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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13   

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https://dejure.org/2014,40501
FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13 (https://dejure.org/2014,40501)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.09.2014 - 3 K 180/13 (https://dejure.org/2014,40501)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. September 2014 - 3 K 180/13 (https://dejure.org/2014,40501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    R 131 EStR 2001, R 14 Abs 2 S 3 EStR 2001, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 15 Abs 3 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 GewStG 2002
    Gewinnerhöhende Erfassung des Feldinventars bei der Ermittlung des Gewerbeertrags - Keine Anwendung der Billigkeitsregel R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001 bei der Ermittlung des Gewerbeertrags - Auslegung von Verwaltungsanweisungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch von landwirtschaftlich tätigen Personengesellschaften, die nur infolge des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, auf Nichtaktivierung des Feldinventars im Billigkeitswege keine Bindungswirkung der Gestattung der Nichtaktivierung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch von landwirtschaftlich tätigen Personengesellschaften, die nur infolge des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, auf Nichtaktivierung des Feldinventars im Billigkeitswege - keine Bindungswirkung der Gestattung der Nichtaktivierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13
    Insoweit werde auf den BFH-Beschluss vom 12.7.2012 (I R 32/11, BFH/NV 2012, 1853) verwiesen.

    Der Beklagte geht aufgrund der vom BFH in seinem Beschluss vom 12. Juli 2012 (I R 32/11, BFH/NV 2012, 1853) aufgestellten Grundsätze von einer Bestandskraft der Billigkeitsentscheidung aus.

    Zwar stellt die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO hinsichtlich der Gestattung der Nichtbilanzierung des Feldinventars für die Steuerfestsetzung bzw. Feststellung einen Grundlagenbescheid dar (BFH-Beschluss v. 12.07.2012 I R 32/11, BFH/NV 2012, 1853).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13
    Das Gericht kann zwar nach ständiger Rechtsprechung im Anfechtungsverfahren gegen die Steuerfestsetzung grundsätzlich nicht über einen Billigkeitsantrag bzw. über dessen Ablehnung entscheiden, weil dieser Gegenstand eines besonderen Verwaltungsverfahrens ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 54/99, BStBl II 2001, 178, unter 2. der Gründe, m. w. N.).

    Von einer Verbindung beider Verfahren im Wege einer objektiven Klagehäufung (§ 43 FGO) ist jedoch auszugehen, wenn der Kläger im Einspruchs- und im Klageverfahren ausdrücklich auch einen Anspruch auf eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen geltend gemacht und das FA darüber entschieden hat (vgl. BFH-Urteil v. 21.09.2000, IV R 54/99, BStBl II 2001, 178, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13
    Im Übrigen können die Steuergerichte nur unterbinden, dass die Finanzverwaltung in Einzelfällen ohne zwingende Sachgründe, also willkürlich, von einer solchen Verwaltungsanweisung abweicht (BFH-Urteil v. 07. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097, unter II.2d der Gründe, m. w. N.).
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13
    Damit wird die oft schwierige Bewertung des Feldinventars vermieden (BFH-Urteil v. 18.3.2010 IV R 23/07, BStBl 2011, 654).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00

    Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2014 - 3 K 180/13
    Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist für die Zwecke des § 7 GewStG  verfahrensrechtlich selbständig zu ermitteln (BFH-Urteil v. 17.12.2003, XI R 83/00, BStBl II 2004, 699).
  • BFH, 14.09.2017 - IV R 51/14

    Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2014  3 K 180/13 aufgehoben.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 1 K 5322/14

    Keine Anwendbarkeit der Billigkeitsregelung des R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2008 zur

    Eine ausdehnende Auslegung von R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR in der Weise, dass auch landwirtschaftlich tätige Personengesellschaften, die nur infolge des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbetreibende zu beurteilen sind, in den Genuss der Billigkeitsregelung kommen sollen, kommt ausgehend von der Verwaltungsauffassung, die für die Auslegung allgemeiner ermessensleitender Verwaltungsanweisungen maßgebend ist, und eindeutig auf landwirtschaftliche Betriebe abstellt, nicht in Betracht (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 24.9.2014, 3 K 180/13 ).
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