigung entscheidungserheblichen

  • FG Düsseldorf, 17.10.2011 - 16 K 1573/10

    Entscheidung über eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ohne

  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Diese Anrechnung gilt auch für Steuerberater (vgl. FG Köln, Beschluss vom 26.2.2007 10 Ko 1308/06, EFG 2007, 953; FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.5.2012 11 Ko 3244/11 KF, EFG 2012, 1779; FG Münster, Beschluss vom 10.7.2012 11 Ko 3705/11 KFB, EFG 2012, 1962 und Hessisches FG, Beschluss vom 31.1.2013 1 Ko 2202/11, EFG 2013, 64; a. A. Eckert, StBGebV, 5. Auflage, § 40 Tz. 6).
  • FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12

    Steuerpflicht von Dialysezentren

    Mangels jedweden Ermessens des Gerichts in dieser Sachverhaltskonstellation bedarf es - anders als in den Fällen einer gefällten, das Gericht aber noch nicht bindenden Entscheidung (vgl. dazu Beschluss des erkennenden Senats vom 29.9.2012 9 K 2546/11, EFG 2013, 64) - auch keiner weiteren Beratung mit den ehrenamtlichen Richtern.
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