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   FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15 Kg   

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FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15 Kg (https://dejure.org/2017,55565)
FG Münster, Entscheidung vom 30.03.2017 - 13 K 3907/15 Kg (https://dejure.org/2017,55565)
FG Münster, Entscheidung vom 30. März 2017 - 13 K 3907/15 Kg (https://dejure.org/2017,55565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens

  • rechtsportal.de

    Fristgerechte Erhebung einer Klage im Rahmen eines Kindergeldverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bekanntgabe - Nachweis der Absendung einer Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Nachweis der Absendung einer Einspruchsentscheidung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3-Tage-Zugangsfiktion gilt nicht bei Übersendung durch privaten Postdienstleister

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Das Finanzgericht muss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26.01.2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081; BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Beschluss vom 23.08.2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84).

    Sofern - wie im Streitfall - keine Anzeichen für einen entsprechenden Fehler bestehen, ist nach Auffassung des Senats für die Überzeugungsbildung ausreichend, dass die ergriffenen Maßnahmen der Beklagten in ausreichendem Maße Gewähr für die Übereinstimmung des Absendevermerks auf der Einspruchsentscheidung und dem tatsächlichen Aufgabetag bieten (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).

    Vielmehr muss der Empfänger substantiiert Tatsachen vortragen, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Beschluss vom 16.05.2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454).

    Hingegen kann auf die Beweislastregel des § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO erst dann zurückgegriffen werden, wenn trotz erfolgter Sachaufklärung noch Zweifel am gesetzlich vermuteten Zugang eines Bescheides verbleiben (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).

  • BFH, 28.09.2000 - III R 43/97

    Wahrung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Ist die Absendung durch einen Absendevermerk der Poststelle der Finanzbehörde festgehalten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Aufgabe des Verwaltungsakts an dem vermerkten Tag (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28.09.2000 III R 43/97, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211).
  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Vielmehr muss der Empfänger substantiiert Tatsachen vortragen, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Beschluss vom 16.05.2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454).
  • BFH, 23.08.2005 - V B 115/04

    NZB: Amtsermittlungspflicht, Bescheiddatum

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Das Finanzgericht muss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26.01.2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081; BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Beschluss vom 23.08.2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84).
  • BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09

    Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Jedoch ist ein Beweis der Aufgabe zur Post an einem bestimmten Tag, wofür die Beklagte die Feststellungslast trägt, nicht ausgeschlossen, wenn die Absendung nicht in einem Absendevermerk der Poststelle festgehalten ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 03.07.2009 IX B 18/09, juris).
  • BFH, 26.01.2010 - X B 147/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abgangsvermerk der Poststelle des FA -

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Das Finanzgericht muss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 26.01.2010 X B 147/09, BFH/NV 2010, 1081; BFH-Beschluss vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; BFH-Beschluss vom 23.08.2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus FG Münster, 30.03.2017 - 13 K 3907/15
    Das gilt auch bei der Beförderung durch einen privaten Zustelldienst (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 18.04.2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1128).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. März 2017 13 K 3907/15 Kg aufgehoben.
  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 3280/18

    Verfahrensrecht - Zur Frage der Zugangsfiktion bei Übersendung einer

    Der Kläger hat gegen den ablehnenden Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung am 10.12.2015 Klage erhoben (Az. 13 K 3907/15 Kg).

    Mit Urteil vom 30.3.2017 (13 K 3907/15 Kg) hat der Senat die Klage wegen Versäumung der Klagefrist abgewiesen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7045/20

    Zulässigkeit eines Einspruchs: Keine Anwendung der Zugangsvermutung des § 122

    Auch im "Subunternehmer-Urteil" hat der BFH (Urteil vom 14.06.2018 - III R 27/17, BStBl. II 2019, 6) der von der Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 30.03.2017 - 13 K 3907/15 Kg, juris) festgestellten Tatsache, dass der Briefumschlag nicht vorgelegt wurde, keine Bedeutung zugemessen.
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