Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2006 - 1 K 275/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch der Familienkasse für die bei Barauszahlung des Kindergeldes entstandenen Kosten; Auslegung eines Bescheides der Familienkasse über die um die Kosten der Barauszahlung gekürzte Auszahlung des Kindergeldes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Kostenerstattungsanspruch der Familienkasse bei Barauszahlung des Kindergeldes; Auslegung eines Schreibens der Familienkasse als Abrechnungsbescheid
- rechtsportal.de
Kein Kostenerstattungsanspruch der Familienkasse bei Barauszahlung des Kindergeldes; Auslegung eines Schreibens der Familienkasse als Abrechnungsbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Kostenerstattungsanspruch der Familienkasse bei Barauszahlung des Kindergeldes - Auslegung eines Schreibens der Familienkasse als Abrechnungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Köln, 12.06.2003 - 2 K 5913/02
Keine Verpflichtung des Kindergeldempfängers zur Unterhaltung eines Kontos eigens …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2006 - 1 K 275/02
Bezüglich der fehlenden gesetzlichen Grundlage verweise sie auf die Ausführungen des FG Köln in dem Urteil vom 12. Juni 2003 (2 K 5913/02).Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der Abgabenordnung noch aus den einschlägigen Vorschriften des BGB (vgl. Urteil des FG Köln vom 12. Juni 2003 - 2 K 5913/02, EFG 2003, 1282 ).
- BFH, 26.01.2001 - VI B 310/00
Kindergeld - Festsetzung - Heilerziehungspflegerin - Bundesausbildungsförderung - …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2006 - 1 K 275/02
Als Steuervergütung ist das Kindergeld ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. § 37 AO , so dass die Unterscheidung in Festsetzungs- und Erhebungsverfahren auch bei kindergeldrechtlichen Vorgängen zu beachten ist (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896 ). - BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89
Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2006 - 1 K 275/02
Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist ein Abrechnungsbescheid auch dann gegeben, wenn die Beklagte die Äußerung nicht ausdrücklich als Abrechnungsbescheid oder als Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO bezeichnet hat (vgl. dazu BFH-Urteil v. 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569).