Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2007 - 2 V 126/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Familienpflegerin im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst i EWGRL 388/77, § 164 Abs 2 S 2 AO, § 347 AO, § 69 FGO
Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Familienpflegerin im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe - Judicialis
Steuerpflichtigkeit von Umsätze aus der vollzeitigen Unterhaltung und Betreuung einer therapeutischen Wohngemeinschaft sowie aus der stundenweisen Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener im Rahmen der Wohnform "Betreutes Wohnen"; Steuerbarkeit von Leistungen der
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerpflichtigkeit von Umsätze aus der vollzeitigen Unterhaltung und Betreuung einer therapeutischen Wohngemeinschaft sowie aus der stundenweisen Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener im Rahmen der Wohnform "Betreutes Wohnen"; Steuerbarkeit von Leistungen der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerbefreiung für die von einer selbstständigen Familienpflegerin in Abstimmung mit dem Jugendamt erbrachten und mit dem Jugendamt abgerechneten Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerbefreiung für die von einer selbstständigen Familienpflegerin in Abstimmung mit dem Jugendamt erbrachten und mit dem Jugendamt abgerechneten Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2007 - 2 V 137/06
Steuerpflichtigkeit von Umsätze aus der vollzeitigen Unterhaltung und Betreuung …
Die Verfahren 2 V 126/06 und 2 V 137/06 werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 V 126/06 verbunden.Volltext siehe unter: FG Mecklenburg-Vorpommern - 26.03.2007 - AZ: 2 V 126/06.
- FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1581/09
Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen in der …
Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden. - FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1583/09
Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen
Die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter kann nach der Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 08.06.2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804; vgl. auch FG Münster Urteil vom 16.06.2011 5 K 3437/10 U, juris) aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch eine für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit zuständige Einrichtung, d.h. einen Sozialversicherungsträger (FG Münster, Urteil vom 13.12.2011 15 K 1041/08 U, EFG 2012, 985) oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FG Köln, Urteil vom 29.1.2007 7 K 6072/04 EFG 2007, 800; vgl. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.03.2007 2 V 126/06, DStRE 2007, 1391) wie auch aus der Anerkennung als soziale Einrichtung in einer entsprechenden Bescheinigung der nationalen Behörden abgeleitet werden.