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   FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11   

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https://dejure.org/2012,29122
FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11 (https://dejure.org/2012,29122)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03.05.2012 - 5 V 294/11 (https://dejure.org/2012,29122)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 5 V 294/11 (https://dejure.org/2012,29122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Ernstliche Zweifel - Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG -

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung der Steuerfestsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu ernstlichen Zweifeln an der Berechtigung, Steuerfestsetzungen wegen Steuerhinterziehung zu ändern, wenn Betriebsausgaben/Werbungskosten dem Abzugsverbot aus § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG unterliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Zahlungspflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21.02.1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinn dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Zahlungspflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21.02.1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen eine Unklarheit in der Beurteilung von Tatsachen oder eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschluss vom 18.05.2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Für die Annahme einer Vorverlagerung einer unlauteren Bevorzugung des Antragstellers allgemein bei Projekten der Unternehmensgruppe X und insbesondere einer Bevorzugung hinsichtlich des Objekts S strasse in T reichen die tatsächlichen Feststellungen nicht aus (vgl. hierzu BGHSt 49, 214).
  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Die tatsächlichen Feststellungen legen auch nicht nahe, dass MN den Antragsteller dauerhaft in der Weise beraten und unterstützt hätte, dass er regelmäßig über Angebote von Mitkonkurrenten informiert und somit in der Lage war, günstigere Vertragsbedingungen als seine möglichen Mitbewerber anzubieten (vgl. hierzu BGH-Beschluss vom 14.07.2010, Az. 2 StR 200/10, wistra 2010, 447).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Auch in der Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG finden sich keine veröffentlichten Entscheidungen, die es nahe legen würden, den vorliegenden Sachverhalt ohne Zweifel dem Abzugsverbot zu unterwerfen (vgl. FG Köln EFG 2012, 286; BGHSt 55, 288; BFHE 220, 348; FG Münster EFG 2010, 2053).
  • FG Köln, 18.11.2011 - 10 V 2432/11

    Bestechungszahlungen für Promotionsannahme nicht steuerlich absetzbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Auch in der Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG finden sich keine veröffentlichten Entscheidungen, die es nahe legen würden, den vorliegenden Sachverhalt ohne Zweifel dem Abzugsverbot zu unterwerfen (vgl. FG Köln EFG 2012, 286; BGHSt 55, 288; BFHE 220, 348; FG Münster EFG 2010, 2053).
  • FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10

    Antragsbefugnis; Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 160 AO und § 4 Abs. 5 Satz 1

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Auch in der Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG finden sich keine veröffentlichten Entscheidungen, die es nahe legen würden, den vorliegenden Sachverhalt ohne Zweifel dem Abzugsverbot zu unterwerfen (vgl. FG Köln EFG 2012, 286; BGHSt 55, 288; BFHE 220, 348; FG Münster EFG 2010, 2053).
  • BFH, 14.07.2008 - VII B 92/08

    Korruption und Steuerrecht (Weiterleitung von erlangten Erkenntnissen zu

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11
    Auch in der Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG finden sich keine veröffentlichten Entscheidungen, die es nahe legen würden, den vorliegenden Sachverhalt ohne Zweifel dem Abzugsverbot zu unterwerfen (vgl. FG Köln EFG 2012, 286; BGHSt 55, 288; BFHE 220, 348; FG Münster EFG 2010, 2053).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Provisionszahlung war keine abzugsfähige Betriebsausgabe, weil sie in Erfüllung einer Bestechungsabrede gemäß § 334 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 2 § 1, Art. 2 § 2 EUBestG erfolgte (vgl. zum Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG auch BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 313 mit Verweis auf BT-Drucks. 13/1686 S. 18 ("Beitrag zur Bekämpfung der Korruption') und BT-Drucks. 14/265 S. 170 ("auch Leistungen an ausländische Amtsträger') sowie BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - XR 23/12, BFHE 245, 536; BFH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - VII B 92/08, BFHE 220, 348; FG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 V 294/11, NZWiSt 2012, 435 und FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010 - 10 V 1009/10 K,F, PStR 2011, 164).
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