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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14   

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https://dejure.org/2017,20574
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14 (https://dejure.org/2017,20574)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.04.2017 - 3 K 233/14 (https://dejure.org/2017,20574)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. April 2017 - 3 K 233/14 (https://dejure.org/2017,20574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 S 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 3 ErbStG 1997, § 12 ErbStG 1997
    Finanzierung eines im Eigentum eines Elternteils stehenden Wohneigentums durch einen Abkömmling

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückerwerb geschenkter Gegenstände durch die Tochter der Erblasserin - Kein Abzug der Schulden aus von der Tochter getragenen Anschaffungskosten - Keine Befreiung nach § 13 Abs. 10 ErbStG - Keine wirtschaftliche Betrachtungweise im Erbschaftsteuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufreger des Monats Oktober: Steuern auf selbst finanzierte Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Da Art. 3 ErbStRG bereits am 1. Juli 2009 wieder außer Kraft trat (Art. 6 Abs. 3 ErbStRG), konnte das Wahlrecht nur für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009 ausgeübt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2012 - II B 78/12 -, BFHE 238, 546, BStBl II 2013, 173).

    Mit dem Erlöschen des Wahlrechts scheidet nach Ablauf der Optionsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO aus (vgl. FG München, Urteil vom 16.04.2012 4 K 3893/09, juris, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 21. November 2012 a. a. O.).

  • BFH, 01.07.2008 - II R 38/07

    Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Der vorliegende Fall sei nicht vergleichbar mit dem dem BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 (II R 38/07) zugrundeliegenden Sachverhalt, weil die Finanzierung der Klägerin nicht zu einer Werterhöhung der Grundstücke geführt habe.

    Bereicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 ErbStG ist die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 38 /07, BFHE 220, 531; BStBl. II 2008, 876).

  • BFH, 13.07.1983 - II R 12/82
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Diese gesetzliche Fiktion beruht auf der Überlegung, dass auch in diesen Fällen einerseits das Vermögen des Erblassers mit der Schuld wirtschaftlich belastet war und andererseits der Forderungsverlust den Erwerb des Erben schmälert (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 II R 12/82, BStBl II 1984, 37).

    Hierzu gehören auch die Ausgaben, die als Gegenleistung für eine Erbeinsetzung gewährt werden, weil es sich in diesen Fällen nicht mehr um eine für den Erwerber unentgeltliche Bereicherung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 a. a. O. - für den Fall einer Gegenleistung für den Abschluss eines Erbvertrages).

  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung im bürgerlich-rechtlich geprägten Erbschaftsteuerrecht durch die Verweisung auf § 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und damit aufgrund einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das Zivilrecht, eine wirtschaftliche Betrachtungsweise und damit die Anwendung des § 39 Absatz 2 Nummer 1 AO ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997, II R 68/95, BFHE 183, 248, BStBl II 1997, 820).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 5/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Eine für eine Analogie erforderliche planwidrige Regelungslücke liegt nur vor, wenn das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig und somit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, und vom 29. August 2012 II R 49/11, BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 16.04.2012 - 4 K 3893/09

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des am 1.1.2009 in Kraft getretenen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Mit dem Erlöschen des Wahlrechts scheidet nach Ablauf der Optionsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO aus (vgl. FG München, Urteil vom 16.04.2012 4 K 3893/09, juris, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 21. November 2012 a. a. O.).
  • BFH, 29.08.2012 - II R 49/11

    Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Eine für eine Analogie erforderliche planwidrige Regelungslücke liegt nur vor, wenn das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig und somit ergänzungsbedürftig ist und seine Ergänzung nicht einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. BFH-Urteile vom 22. Dezember 2011 III R 5/07, BFHE 236, 137, BStBl II 2012, 678, und vom 29. August 2012 II R 49/11, BFHE 238, 499, BStBl II 2013, 104, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Diese Rechtsprechung soll nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts (vgl. Urteil vom 18. Mai 2009 1 K 1366/07 u. a., juris) auch für sonstige Erwerbe von Todes wegen gelten.
  • BFH, 13.07.1983 - II R 105/82

    Lebzeitige Zuwendungen an Erblasser für vertragliche Erbeinsetzung als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Diese gesetzliche Fiktion beruht auf der Überlegung, dass auch in diesen Fällen einerseits das Vermögen des Erblassers mit der Schuld wirtschaftlich belastet war und andererseits der Forderungsverlust den Erwerb des Erben schmälert (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1983 II R 12/82, BStBl II 1984, 37).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 111/91

    Unterhalts- und Pflegeaufwendungen als Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2017 - 3 K 233/14
    Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet wurden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. gemäß § 10 Absatz 3 ErbStG als nicht erloschen gelten (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1994 II R 111/91, BFH/NV 1995, 598).
  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

    Denn in diesem Fall hat er keine Schulden oder Verpflichtungen übernommen, die von der Erblasserin "herrühren" (vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.04.2017 - 3 K 233/14, EFG 2017, 1283, Rz 32 f.).
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