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   FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/2004   

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https://dejure.org/2006,16945
FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/2004 (https://dejure.org/2006,16945)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04.08.2006 - II 112/2004 (https://dejure.org/2006,16945)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04. August 2006 - II 112/2004 (https://dejure.org/2006,16945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Erbringung dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Nr. 8a Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegender Umsätze mittels Geschäftsführungsleistungen und Verwaltungsleistungen für angeschlossene Mitgliedsvereine; Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen der amtlich ...

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a; ; UStG § 4 Nr. 18; ; AO § 68 Nr. 2 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchts. g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuersatz für Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen eines Vereins für angeschlossene Mitgliedsvereine

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuersatz für Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen eines Vereins für angeschlossene Mitgliedsvereine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Zweckbetriebe - Was ist eine Selbstversorgungseinrichtung?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Diese Voraussetzungen sind im Streitfall gegeben, da die erbrachten Leistungen von den Empfängern gesondert bezahlt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1996 V R 34/96, BStBl. II 1997, 366).

    Denn § 4 Nr. 18 UStG bezweckt nicht die Förderung mehrstufiger Mitgliedsverbände (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1996 V R 34/96 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 03.02.1993 - 12 K 51/91

    Streit über die Ermäßigung von Umsatzsteuer; Umsätze einer zentralen

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Es werde damit nicht der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 03.02.1993 Az. 12 K 51/91, EFG 1993, 619 gefolgt, wonach eine "zentrale Gehaltsabrechnungsstelle" als Selbstversorgungseinrichtung für möglich gehalten werde.
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Da die Leistungen des Klägers nicht -wie ausgeführt- unter die Steuerbefreiung des UStG 1999 fallen, kann er sich unmittelbar auf die Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie berufen (vgl. im Einzelnen die Ausführungen im BFH-Urteil vom 18.08.2005 Az. V R 71/03, BStBl. II 2006, 143).
  • BFH, 15.10.1997 - II R 94/94
    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Körperschaft nur dann unschädlich, wenn er sich von der Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks nicht trennen lässt, er vielmehr als das unentbehrliche und einzige Mittel zur Erreichung des steuerbegünstigten Zwecks anzusehen ist (BFH-Urteil vom 15.10.1997 II R 94/94, BFH/NV 1998, 150).
  • BFH, 18.10.1990 - V R 76/89

    Arzneimittellieferungen einer Krankenhausapotheke sind weder nach § 4 Nr. 16 UStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Nicht unter die Vorschrift fallen daher Handelsbetriebe (BFH-Urteil vom 18.10.1990 V R 76/89, BStBl. II 1991, 268).
  • BFH, 18.10.1990 - V R 35/85

    Leistungen der Wäscherei eines Krankenhauses sind weder umsatzsteuerfrei, noch

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.08.2006 - II 112/04
    Dienstleistungsbetriebe seien damit nur dann andere Einrichtungen i.S.d. Vorschrift, wenn sie dem Handwerk zuzurechnen seien (Krankenhaus-Wäscherei), nicht jedoch wenn sie in anderen Wirtschaftsbereichen, z.B. Handel (Krankenhausapotheke) oder in Bereichen der sonstigen privaten Dienstleistungen erbracht würden (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.1990 V R 35/85, BStBl. II 1991, 157).
  • FG Münster, 23.03.2023 - 5 K 2867/20

    Umsatzsteuer - Unterliegen Mitarbeiterkantinen und -cafeterien in Krankenhäusern,

    Die Regelung trägt auf diese Weise der Tatsache Rechnung, dass der eigene Bedarf nicht genau abgeschätzt werden oder die Produktion die Erwartungen übertreffen kann (FG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2006, II 112/2004, EFG 2007, 459; Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Rz. 5).
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