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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19   

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https://dejure.org/2020,83738
FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19 (https://dejure.org/2020,83738)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.08.2020 - 1 K 207/19 (https://dejure.org/2020,83738)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. August 2020 - 1 K 207/19 (https://dejure.org/2020,83738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 4 EStG 2009, § 33 SGB 6, § 35 SGB 6, Art 17 Abs 2 S 1 DBA ESP, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2009
    Beschränkte Besteuerung einer von der Deutschen Rentenversicherung an einen spanischen Staatsbürger gezahlten Leibrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit über die der Höhe nach beschränkte Besteuerung einer von der Deutschen Rentenversicherung an einen spanischen Staatsangehörigen gezahlten Leibrente

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger - Beginn einer neuen Rente bei Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19
    Versagt ein Mitgliedsstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, so ist dies - so der EuGH - in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstandes im Allgemeinen nicht diskriminierend (vgl. EuGH RS. C-234/01 vom 12.06.03, BStBl II 03, 859 - Gerritse).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19
    Eine Ausnahme kann dann geboten sein, wenn der Gebietsfremde in seinem Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen aus einer Tätigkeit bezieht, die er im Beschäftigungsstaat ausübt, so dass der Wohnsitzstaat nicht in der Lage ist, ihm die Vergünstigungen zu gewähren, die sich aus der Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstandes ergeben (EuGH RS. C 279/93 vom 14.02.95, DStR 95, 3261 - Schumacker).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewendet werden, oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewendet wird (EuGH RS. C-107/94 vom 27.06.96, IStR 96, 329 m. w. N.).
  • BFH, 15.07.2005 - I R 21/04

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19
    3 Abs. 1 GG gewährleistet keine unbedingte steuerliche Gleichbehandlung von deutschen und ausländischen Verhältnissen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.07.2005 I R 21/04, BStBl II 2005, 716).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2020 - 1 K 207/19
    Der Gesetzgeber hat bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (BVerfG-Urteil vom 06.03.2002 - 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618).
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