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   FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E   

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https://dejure.org/2013,37414
FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E (https://dejure.org/2013,37414)
FG Münster, Entscheidung vom 29.11.2013 - 4 K 3607/10 E (https://dejure.org/2013,37414)
FG Münster, Entscheidung vom 29. November 2013 - 4 K 3607/10 E (https://dejure.org/2013,37414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einkommensteuer auf Vermietungseinkünfte aus zwangsverwaltetem Grundbesitz als sonstige Masseverbindlichkeit

  • zvi-online.de

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; EStG §§ 2, 21
    Einkommensteuer auf Vermietungseinkünfte aus zwangsverwaltetem Grundbesitz als sonstige Masseverbindlichkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; EStG §§ 2, 21
    Einkommensteuer auf Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien als sonstige Masseverbindlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Insolvenzsteuerrecht - Massezugehörigkeit von Einkommensteuerschulden auf Kapitalvermögen und VuV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieteinkünfte aus zwangsverwalteten Immobilien: Sonstige Masseverbindlichkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuer auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    ESt auf Vermietung von zwangsverwaltetem Grundbesitz ist Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 589
  • EFG 2014, 289
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11

    Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Er hält nach Hinweis des Gerichts auf die BFH-Urteile vom 24.2.2011 (VI R 21/10) und vom 27.7.2011 (VI R 9/11) nicht mehr daran fest, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfallende Einkommensteuer gegenüber dem Kläger festzusetzen.

    Soweit es der BFH in anderen Entscheidungen auch für die zweite Tatbestandsalternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO für erforderlich angesehen hat, dass die Entstehung der Schuld auf eine "Verwaltungsmaßnahme" des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein müsse (BFH-Urteile vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111), kann dies jedenfalls auf Fälle der Zwangsverwaltung nicht übertragen werden.

    DerArbeitslohn beruht vielmehr allein auf der Arbeitskraft des Beigeladenen, die nicht zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).

  • BFH, 01.08.2012 - II R 28/11

    Kraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Nachdem das wegen eines anhängigen BFH-Verfahrens (IX R 17/12) ruhende Verfahren nach Hinweis des Klägers auf das BFH-Urteil vom 1.8.2012 (II R 28/11) im Einvernehmen mit dem Beklagten wieder aufgenommen wurde, verweist der Kläger auf jenes Urteil, wonach die Kraftfahrzeugsteuer keine Masseverbindlichkeit darstelle, wenn das entsprechende Fahrzeug Zubehör eines zwangsverwalteten Grundstücks sei.

    Das zur Kraftfahrzeugsteuer ergangene BFH-Urteil vom 1.8.2012 (II R 28/11, BStBl II 2013, 131) ist auf die Einkommensteuer nicht übertragbar.

    Die Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung zur Kraftfahrzeugsteuer (Urteil vom 1.8.2012 II R 28/11, BStBl II 2013, 131) können aus den o. g. Gründen nicht auf die Einkommensteuer übertragen werden.

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Er hält nach Hinweis des Gerichts auf die BFH-Urteile vom 24.2.2011 (VI R 21/10) und vom 27.7.2011 (VI R 9/11) nicht mehr daran fest, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfallende Einkommensteuer gegenüber dem Kläger festzusetzen.

    Soweit es der BFH in anderen Entscheidungen auch für die zweite Tatbestandsalternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO für erforderlich angesehen hat, dass die Entstehung der Schuld auf eine "Verwaltungsmaßnahme" des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein müsse (BFH-Urteile vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111), kann dies jedenfalls auf Fälle der Zwangsverwaltung nicht übertragen werden.

    DerArbeitslohn beruht vielmehr allein auf der Arbeitskraft des Beigeladenen, die nicht zur Insolvenzmasse gehört (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Ausreichend ist nach dem Gesetzeswortlaut vielmehr, dass die Entstehung der Steuerverbindlichkeit ihre Ursache in einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand hat (so auch BFH-Urteil vom 18.5.2010X R 60/08, BStBl II 2011, 429).

    Es reicht aus, dass die Insolvenzmasse bereichert wird, indem sie von drohenden Verpflichtungen entlastet wird (BFH-Urteil vom 18.5.2010 X R 60/08, BStBl II 2011 429).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Besteuerungstatbestand verwirklicht wird (BFH-Urteil 16.5.2013 IV R 23/11, BFH/NV 2013, 1503 m.w.N.).

    Aus der Zwangsverwaltung folgt kein anderes Ergebnis für die Insolvenzmasse.Dementsprechend sieht auch der BFH in den Fällen, in denen der verwertete Grundbesitz mit Grundpfandrechten belastet war, die auf die Verwertungshandlung entfallende Einkommensteuer trotz des Absonderungsrechts als Masseverbindlichkeit an (BFH-Urteil vom 16.5.2013 IV R 23/11, BFH/NV 2013, 1503).

  • FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Diese Aufteilungsmethode entspricht dem Prinzip der einheitlichen Einkommensteuerschuld und ist auch im Hinblick auf die progressive Steuerbelastung sachgerecht, weil zur Jahressteuer alle Einkommensteile beigetragen haben (BFH-Urteil vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477 zur Konkursordnung und FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 19.8.2011 11 K 4201/10 E, EFG 2012, 544 zur Insolvenzordnung).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Diese Aufteilungsmethode entspricht dem Prinzip der einheitlichen Einkommensteuerschuld und ist auch im Hinblick auf die progressive Steuerbelastung sachgerecht, weil zur Jahressteuer alle Einkommensteile beigetragen haben (BFH-Urteil vom 11.11.1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477 zur Konkursordnung und FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 19.8.2011 11 K 4201/10 E, EFG 2012, 544 zur Insolvenzordnung).
  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Soweit es der BFH in anderen Entscheidungen auch für die zweite Tatbestandsalternative des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO für erforderlich angesehen hat, dass die Entstehung der Schuld auf eine "Verwaltungsmaßnahme" des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein müsse (BFH-Urteile vom 21.7.2009 VII R 49/08, BStBl II 2010, 13; vom 24.2.2011 VI R 21/10, BStBl II 2011, 520 und vom 27.7.2011 VI R 9/11, BFH/NV 2011, 2111), kann dies jedenfalls auf Fälle der Zwangsverwaltung nicht übertragen werden.
  • BFH - IX R 17/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Nachdem das wegen eines anhängigen BFH-Verfahrens (IX R 17/12) ruhende Verfahren nach Hinweis des Klägers auf das BFH-Urteil vom 1.8.2012 (II R 28/11) im Einvernehmen mit dem Beklagten wieder aufgenommen wurde, verweist der Kläger auf jenes Urteil, wonach die Kraftfahrzeugsteuer keine Masseverbindlichkeit darstelle, wenn das entsprechende Fahrzeug Zubehör eines zwangsverwalteten Grundstücks sei.
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus FG Münster, 29.11.2013 - 4 K 3607/10
    Die Einkünfte erzielt vielmehr weiterhin derjenige der Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder dem Pachtvertrag ist (BFH-Urteile vom 16.4.2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152 und vom 11.3.2003IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 229/06

    Unzulässigkeit der Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 65/01

    Zwangsverwaltung; VuV-Einkünfte

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. November 2013  4 K 3607/10 E aufgehoben.
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Die Einkünfte erzielt in diesem Fall weiterhin derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder dem Pachtvertrag ist (so schon BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 53/98, BHF/NV 2002, 1152, dort unter II.3.a und vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778, dort unter II.2., zuletzt FG Münster vom 29. November 2013  4 K 3607/10 E, EFG 2014, 289, Revision eingelegt unter IX R 23/14).
  • FG Thüringen, 18.11.2015 - 3 K 198/15

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens -

    Die Einkünfte erzielt in diesem Fall weiterhin derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder dem Pachtvertrag ist (so schon BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 53/98, BHF/NV 2002, 1152, dort unter II.3.a und vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778, dort unter II.2., zuletzt FG Münster vom 29. November 2013 4 K 3607/10 E, EFG 2014, 289, Revision eingelegt unter IX R 23/14).
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