Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52567
FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16 (https://dejure.org/2016,52567)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2016 - 3 K 588/16 (https://dejure.org/2016,52567)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 3 K 588/16 (https://dejure.org/2016,52567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Gewährung von Rabattfreibetrag - Fahrvergünstigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, BFH-Urteil, Telefaxanschluß, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachbezug; Fahrvergünstigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG für eine nicht am freien Markt erhältliche Fahrkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rabattfreibetrag für Sondertickets der Bahn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03

    Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Gemäß dem Urteil des BFH vom 16.02.2005 (VI R 46/03, BStBI II 2005, 529) müssten die Waren und Dienstleistungen Teil der Liefer- und Produktpalette des Arbeitgebers sein.

    Für die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG ist erforderlich, dass der Arbeitgeber mit Leistungen der Art, wie diejenige, die dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurde, selbst am Markt in Erscheinung tritt sowie, dass solche Leistungen nicht überwiegend an die Belegschaft erbracht werden (BFH-Urteile vom 09. Oktober 2002 VI R 164/01, BStBl II 2003, 373, Rn. 10; vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529; Schmidt/Krüger, EStG 35. Auflage, § 8 Rz. 72).

    Ebenso kommt eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG in Betracht, wenn eine Stadt die Hausmeisterwohnung an einer Schule vermietet (BFH-Urteil vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529).

    So kommt es in den vom BFH entschiedenen Fällen zur verbilligten Überlassung einer Wohnung auf die tatsächlich erhobene Miete und auf die tatsächlich erhobenen Nebenkosten im Vergleich zur ortsüblichen Miete (Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten) von Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung an (BFH-Urteile vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946; und vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529).

  • BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Nicht Voraussetzung sei nach der vom BFH im Urteil vom 11.5.2011 (VI R 65/09, BStBI II 2011, 946) vertretenen Rechtsauffassung, dass die gewährten Waren und Dienstleistungen zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers gehören.

    So hat der BFH entschieden, dass auch für die verbilligte Überlassung einer Wohnung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Eigentümer von 68 Wohnungen ist, die sowohl an Mitarbeiter als auch an Dritte vermietet werden, eine Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946).

    So kommt es in den vom BFH entschiedenen Fällen zur verbilligten Überlassung einer Wohnung auf die tatsächlich erhobene Miete und auf die tatsächlich erhobenen Nebenkosten im Vergleich zur ortsüblichen Miete (Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten) von Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung an (BFH-Urteile vom 11. Mai 2011 VI R 65/09, BStBI II 2011, 946; und vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529).

  • BFH, 26.06.2014 - VI R 41/13

    Personalrabatt: Anwendbarkeit des § 8 Abs. 3 EStG auf Fahrvergünstigung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Mit der Regelung des § 12 Abs. 8 DBGrG wird gewährleistet, dass die zugewiesenen Beamten den Rabattfreibetrag behalten und mit den direkt bei der DB AG beschäftigten Angestellten und Arbeitern gleichgestellt werden (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 41/13, BStBI II 2015, 39 m.w.N.).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrvergünstigungen für die Dienstleistungen bzw. Produkte (Fahrkarte bzw. Beförderungsleistung), die die DB AG den ihr zugewiesenen Beamten bzw. den Ruhestandsbeamten des früheren Sondervermögens Deutsche Bundesbahn gewährt, nach § 8 Abs. 3 EStG steuerbegünstigt sind (BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 41/13, BStBI II 2015, 39).

    Dem BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 (VI R 41/13) und auch der Vorentscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 22. Mai 2013 7 K 3185/12, EFG 2013, 1403) lässt sich jedoch nicht entnehmen, welcher Fahrkartentyp der Entscheidung zugrunde lag und der BFH lässt es auch offen, ob auf die Fahrkarte oder die Beförderungsleistung abzustellen ist.

  • VG Hannover, 05.10.2007 - 13 A 4585/05

    Verwaltungsrechtsweg bei Streit um Steuerabzug; Pflichten des Dienstherrn beim

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Produkte sind nach dem Verwaltungsgericht Hannover die angebotenen Dienstleistungen der Bahn, nämlich die Beförderung von Personen und Waren auf der Schiene, unabhängig davon, mit welcher Fahrkarte und in welchem Tarif dies nun geschieht (VG Hannover, Urteil vom 05. Oktober 2007 - 13 A 4585/05, Rn. 29, juris).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Dies gilt auch für eine vom Arbeitgeber (einer Bank) dem Arbeitnehmer zugewendete Pauschalreise, wenn die Bank als Veranstalter und nicht lediglich als Vermittler dieser für die Bankkunden organisierten Reise auftritt (BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 VI R 17/94, BStBl II 1997, 363).
  • FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 3185/12

    Vorteil aus früherem Dienstverhältnis, Fahrtvergünstigungen, Rabattfreibetrag

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Dem BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 (VI R 41/13) und auch der Vorentscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 22. Mai 2013 7 K 3185/12, EFG 2013, 1403) lässt sich jedoch nicht entnehmen, welcher Fahrkartentyp der Entscheidung zugrunde lag und der BFH lässt es auch offen, ob auf die Fahrkarte oder die Beförderungsleistung abzustellen ist.
  • BFH, 09.10.2002 - VI R 164/01

    Arbeitgeberdarlehen und Rabattfreibetrag

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Für die Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG ist erforderlich, dass der Arbeitgeber mit Leistungen der Art, wie diejenige, die dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurde, selbst am Markt in Erscheinung tritt sowie, dass solche Leistungen nicht überwiegend an die Belegschaft erbracht werden (BFH-Urteile vom 09. Oktober 2002 VI R 164/01, BStBl II 2003, 373, Rn. 10; vom 16. Februar 2005 VI R 46/03, BStBI II 2005, 529; Schmidt/Krüger, EStG 35. Auflage, § 8 Rz. 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1995 - 4 S 3368/94

    Ordentlicher Rechtsweg für Geltendmachung von Fahrvergünstigungen für private

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Auch wenn die Beamten ihre Arbeitsleistung bei der DB AG erbringen, ist das BEV und nicht die DB AG Arbeitgeber, da nach § 12 Abs. 4 DBGrG trotz Zuweisung die Rechtsstellung sowie die Gesamtverantwortung des bisherigen Dienstherren gewahrt bleiben (vgl. hierzu Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Januar 1995 4 S 3368/94, juris; Gast de Haan, Deutsches Steuerrecht 1997, 1114).
  • FG München, 26.11.2015 - 10 K 3384/14

    Werbungskostenpauschale, Streitjahr, Progressionsvorbehalt, Unterhaltsleistungen,

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.12.2016 - 3 K 588/16
    Das Finanzgericht München hat demgegenüber mit rechtskräftigem Urteil vom 26.11.2015 (10 K 3384/14; nicht veröffentlicht) entschieden, dass die nicht marktüblichen Fahrkarten Tagesticket "M Fern" Produkte darstellen, die in dieser Form nicht im normalen Kundenverkehr der Deutschen Bahn angeboten werden.
  • FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15

    § 8 Abs.3 EStG

    Denn entgegen der Ansicht des Beklagten besteht der Sachbezug in der an einem konkreten Tag erbrachten verbilligten Beförderungsleistung, die auch allen anderen Kunden der DB AG angeboten wurde (so nun auch das dem erkennenden Senat bei Verkündung des vorliegenden Urteils noch nicht bekannte Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 01.12.2016 3 K 588/16, juris, Az. des BFH: VI R 3/17).
  • FG Hessen, 05.12.2018 - 8 K 2175/15

    § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG

    Insoweit schließt sich der Senat der zu jeweils identischen Sachverhalten ergangenen Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 08.02.2017 - 4 K 1925/15, EFG 2017, 923, Rev. BFH VI R 23/17) und des Finanzgerichts Nürnberg (Urteile vom jeweils 01.12.2016 - 3 K 588/16, EFG 2017, 386, Rev. BFH VI R 3/17 bzw. 3 K 1062/16, EFG 2017, 821 [FG Nürnberg 01.12.2016 - 3 K 1062/16] , Rev. BFH VI R 4/17) vollumfänglich an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht