Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - 2 K 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Kapitalertragssteuer durch einen Nachforderungsbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ohne entsprechende Feststellung eines veränderten steuerlichen Einlagekontos bzw. einer Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters keine Bindungswirkung für ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ohne entsprechende Feststellung eines veränderten steuerlichen Einlagekontos bzw. einer Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG - Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters keine Bindungswirkung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - 2 K 62/11
- BFH, 28.01.2015 - I R 70/13
Papierfundstellen
- EFG 2014, 936
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.01.2015 - I R 70/13
Bindung des Gesellschafters an die Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2013 2 K 62/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FG hat die Klage (betreffend das Streitjahr 2006) abgewiesen (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. September 2013 2 K 62/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 936).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1338/12
Steuerliches Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft und Steuerbescheinigung
Die in § 27 Abs. 5 KStG gesetzlich fingierte Verwendung der Einlage verdrängt die tatsächliche Verwendung der Einlage und die Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (vgl. Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2013 2 K 62/11, EFG 2014, 936, Revision anhängig unter I R 70/13; Zimmermann, Anmerkung zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013 1 K 35/12, EFG 2014, 584).Mit der verschärften Neufassung des § 27 Abs. 5 KStG hat der Gesetzgeber eindeutig seinen Willen zu erkennen gegeben, dass die Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig erteilten Steuerbescheinigung die materiellrechtliche Berechnung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG überlagern (vgl. Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2013 2 K 62/11, a.a.O.).
Insoweit fehlt es an der für diese Verfahren erforderlichen Voraussetzung einer sachlichen Unbilligkeit deswegen, weil der Gesetzgeber die Rechtsfolgen einer nicht/nicht rechtzeitig erteilten Steuerbescheinigung eindeutig und bewusst geregelt hat und die steuerpflichtige Körperschaft zudem mit ausdrücklichen Nachfragen in der Körperschaftsteuererklärung nach erteilten Steuerbescheinigungen und nach das Einlagekonto mindernden Leistungen hinreichend sensibilisiert worden ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2013 2 K 62/11, a.a.O.;… Zimmermann, a.a.O.).