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   FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10 G   

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FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10 G (https://dejure.org/2012,42126)
FG Münster, Entscheidung vom 29.11.2012 - 3 K 3834/10 G (https://dejure.org/2012,42126)
FG Münster, Entscheidung vom 29. November 2012 - 3 K 3834/10 G (https://dejure.org/2012,42126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    GmbH-Anteile Veräußerung Gewerbeertrag Gesamtplan

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Finanz- und Abgaberecht | GmbH-Anteile Veräußerung Gewerbeertrag Gesamtplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuererhebung für Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG auch bei anschließender Veräußerung der Kommanditbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 7; EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 2
    Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer/Sonderbetriebsvermögen - Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 388
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01

    Gewerbesteuer - Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Davon ist nur insoweit abzuweichen, als sich unmittelbar aus dem GewStG etwas anderes ergibt oder soweit die Vorschriften des Einkommensteuerrechts mit dem besonderen Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer nicht in Einklang stehen (ständige Rechtsprechungen des BFH, Urteil vom 15.06.2004 VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754 m. w. N. zur Rechtsprechung).

    Darüber hinaus folgt der Senat der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 15.06.2004 (VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754), wonach der Veräußerungsgewinn im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG der Gewerbesteuer unterliegt.

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03

    Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Dabei ist auch grundsätzlich der Gewinn, der aus der Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielt wird, als Gewerbeertrag im Sinne des § 7 GewStG zu erfassen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Betriebs gehören und nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe dieses Betriebs veräußert oder entnommen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2002 VIII B 95/01, BFH/NV 2002, 811; Urteil vom 07.09.2005 VIII R 99/03, BFH/NV 2006, 608).

    Ein derartiger, der Zurechnung zum Gewerbeertrag im Sinne des § 7 GewStG entgegenstehenden Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn sich die Anteilsveräußerung als Bestandteil des einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe darstellt, welche zur Einstellung der werbenden Tätigkeit des Unternehmens führt (vgl. BFH, Urteil vom 07.09.2005 VIII R 99/03, BFH/NV 2006, 608).

  • BFH, 12.04.1989 - I R 105/85

    1. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (Teilbetriebs) i. S. von § 7

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Der Kläger verweist dazu auf die Urteile des BFH vom 12.04.1989 (I R 105/85 BStBl. II 1989, 653), vom 30.07.1991(IX R 43/89, BStBl. II 1991, 918) und vom 05.10.2011 (IX R 57/10, BStBl. II 2012, 318).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Der Kläger verweist dazu auf die Urteile des BFH vom 12.04.1989 (I R 105/85 BStBl. II 1989, 653), vom 30.07.1991(IX R 43/89, BStBl. II 1991, 918) und vom 05.10.2011 (IX R 57/10, BStBl. II 2012, 318).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Der Zweck der Regelung des § 16 EStG i. V. m. § 34 EStG besteht darin, die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen (vgl. BFH, Urteil vom 06.09.2000 IV R 18/99, BStBl. II 2001, 229).
  • BFH, 14.01.2002 - VIII B 95/01

    GewSt-Pflicht des Gewinns aus der Veräußerung einer im BV gehaltenen Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Dabei ist auch grundsätzlich der Gewinn, der aus der Veräußerung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielt wird, als Gewerbeertrag im Sinne des § 7 GewStG zu erfassen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Betriebs gehören und nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe dieses Betriebs veräußert oder entnommen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2002 VIII B 95/01, BFH/NV 2002, 811; Urteil vom 07.09.2005 VIII R 99/03, BFH/NV 2006, 608).
  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Das gilt auch dann, wenn die Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen gehört (vgl. BFH, Urteil vom 03.04.2008 IV R 54/04, BStBl II 2008, 742).
  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Der Kläger verweist dazu auf die Urteile des BFH vom 12.04.1989 (I R 105/85 BStBl. II 1989, 653), vom 30.07.1991(IX R 43/89, BStBl. II 1991, 918) und vom 05.10.2011 (IX R 57/10, BStBl. II 2012, 318).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Dementsprechend ist ein Gesamtplan zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorliegen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankommt; die Teilschritte haben insoweit eine eigenständige Funktion (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2011 X R 60/09, BStBl. II 2012, 638 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur).
  • Drs-Bund, 07.09.1993 - BT-Drs 12/5630
    Auszug aus FG Münster, 29.11.2012 - 3 K 3834/10
    Demgegenüber soll nach dem Willen des Gesetzgebers in Fällen, in denen Veräußerer und Erwerber identisch sind, im Rahmen einer Veräußerung aufgedeckte stille Reserven gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG zum laufenden Gewinn - und damit über § 7 GewStG auch zum Gewerbeertrag - gehören (vgl. BT-Drs.12/5630, Seite 58, 80 und BR-Drs. 612/93, Seite 60, 82).
  • BFH, 03.12.2015 - IV R 4/13

    Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG auch für die Gewerbesteuer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2012  3 K 3834/10 G aufgehoben.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 388 veröffentlichten Urteil ging das FG bezogen auf den Änderungsbescheid vom 26. Juni 2012 davon aus, dass das FA den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der GmbH an die Klägerin zu Recht der Gewerbesteuer unterworfen habe.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Münster vom 29. November 2012  3 K 3834/10 G den Gewerbesteuermessbescheid vom 30. Oktober 2012 dergestalt zu ändern, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der R-GmbH nicht als Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG erfasst wird.

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