Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 3 K 160/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außergewöhnliche Belastungen bei Körperbehinderung - Keine Abzugsfähigkeit von Kosten einer Reisebegleitung durch Ehegatten - Armbanduhr mit Sprachfunktion ist kein medizinisches Hilfsmittel
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastungen bei Körperbehinderung - Keine Abzugsfähigkeit von Kosten einer Reisebegleitung durch Ehegatten - Armbanduhr mit Sprachfunktion ist kein medizinisches Hilfsmittel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwendungen für Begleitung der schwerbehinderten Ehefrau bei normalen Urlauben durch den Ehemann sowie für Armbanduhr mit Sprachausgabe nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Begleitung der schwerbehinderten Ehefrau bei normalen Urlauben durch den Ehemann sowie für Armbanduhr mit Sprachausgabe nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Außergewöhnliche Belastung - Reisebegleitung eines Behinderten durch Ehepartner
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit einer Reisebegleitung bei Behinderten
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 3 K 160/07
- BFH, 26.10.2010 - VI R 10/09
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 19.11.2010 - 14 K 2520/10
Kosten für den Einbau eines Treppenlift als außergewöhnliche Belastung
Dies gilt insbesondere für Personen im hohen Alter, die einen solchen Lift als Mobilitätshilfe nutzen, ohne allerdings zwingend auf ihn angewiesen zu sein (…vgl. auch BFH Beschluss vom 27. Dezember 2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 701; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Februar 2008 3 K 160/07, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 4. Dezember 2003 VI 361/2002, EFG 2004, 735). - FG Münster, 05.05.2010 - 9 K 2753/07
Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen
Mit dieser Begründung hat auch das FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 27.2.2008 3 K 160/07, juris) die Aufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehemann seine schwerbehinderte Ehefrau bei Kurzreisen bzw. Kurzurlauben begleitet hat, nicht als außergewöhnliche Belastungen angesehen.Zwar hat der BFH die Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.2.2008 (3 K 160/07) zugelassen (anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 10/09).