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   FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E   

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FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E (https://dejure.org/2019,40972)
FG Münster, Entscheidung vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E (https://dejure.org/2019,40972)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Oktober 2019 - 1 K 3448/17 E (https://dejure.org/2019,40972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außensteuerrecht - Zur Frage, ob für den Wegfall der Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 Abs. 3 AStG ein Rückkehrwille zum Zeitpunkt des Wegzugs erforderlich ist und wie dieser ggf. nachzuweisen ist

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • datev.de (Kurzinformation)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Wegzugsbesteuerung bei Rückkehrabsicht? - Keine Steuervergünstigungen für gescheiterte Auswanderer

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rückwirkender Wegfall der Wegzugsbesteuerung nur bei anfänglichem Rückkehrwillen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Außensteuerrecht, Europarecht - Entfall der Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit, Rückkehrabsicht, Kapitalverkehrsfreiheit

Besprechungen u.ä. (2)

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrwille

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Reparatur steuerlich missglückter Wegzüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Eine Wohnsitzverlegung ist keine Kapitalbewegung im Sinne der Kapitalverkehrsfreiheit, denn für sich genommen umfasst die Wohnsitzverlegung keine finanziellen Transaktionen oder die Übertragung von Eigentum und weist auch keine anderen Merkmale einer Bewegung von Kapital auf (EuGH-Urteil vom 23. Februar 2006 C-513/03, EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229).

    Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Bei der Absicht, ein Haus oder eine Wohnung zu veräußern, fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht auch dann, wenn der Verkauf später nicht vollzogen wird (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 - IX R 56/01 -, BFH/NV 2005, 37; Schmidt/Kulosa, § 21 EStG, Rn. 129).
  • BFH, 07.07.2014 - X B 135/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Der Begriff des Kapitalverkehrs ist weder in den Gemeinschaftsverträgen noch im sekundären Gemeinschaftsrecht definiert (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2014 X B 135/13, BFH/NV 2014, 1542).
  • BFH, 04.06.1975 - I R 250/73

    Natürliche Person - Gewöhnlicher Aufenthalt - Unbeschränkte Steuerpflicht -

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Dabei stehen bspw. übliche Familienheimfahrten und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten einem zusammenhängenden Aufenthalt nicht entgegen (BFH, Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BStBl II 1975, 708; BFH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I R 26/10 -, BFH/NV 2011, 2001).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-48/15

    NN (L) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Freier

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH (zuletzt EuGH-Urteil vom 26. Mai 2016 C-48/15, EU:C:2016:356, "NN (L)", Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2016, 552, m.w.N.) ergibt sich hierzu, dass zu den Maßnahmen, die durch Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten.
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 26/10

    Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Dabei stehen bspw. übliche Familienheimfahrten und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten einem zusammenhängenden Aufenthalt nicht entgegen (BFH, Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BStBl II 1975, 708; BFH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I R 26/10 -, BFH/NV 2011, 2001).
  • BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11

    Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778).
  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
    Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778).
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15

    EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

  • BFH, 21.12.2022 - I R 55/19

    Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19.10.2017 aufgehoben.

    Die dagegen vom Kläger erhobene Klage war insoweit erfolgreich, als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Ansatz steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG auf ... EUR herabgesetzt wurde (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 19).

    Ob es mit Blick auf die abkommensrechtliche Lage (tatbestandliche Voraussetzungen einer Ansässigkeit in den VAE) zu einer Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts gekommen ist (s. dazu --unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. i des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 01.07.2010, BGBl II 2011, 540, BStBl I 2011, 943 [DBA-VAE]-- Häck, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 118, 119; derselbe in Hummel/Kaminski, Neue Herausforderungen im Internationalen Steuerrecht, 2022, S. 1, 5; Hörnicke/Quilitzsch, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2020, 152, 155; s.a. Weiss, ISR 2020, 15, 17), ist ohne Bedeutung (s. dazu allgemein Senatsurteil vom 08.12.2021 - I R 30/19, BFHE 275, 331, BStBl II 2022, 763).

    Demgegenüber wird in der Literatur auch im Sinne einer "objektiven Theorie" ein Rückkehrwille als Tatbestandserfordernis abgelehnt, da das Merkmal der "vorübergehenden Abwesenheit" allein das gesetzgeberische Motiv für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung benenne, ohne dass dies als absichtsbegründete eigentliche Tatbestandsvoraussetzung verstanden werden könne (z.B. Kraft in Kraft, Außensteuergesetz, 2. Aufl., § 6 Rz 435; Beinert/Oertel, StbJb 2020/2021, 139, 147 f. [Beinert]), bzw. es wird im Sinne einer "(eingeschränkten) objektiven Theorie" die Auffassung vertreten, dass auch unter Berücksichtigung einer Rückkehrabsicht die "fristgemäße Rückkehr" des Steuerpflichtigen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung zumindest in den Fällen ausreicht, in denen die Rückkehr innerhalb von fünf Jahren (Situation in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG) erfolgt (s. ausführlich Häck in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 6 AStG Rz 442 [Altkommentierung]; derselbe, IStR 2020, 118, 119 f.; derselbe in Hummel/Kaminski, a.a.O., S. 1, 6; s.a. Brandis/Heuermann/Pohl, § 6 AStG a.F. Rz 73 a.E.; Hecht in Fuhrmann, Außensteuergesetz, 3. Aufl., § 6 Rz 39; Müller-Gosoge in Haase, AStG/DBA, 3. Aufl., § 6 AStG Rz 142; Schaumburg in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., Rz 6.430; Wilke in eKommentar, § 6 AStG Rz 60; Hörnicke/Quilitzsch, ISR 2020, 152, 155; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht 2007, Beihefter zu Heft 39, 43; wohl auch Strunk/Kaminski in Strunk/Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 6 AStG Rz 172; Weiss, ISR 2020, 15, 17; Escher/Grzella, Betriebs-Berater 2020, 540, 542).

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