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   FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/2009   

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FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/2009 (https://dejure.org/2009,54811)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03.12.2009 - 7 K 1038/2009 (https://dejure.org/2009,54811)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 7 K 1038/2009 (https://dejure.org/2009,54811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anwendung des § 35b GewStG trotz Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids - Tarifbegünstigung eines zeitlich unmittelbar vor einer rückbezogenen Einbringung nach § 20 UmwStG 1977 entnommenen Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für den Erwerb von Grundschulden als auch für den Erwerb eines Grundstücks selbst werden finanzrechtlich als einheitliche Anschaffungskosten behandelt; Finanzrechtliche Behandlung von Aufwendungen für den Erwerb von Grundschulden und eines Grundstücks selbst ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Gewerbesteuermessbescheides von Amts wegen bei Änderung des Einkommensteuerbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Zwar gehöre nach dem BFH-Urteil vom 11.11.1987 Az. I R 7/84 in BStBl II 1988, 424 zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks nicht nur das Gebot im Zwangsversteigerungsverfahren, sondern auch der Aufwand für die Erlangung der Grundpfandrechte.

    Im Zwangsversteigerungsverfahren gehören deshalb zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks nicht nur das Gebot nebst den dazugehörigen Kosten, sondern auch die nicht ausgebotenen nachrangigen Grundschulden des Ersteigerers, soweit sie durch den Wert des Grundstücks gedeckt sind (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1987 I R 7/84, BStBl II 1988, 424 m.w.N.).

  • BFH, 06.05.1965 - IV 19/65 U

    Änderung eines Gewerbesteuermeßbetrages aufgrund neuer Tatsachen nach einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Der Klägervertreter beruft sich auf das BFH-Urteil vom 06.05.1965 IV 19/65 U, BStBl III 1965, 419.

    91 Zwar ist nach dem Urteil des BFH vom 06.05.1965 IV 19/65 U, BStBl III 1965, 419 kein Raum für die Anwendung des § 35 b GewStG, wenn gegen den Gewerbesteuermessbescheid - wie hier - ein Rechtsmittel eingelegt ist.

  • BFH, 25.09.1991 - I R 184/87

    Tarifbegünstigung eines Entnahmegewinns bei Einbringung zu Buchwerten

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Wesentliche Voraussetzung für die Tarifbegünstigung ist auch hier, dass die Entnahme mit der Betriebsveräußerung zeitlich zusammenhängt und wirtschaftlich durch sie bedingt ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.09.1991 I R 184/87, BStBl II 1992, 406).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Dabei ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend, vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2001 I R 32/00, BStBl II 2002, 349).
  • BFH, 06.11.1985 - I R 56/82

    Keine Berücksichtigung verlustbedingter Teilwertabschreibungen in

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Ist der Gewerbeertrag des Organträgers um derartige Teilwertabschreibungen gemindert, sind diese Beträge wieder hinzuzurechnen (vgl. BFH-Urteile vom 06.11.1985 I R 56/82, BStBl II 1986, 73; vom 22.04.1998 I R 109/97, BStBl II 1998, 748 m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1976 - I R 79/74

    Juweliergeschäft - Goldschmiedegeschäft - Abschreibungen - Rechtfertigung des

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wirtschaftsguts decken sich die Anschaffungskosten mit dem Teilwert, sofern nicht eine Fehlmaßnahme vorliegt (BStBl II 1977, 540).
  • BFH, 23.06.2004 - X R 59/01

    Gewerbesteuer - Folgen der Umqualifizierung einer Einkunftsart

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    § 35 b GewStG enthält eine selbstständige Rechtsgrundlage zur Änderung oder Aufhebung von Gewerbesteuermessbescheiden, deren Zweck es ist, eine Verdoppelung von Rechtsbehelfsverfahren zu vermeiden (vgl. BFH-Urteil vom 23.06.2004 X R 59/01, BStBl II 2004, 901).
  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Selbst die auf einer rechtsfehlerhaften Beurteilung beruhende unzutreffende Begründung ist als solche eine Begründung im Sinn des § 121 AO (BFH-Urteil vom 11.2.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062).
  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 180/85

    Bindung an den Handelsbilanzansatz - Überschreitung des letztjährigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Die Vorschriften des Zwangsversteigerungsrechts, die einer "Verschleuderung" des Grundstücks entgegenwirken sollen, können nicht verhindern, dass Zuschläge weit unter dem Verkehrswert zustande kommen und üblich sind (BFH-Urteil vom 25.02.1986 VIII R 180/85, BFH/NV 1986, 458).
  • BFH, 07.11.2001 - XI R 14/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09
    Die Aufteilung des vom Steuerberater am 4.10.1988 im Einspruchsverfahren gestellten bzw. am 16.8.1990 im anhängigen Klageverfahren wiederholten Antrags, der Gewerbeertrag sei um den begünstigten Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke in T (3.804.877 DM) zu mindern in zwei unterschiedliche Begehren, widerspricht den Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen (vgl. hierzu auch BFH-Entscheidung vom 07.11.2001 XI R 14/00 zum Gewerbesteuermessbescheid 1977 des Klägers).
  • BFH, 22.04.1998 - I R 109/97

    Gewerbesteuer: Teilwertabschreibung im Organkreis

  • BFH, 25.09.1991 - I R 183/87

    Tarifliche Begünstigung von Entnahmegewinnen bei der Umwandlung einer

  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1039/09

    Zwangsversteigerung - Landwirtschaftliches Anwesen - Anschaffungskosten -

  • BFH, 26.04.1979 - IV R 199/74

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 62/96
  • FG Hamburg, 20.03.2003 - V 317/98

    Beginn der Betriebsaufgabe

  • FG Nürnberg, 02.12.1998 - V 5/95
  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1039/09

    Korrektur der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG im Organkreis -

    Zum Begriff der Anschaffungskosten bei Erwerb eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren verweist der Senat auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage Az. 7 K 1038/2009 unter 2. Hiernach sind als Anschaffungskosten des S-Grundstücks das Meistgebot i.H.v. 9,5 Mio. DM zuzüglich der Anschaffungskosten für den Erwerb der Grundschulden von (auf jeden Fall) 6,0 Mio. DM abzüglich der Erlöse im Zwangsversteigerungsverfahren i.H.v. 313.286 DM, insgesamt also 15.186.714 DM, anzusetzen.
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