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   FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09 K, G   

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https://dejure.org/2010,771
FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09 K, G (https://dejure.org/2010,771)
FG Münster, Entscheidung vom 31.08.2010 - 9 K 3466/09 K, G (https://dejure.org/2010,771)
FG Münster, Entscheidung vom 31. August 2010 - 9 K 3466/09 K, G (https://dejure.org/2010,771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Annahme einer "voraussichtlich dauernden Wertminderung" bei Aktien; Absinken des Teilwertes nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert; Teilwertabschreibung trotz der Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
    Teilwertabschreibung auf Aktien des Anlagevermögens -- voraussichtlich dauernde Wertminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Aktien im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klare Regeln für dauernde Wertminderungen bei Aktien!

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Teilwertabschreibung - Klare und praktikable Regeln für "voraussichtlich dauernde Wertminderung" bei börsennotierten Wertpapieren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibungen wegen dauerndem Wertverlust bei Aktien

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Klare Regelungen für dauernde Wertminderungen bei Aktien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klare Regeln für dauernde Wertminderungen bei Aktien

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Dauernde Wertminderungen bei Aktien

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Klare Regeln für dauernde Wertminderungen bei Aktien!

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wann können Wertpapiere steuerrechtlich abgeschrieben werden?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2882
  • EFG 2010, 124
  • EFG 2010, 221
  • EFG 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    Im Übrigen verwies sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Sie ist der Auffassung, das vom FA angeführte BMF-Schreiben sei als faktischer Nichtanwendungserlass in Bezug auf das BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) anzusehen.

    In seiner grundlegenden Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Im Ergebnis hat der BFH im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g) ausgeführt, dass bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen sei, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz keine Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen des Kurses vorliegen würden.

    Die vom BFH bisher ausdrücklich offen gelassene Frage, ob jedes Absinken des Kurswerts in der Bilanz nachvollzogen werden müsse oder ob Wertveränderungen innerhalb einer gewissen Bandbreite aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen seien (vgl. auch dazu BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g), beantwortet der erkennende Senat - für den Regelfall, in dem typisierende Kriterien zur Anwendung kommen müssen - im Sinne der letztgenannten Alternative.

    Im Übrigen hat der BFH bereits ausdrücklich entschieden, dass die IdW-Kriterien wegen ihrer besonderen Kompliziertheit für das Besteuerungsverfahren nicht geeignet sind (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.e).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97

    Teilwert bei Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    Zwischen den Beteiligten ist zu Recht nicht streitig, dass auch ein gesunkener Teilwert im Regelfall um die bei einer Wiederbeschaffung anfallenden Anschaffungsnebenkosten über dem Börsenwert liegt (vgl. zu Wertpapieren BFH-Urteil vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BFHE 86, 699, BStBl III 1966, 643; zustimmend BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BFHE 188, 386, BStBl II 2004, 639, unter 2.b).
  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09

    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 9. Juli 2010 9 K 75/09 (zur Veröffentlichung bestimmt; ein neutralisierter Abdruck ist für die Beteiligten beigefügt).
  • BFH, 15.07.1966 - VI 226/64

    Ansetzung von Wertpapieren mit dem Anschaffungskosten sowohl bei Zugehörung zum

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    Zwischen den Beteiligten ist zu Recht nicht streitig, dass auch ein gesunkener Teilwert im Regelfall um die bei einer Wiederbeschaffung anfallenden Anschaffungsnebenkosten über dem Börsenwert liegt (vgl. zu Wertpapieren BFH-Urteil vom 15. Juli 1966 VI 226/64, BFHE 86, 699, BStBl III 1966, 643; zustimmend BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BFHE 188, 386, BStBl II 2004, 639, unter 2.b).
  • BFH, 01.02.2006 - X B 166/05

    Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    Nach allgemeinen rechtsmethodischen Grundsätzen ist aber eine Gesetzesauslegung, die dem Gesetz keinen Anwendungsbereich mehr belässt, nicht vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2006 X B 166/05, BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09
    In seiner grundlegenden Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit Urteil vom 31. August 2010  9 K 3466/09 K,G nur insoweit stattgegeben, als es eine Teilwertabschreibung auf die Anteile an der AG I in Höhe von 18.073,31 EUR zugelassen hat.

    Zu weiteren Einzelheiten wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 124 abgedruckten Urteilsgründe verwiesen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 K 2237/07

    Dauernde Wertminderung von Fondsbeteiligungen

    Die Beschränkung auf derart erhebliche Wertminderungen und damit die Festlegung hoher Schwellenwerte geht über das grundsätzlich zu befürwortende Ziel, bedeutungslose Wertschwankungen von der steuerlichen Berücksichtigung auszuschließen, hinaus (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. August 2010, 9 K 3466/09 K,G, DStR 2010, 2340, Revision beim BFH unter Az. I R 89/10 anhängig; so auch schon Hahne DStR 2008, 540 ff).

    Ausgehend von den grundsätzlichen Erwägungen des BFH in seiner o.g. Entscheidung hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 31. August 2010, 9 K 3466/09 K,G, a.a.O. einen zwischen der beschriebenen strengen Verwaltungsmeinung und in der Literatur vertretenen Auffassungen liegenden Lösungsansatz formuliert, nach dem eine Teilwertabschreibung dann möglich sein soll, wenn entweder der Kurs am Bilanzstichtag um mehr als 20% unter den Anschaffungskosten liegt oder der Kurs an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 10% unter den Anschaffungskosten liegt.

    Vor diesem Hintergrund kann es bei einer solchen Schwellenwertbestimmung, auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass börsennotierte Wertpapiere nahezu täglichen Kursschwankungen unterliegen, im Rahmen der gebotenen typisierenden Betrachtung nur darauf ankommen, aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit eine Erheblichkeitsschwelle zu bestimmen (vgl. Schlotter, BB 2010, 2882).

  • FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07

    Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

    Denn insoweit war der Teilwert zum jeweiligen Bewertungsstichtag um über 50 % (NEMAX 50) bzw. über 20 % (Dax Direkt 2005) unter die Anschaffungskosten gesunken (vgl. zu mehr als 20 % Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.08.2010, 9 K 3466/09 K,G, EFG 2011, 124; 10% ausreichend FG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 15.12.2010, 1 K 2237/07, EFG 2011, 953).
  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

    Diese Interpretation des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird in der Finanzrechtsprechung allgemein angewendet (vgl. z. B. FG Münster, Urteil vom 31. August 2010, 9 K 3466/09 K, G, EFG 2010, 124; FG München, Urteil vom 7. Dezember 2010, 6 K 3192/07, EFG 2011, 697; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2010, 1 K 2237/07, EFG 2011, 953).
  • FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter

    Mittlerweile hat das FG Münster im Urteil vom 31.8.2010 9 K 3466/09 - BFH Az.: I R 89/10 - (siehe juris) diese Frage dahin gehend beantwortet, dass - für den Regelfall, in dem typisierende Kriterien zur Anwendung kommen müssen - Kursschwankungen innerhalb einer gewissen Bandbreite einer Teilwertabschreibung entgegenstehen.
  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2015 - 2 V 2786/13

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem befristeten

    Dabei kann es aus Sicht des Senats offen bleiben, ob es möglich ist, die Prognose an bestimmte Prozentsätze zu knüpfen (vgl. in diesem Sinne Kulosa in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 34. Auflage 2015, § 6 Rn. 369 unter Verweis auf die 30. Auflage 2011, § 6 Rn. 369 und 367, der ab einer Schwankungsgrenze von 20 % an einem Bilanzstichtag bzw. jeweils 10 % an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen Teilwertzuschreibungen für zulässig hält; genauso, allerdings zur Frage der Bewertung von Aktien, das FG Münster, Urteil vom 31. August 2010, 9 K 3466/09, EFG 2011, 124, aufgehoben vom BFH-Urteil vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612, in dem für börsennotierte Wertpapiere eine Geringfügigkeitsgrenze von 5 % postuliert wird; vgl. auch Schlotter, FR 2009, 1059, der bei Fremdwährungsverbindlichkeiten für eine Grenze von 10 % plädiert).
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