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FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 13 Abs 1 EStG 2002, § 13 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2005
Steuerliche Nichtanerkennung von Verlusten aus einem landwirtschaftlichen Betrieb - Prognose des erzielbaren Totalgewinns - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beurteilung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als gewinnbringend und damit steuerrechtlich relevant
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
- BFH - VI R 3/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
d)Bei Tätigkeiten, die typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen, ist in der Regel zumindest ein Verlust in der Anlaufzeit des Betriebs (sog. Anlaufverlust) zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum erforderlich werden größerer Korrektur- und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nach der Rechtsprechung des BFH nur im Ausnahmefall in Betracht kommen (vgl. BFH in BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
- BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Der BFH hat in seinem Urteil vom 30. August 2007 (IV R 12/05, BFH/NV 2008, 759 unter II. a der Gründe (in einem vergleichbaren Fall ausgeführt), dass ein Totalgewinn auch unter Berücksichtigung der in den betrieblichen Grundvermögen gebildeten stillen Reserven zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004, IV R 8/03, BFH/NV 2005, 854).Zwar verlangt der Bundesfinanzhof in dem Urteil in BFH/NV 2008, 759 lediglich, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt ein Konzept erkennbar ist, welches einen Überschuss "möglich erscheinen lässt", führt jedoch aus, dass der Steuerpflichtige "objektiv" davon ausgehen musste, dass sich die stillen Reserven bilden würden.
- BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99
Pferdezucht als Liebhaberei
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Verluste der Anlaufzeit können aber steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte und kein schlüssiges Betriebskonzept vorlag (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
- BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73
Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte - …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Aber auch unvorhergesehene Ereignisse wie z. B. Tierseuchen können zu einem längeren Anlaufzeitraum führen (vgl. BFH-Urteil 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485). - FG Brandenburg, 12.12.2001 - 1 K 455/98
Gewerbliche Prägung einer landwirtschaftliche Einkünfte erzielenden …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Dieses Urteil ist in der Rechtsprechung (Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2001, 1 K 455/98, EFG 2002, 265 und im Schrifttum Herrmann/Heuer/Raupach-Stapperfend, EStG, § 15 Anm. 1465) kritisiert worden. - BFH, 23.05.1996 - IV R 87/93
1. Gesetzlicher Richter bei Änderung der personellen Besetzung des Senats 2. …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Denn der BFH hat in dem Urteil vom 23. Mai 1996 (IV R 87/93, BFHE 180, 396, BStBl II 1996, 523) in einem vergleichbaren Fall, in dem die Geschäftsführungsbefugnis des zum Geschäftsführer berufenen Kommanditisten nicht in das Handelsregister eingetragen worden ist, unter Anwendung der sog. Geprägetheorie des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entschieden, dass statt der tatsächlich erzielten Einkünfte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb festzustellen sind. - BFH, 09.03.2017 - VI R 86/14
Vorliegen eines Forstbetriebs trotz Nichtbewirtschaftung eines aus drei nicht …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
e)Soweit sich der Kläger auf die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteil vom 9. März 2017 (VI R 86/14, BFHE 257, 561, BStBl II 2017, 981) stützt, hilft diese Entscheidung der Klage nicht zum Erfolg. - BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
a)Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.S.v. § 13 Abs. 1 EStG liegt vor, wenn eine land- und forstwirtschaftliche Betätigung selbständig und nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751). - BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03
Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Der BFH hat in seinem Urteil vom 30. August 2007 (IV R 12/05, BFH/NV 2008, 759 unter II. a der Gründe (in einem vergleichbaren Fall ausgeführt), dass ein Totalgewinn auch unter Berücksichtigung der in den betrieblichen Grundvermögen gebildeten stillen Reserven zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004, IV R 8/03, BFH/NV 2005, 854). - BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Vor allem können sie zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteil vom 07. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 109). - BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung
- BFH, 23.10.2018 - VI R 5/17
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines …
- BFH, 05.04.2017 - X R 6/15
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt