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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19 (https://dejure.org/2023,8808)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.02.2023 - 3 K 398/19 (https://dejure.org/2023,8808)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 3 K 398/19 (https://dejure.org/2023,8808)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    Zur ertragsteuerlichen Behandlung eines Markterschließungszuschusses an ein nahestehendes Unternehmen - Fehlende eigenbetriebliche Veranlassung - Fremdunüblichkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines zwischen zur selben Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen gewährten "Markterschließungszuschusses"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12

    Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013; vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572; vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454).

    Betriebsausgaben einer Personengesellschaft sind die Ausgaben, die durch den Betrieb dieser Gesellschaft oder - als Sonderbetriebsausgaben - durch die Beteiligung der Gesellschafter an der Personengesellschaft veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572).

    Der erforderliche Interessengegensatz fehlt bei Geschäftsbeziehungen zwischen Personengesellschaften mit (teil-)identischem Gesellschafterkreis (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572).

  • BFH, 09.01.2009 - IV B 25/08

    Darlehensforderung einer Personengesellschaft an eine GmbH als steuerliches

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Anlass für eine Prüfung der betrieblichen oder außerbetrieblichen Veranlassung besteht aber nicht nur im Fall der Ausreichung eines Zuschusses an ganz oder teilweise beteiligungsidentische Schwestergesellschaften, sondern auch, wenn der Zuschussempfänger dem Gesellschafter der zuschussgewährenden Personengesellschaft nahesteht (vergleiche BFH-Beschluss vom 09. Januar 2009 IV B 25/08, BFH/NV 2009, 754).
  • BFH, 30.11.2017 - IV R 22/15

    Betriebliche Veranlassung einer Grundschuldbestellung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Ausreichend ist auch ein mittelbarer Veranlassungszusammenhang, wobei auch insoweit die konkrete betriebliche Tätigkeit das auslösende Moment für die Entstehung der Aufwendungen sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2017 IV R 22/15, BFH/NV 2018, 335; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 813).
  • FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2052/14

    Bewertung von Grundstücken und Gebäuden mit ihrem Verkehrswert i.R.d.

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Der Beklagte könne sich auch nicht auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 01. März 2017 (7 K 2052/14 F, EFG 2018, 843) berufen.
  • BFH, 15.12.2016 - IV R 22/14

    Erhaltungsaufwendungen für ein Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013; vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572; vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454).
  • FG Köln, 21.03.2018 - 10 K 2146/16

    Behandlung einer als Spende bezeichneten Zuwendung einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des FG Köln vom 21. März 2018 (10 K 2146/16, EFG 2018, 1676).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 4/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende Anwendungen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013; vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572; vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 K 398/19
    Dies gelte auch für Verträge zwischen von nahen Angehörigen beherrschten und vertretenen Personengesellschaften (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 55/00, BFH/NV 2001, 1547).
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