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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16   

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https://dejure.org/2016,26255
FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16 (https://dejure.org/2016,26255)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.06.2016 - 2 V 19/16 (https://dejure.org/2016,26255)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 2 V 19/16 (https://dejure.org/2016,26255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 4 Abs 1 EStG 1990, § 4 Abs 1 EStG 1997, § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG 1990, § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG 1997
    Zum Eintritt des maßgebenden Ereignisses nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn eine durch Betriebsprüfung geänderte Grundstücksbewertung in Änderungsbescheide eingegangen ist, die Gegenstand eines Klageverfahrens wurden und das erst einige Jahre danach durch rechtskräftiges ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Feststellungsverjährung im Hinblick auf den Erlass geänderter Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt der Feststellungsverjährung im Hinblick auf den Erlass geänderter Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de

    AO § 175 Abs. 1 S. 2; EStG § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Eintritt der Feststellungsverjährung im Hinblick auf den Erlass geänderter Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Festsetzungs- bzw. Feststellungsfrist nach § 175 Abs. 1 S. 2 AO bei Berücksichtigung geänderter Bilanzansätze in einem ersten Änderungsbescheid und Erlass eines erneuten Änderungsbescheids nach finanzgerichtlicher Anfechtung der Bilanzansätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkendes Ereignis - und der maßgebliche Zeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 11/04

    Korrektur eines Wertansatzes des Vorjahresendvermögens als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist der Erlass des Veranlagungsbescheides, in dem die Korrektur des Betriebsvermögens erstmalig berücksichtigt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2005 IV R 11/04, BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 808).

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von der Entscheidung des BFH (Urteil vom 30.06.2005 IV R 11/04, BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809), auf den sich die Antragstellerin zur Begründung ihres Antrages stützen will.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 2 K 101/10

    Passivierung einer Zinsverbindlichkeit trotz Rangrücktrittserklärung bei

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied am 14.06.2012 mit Urteil über die Klage (2 K 101/10, zuvor 2 K 623/01).

    Dem Gericht lagen je zwei Band Feststellungs- und Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakten, ein Band Rechtebehelfsakten sowie die Gerichtsakte 2 K 101/10 (sieben Bände) vor.

  • BFH, 19.03.2014 - III S 22/13

    Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S.

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.03.2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19.03.2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 18.08.1993 - II S 7/93

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Von der gemäß § 60 Abs. 3 FGO im Hauptsacheverfahren notwendigen Beiladung der Kommanditisten der Antragstellerin konnte der Senat absehen, weil es sich lediglich um ein AdV-Verfahren handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.1993 II S 7/93, BFH/NV 1994, 151 m. w. N.).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen dann vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Bescheides neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.03.2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19.03.2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist die zur Grundlage einer Steuerfestsetzung oder gesonderten Gewinnfeststellung gewordene Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut, das Teil des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres ist, ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Steuerfestsetzung oder Gewinnfeststellung eines Folgejahres, bei der sich der Wertansatz gewinnerhöhend oder -mindernd auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18).
  • BFH, 14.04.2016 - IV E 1/16

    Streitwert der gesonderten und einheitlichen Feststellung negativer Einkünfte

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen bei den einzelnen Gesellschaftern werden nicht ermittelt (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 14.04.2016, IV E 1/16).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2005 - 2 K 623/01

    Ausscheiden von Kommanditisten gegen eine unter dem Buchwert ihres Kapitalkontos

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2016 - 2 V 19/16
    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied am 14.06.2012 mit Urteil über die Klage (2 K 101/10, zuvor 2 K 623/01).
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