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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98   

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https://dejure.org/2001,15461
FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98 (https://dejure.org/2001,15461)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.04.2001 - 2 K 635/98 (https://dejure.org/2001,15461)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. April 2001 - 2 K 635/98 (https://dejure.org/2001,15461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden Anteil am Ersatzwirtschaftswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden Anteil am Ersatzwirtschaftswert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages für den auf gepachtete Flächen entfallenden Anteil am Ersatzwirtschaftswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.02.1960 - I 198/59 U

    Kürzung des Gewinns durch Rechtsnachfolger im Unternehmen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98
    Daß ihr der Kürzungsbetrag gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG zustehe, entspreche auch der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.01.1951, BStBl III 1951, 49; BFH-Urteil vom 16.02.1960, BStBl III 1960, 251).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 16.01.1951, BStBl III 1951, 49 und BFH-Urteil vom 16.02.1960, BStBl III 1960, 251.

  • BFH, 16.01.1951 - I 61/50 U

    Kürzung der Gewerbesteuer bei Zerstörung der Grundbesitzes - Erhebung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98
    Daß ihr der Kürzungsbetrag gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG zustehe, entspreche auch der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.01.1951, BStBl III 1951, 49; BFH-Urteil vom 16.02.1960, BStBl III 1960, 251).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 16.01.1951, BStBl III 1951, 49 und BFH-Urteil vom 16.02.1960, BStBl III 1960, 251.

  • FG Brandenburg, 09.09.1999 - 4 K 1962/97

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.1995

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98
    Für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist danach nur der Anteil am Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 9.09.1999 - 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 und vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886 ).

    Zur Minderung des Gewerbeertrages durch den Pachtzins als Betriebsausgabe käme die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG für die gepachteten Flächen (vgl. Gosch in Blümich, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 12 zu § 9 m.w.N.; Güroff, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , 4. Aufl., Rz. 1 zu § 9 und ebenso Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz , Rz. 16 zu § 9 , Finanzgericht Brandenburg, v. 9.9.1999, 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 - 185).

  • FG Brandenburg, 17.05.2000 - 2 K 1965/97

    Keine Kürzung des Gewerbeertrages wegen im Ersatzwirtschaftswert enthaltener, zur

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2001 - 2 K 635/98
    Für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist danach nur der Anteil am Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) maßgebend, der auf den Grundbesitz entfällt, der im Eigentum des Gewerbesteuerpflichtigen steht und somit zu seinem Betriebsvermögen gehört (im Ergebnis wie hier: Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 9.09.1999 - 4 K 1962/97 F, EFG 2000, 184 und vom 17. Mai 2000 - 2 K 1965/97 F, EFG 2000, 886 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Die Nichtbeachtung der besonderen Beteiligungsregelung des vorliegend noch anwendbaren § 6 d KAG LSA 1996 führt indes nicht zur Rechtswidrigkeit der Beitragsbescheide, weil es sich bei dieser Pflicht lediglich um eine sanktionslose Obliegenheit der Gemeinden handelt, deren Verletzung für die Beitragserhebung ohne Bedeutung ist (VG Magdeburg, Beschl. vom 24.11.1998 - B 2 K 635/98 - ).
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