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FG Nürnberg, 08.05.2012 - 2 K 1122/2009 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- openjur.de
Schätzungsbefugnis bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - sachgerechte Schätzung bei Gaststättenumsätzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen durch das Finanzamt aufgrund der Schätzungsergebnisse einer Fahndungsprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
1. Die Verletzung von Nachweispflichten führt auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Schätzungsbefugnis - 2. zu den Voraussetzungen einer sachgerechten Schätzung nach der sog. 30:70-Methode bei Gaststättenumsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 08.05.2012 - 2 K 1122/2009
- BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12
Wird zitiert von ...
- FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18
Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode
Im Streitfall führt das Finanzamt zwar aus, dass anhand der sogenannten Ausbeutekalkulation (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 8. Mai 2012 2 K 1122/2009, DStR 2013, 304; FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2012 6 K 2749/11 K,G,U,F; Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Mai 2016 8 K 175/15, juris zur grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Methode) zunächst eine Teilkalkulation des Getränkeumsatzes für das Jahr 2012 aufgrund des Wareneinsatzes, der Getränkeverkaufspreise sowie des Personalverbrauchs erfolgt sei.