Rechtsprechung
FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 814/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer: Veräußerungserlös als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts:
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansatz eines durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts statt des Liquidationswerts bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansatz eines durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts statt des Liquidationswerts bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer
- rechtsportal.de
BewG § 162 Abs. 3 ; BewG § 166
Ansatz eines durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts statt des Liquidationswerts bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer: Veräußerungserlös als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 814/15
- BFH, 30.01.2019 - II R 9/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1401
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 30.01.2019 - II R 9/16
Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und …
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 14. Januar 2016 4 K 814/15 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 30. April 2015 aufgehoben.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1401 veröffentlicht.
- FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16
Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der …
Der eine nicht existierende wirtschaftliche Einheit bewertende Grundbesitzwertbescheid geht als Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) ins Leere und entfaltet keine Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO) für die Erbschaftsteuer nach § 12 Abs. 3 ErbStG (…Urteile BFH vom 02.07.2004 II R 73/01, HFR 2005, 329, BFH/NV 2005, 214; FG Nürnberg vom 14.01.2016 4 K 814/15, EFG 2016, 1401 Rz. 29). - OLG Hamm, 20.10.2016 - 15 W 169/16
Geschäftswert für die Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft
Die Entscheidung des Schleswig Holsteinischen OLG (ZEV 2016, 471) enthält sich jeglicher tragender Ausführungen zum Geschäftswert.