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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18   

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https://dejure.org/2020,13936
FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18 (https://dejure.org/2020,13936)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.02.2020 - 3 K 75/18 (https://dejure.org/2020,13936)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 3 K 75/18 (https://dejure.org/2020,13936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 9 Abs 1 EStG 2009, § 10 Abs 6 BUKG, R 9.9 Abs 2 LStR 2013, § 5 Abs 1 BRKG, EStG VZ 2015
    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Umzugspauschale um den Häufigkeitszuschlag i.S.v. § 10 Abs. 6 Bundesumzugskostengesetz bei der Ermittlung umzugsbedingter Werbungskosten - Werbungskosten bei Beförderung des Umzugsguts mit einem PKW

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitgeber veranlasst Umzug: Erhöhte Umzugskostenpauschale abzugsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umzugskostenpauschale trotz geringerer nachgewiesener Kosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug für den zweiten Umzug innerhalb von 5 Jahren: Anwendbarkeit der Regelungen des BUKG - Umzugskostenpauschale ohne Nachweis von Aufwendungen - kein Häufigkeitszuschlag bei freiwilligem Arbeitgeberwechsel - Beförderung des Umzugsgutes mit eigenem PKW - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78

    Auch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft können bei dienstlich veranlaßten Umzügen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18
    Der BFH halte diese Pauschale für eine sachgerechte Schätzung des anlässlich des Umzuges anfallenden - häufig mangels Belegen - nicht im Einzelnen nachweisbaren Aufwandes (BFH-Urteil vom 30. März 1982, VI R 162/78, BStBl II 1982, 595).

    Bei der Pauschale handelt es sich um eine Schätzung für häufig mangels Belegen nicht im Einzelnen nachweisbaren Aufwand (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 1982, VI R 162/78, BStBl II 1982, 595).

  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18
    Nur wenn eine eigenständige Rechtsverletzung durch die Zinsfestsetzung vorgetragen wird, kann angenommen werden, dass sich ein Einspruch auch auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene Zinsfestsetzung (§ 233a Abs. 4 AO) erstrecken soll (vergl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 X R 51/06, BStBl II 2009, 892).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 188/98

    Ausstattung der neuen Wohnung keine Umzugskosten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18
    Erstattungen nach dem BUKG sind zwar ein Indiz für abziehbare Umzugskosten, die steuerliche Abzugsfähigkeit richtet sich aber allein nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vergleiche BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 188/98, BStBl II 2003, 314).
  • FG Hessen, 19.08.1997 - 11 K 4490/96

    Umzugskosten und Fahrtkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18
    Schließlich ist noch auf die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichtes vom 19. August 1997 11 K 4490/96, in juris) hinzuweisen.
  • FG München, 20.04.2011 - 8 K 3382/10

    Objektive Feststellungslast für Werbungskosten obliegt dem Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2020 - 3 K 75/18
    Wird die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen, so können nicht sonstige einzelne Kosten für den Umzug in Anspruch genommen werden (vgl. FG München Urteil vom 20. April 2011, 8 K 3382/10 in juris).
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