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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14   

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https://dejure.org/2017,60042
FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14 (https://dejure.org/2017,60042)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.12.2017 - 3 K 342/14 (https://dejure.org/2017,60042)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 3 K 342/14 (https://dejure.org/2017,60042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 21 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 164 Abs 1 BGB
    Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer Vermittlungsgesellschaft - Einkunftszurechnung bei Treuhandverhältnis - Ausnahme vom Offenheitgrundsatz bei Stellvertretung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erzielen von gewerblichen Einkünften mit der Vermietung der Ferienwohnungen i.R.d. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen; Bereitstellung einer mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen vergleichbaren unternehmerischen Organisation als Voraussetzung für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Ferienwohnung als Gewerbebetrieb?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbliche Vermietung von drei Ferienwohnungen einer Grundstücksgemeinschaft in einer Ferienwohnanlage bei Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers als Stellvertreter der Vermieterin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Die einzelnen Voraussetzungen hierfür hat der BFH in seinem Urteil vom 14. Januar 2004 (X R 7/02, juris) mit einer Vielzahl von Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur grundlegend zusammengefasst.Danach ist eine gewerbliche Betätigung anzunehmen, wenn neben dem Vermieten von Wohnräumen nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden oder wenn die Art der Leistungserbringung durch einen häufigen Mieterwechsel bedingt ist.
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Für die in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung bieten die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraumes wichtige Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BStBl II 1998, 663).
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Dem Vermieter können aber nur solche Zusatzleistungen Dritter zugerechnet werden, welche diese für ihn aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages erbringen (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336; BStBl II 1976, 728; vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, juris).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Ist für die Dauer eines Unternehmens kein bestimmter Zeitraum festgelegt, kann für die Errechnung eines Totalgewinns nur darauf abgestellt werden, ob sich nach den Absichten des Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit ein Überschuss des Betriebsvermögens ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; Beschluss vom 05. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05

    Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Es handelt sich um ein innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl 2007, 874 und 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Es handelt sich um ein innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl 2007, 874 und 29. März 2007 IV R 6/05, BFH/NV 2007, 1492).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Dem Vermieter können aber nur solche Zusatzleistungen Dritter zugerechnet werden, welche diese für ihn aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages erbringen (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336; BStBl II 1976, 728; vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, juris).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Ist für die Dauer eines Unternehmens kein bestimmter Zeitraum festgelegt, kann für die Errechnung eines Totalgewinns nur darauf abgestellt werden, ob sich nach den Absichten des Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit ein Überschuss des Betriebsvermögens ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574; Beschluss vom 05. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
    Die Zurechnung vom Treuhänder erzielter Einkünfte beim Treugeber setzt voraus, dass der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Treugebers handelt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2011 IX R 25/10, BFH/NV 2011, 1677, m. w. N.), und dass der Treugeber nach der Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses und nach den sonstigen Umständen gegenüber dem Treuhänder eine derart beherrschende Stellung einnimmt, dass er wirtschaftlich die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis trägt.
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15

    Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose

  • BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18

    Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017 - 3 K 342/14 aufgehoben und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2009 vom 02.04.2015 und für 2010 bis 2012, jeweils vom 06.03.2015, dahin geändert, dass statt Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt werden.

    Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage der Klägerin mit Urteil vom 20.12.2017 - 3 K 342/14 als unbegründet ab.

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