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   FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/2002   

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https://dejure.org/2003,15728
FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/2002 (https://dejure.org/2003,15728)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04.12.2003 - V 185/2002 (https://dejure.org/2003,15728)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - V 185/2002 (https://dejure.org/2003,15728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO - Schätzung von Betriebsausgaben - Steuerrückstellungen für Nachforderungen auf Grund einer Fahndungsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO2. Schätzung von Betriebsausgaben3. Steuerrückstellungen für Nachforderungen auf Grund einer Fahndungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs gemäß § 160 Abs. 1 AO 1977 bei fehlendem Benennungsverlangen durch Finanzbehörde; Schätzung bei nicht nachgewiesenen Betriebsausgaben; Rückstellungen für Steuernachforderungen; Bilanzstichtage vor Beginn der Fahndungsprüfung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Es sind bei der Bilanzierung also auch Umstände zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst danach bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind und die Verhältnisse zum Abschlussstichtag gleichsam "aufhellen" (BFH-Urteil v. 30.01.2002 I R 68/00, BStBl II 2002, 688).

    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag -objektiv-bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteil v. 30.01.2002 I R 68/00, BStBl II 2002, 688).

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Ist eine präzise Schätzung nicht möglich, so sind zumindest die geltend gemachten Betriebsausgaben um angemessene Unsicherheitsabschläge zu kürzen (BFH-Urteil vom 24.06.1997 VIII R 9/96 BStBl II 1998, 51 m.w.N.); dabei ist zu berücksichtigen, dass der Steuerpflichtige die Nachweislast für den Betriebsausgabenabzug trägt (z.B. BFH-Entscheidungen vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 und vom 6.10.1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173 sowie VIII B 121/92, BFH/NV 1994, 311 m.w.N.).

    Die Gewinnerhöhungen des FA wären also auch bei erfolglosem Benennungsverlangen i.S.d. § 160 AO zu reduzieren (vgl. zum "Nebeneinander" von Benennungsverlangen nach § 160 AO und Schätzung nach § 162 AO z. B. BFH-Urteil vom 24.07.1997 VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51).

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    (BFH-Urteil vom 19.10.1993 VIII R 14/92, BStBl II 1993, Seite 891).

    Die Bildung einer Rückstellung setzt hier also voraus, dass der "Gläubiger" - die zuständige Fachbehörde - den möglichen Anspruch nachweisbar in Kürze kennen wird (BFH-Urteile vom 27.11.2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 19.10.1993 VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891).

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Die Bildung einer Rückstellung setzt hier also voraus, dass der "Gläubiger" - die zuständige Fachbehörde - den möglichen Anspruch nachweisbar in Kürze kennen wird (BFH-Urteile vom 27.11.2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731 und vom 19.10.1993 VIII R 14/92, BStBl II 1993, 891).

    Bei Betriebsprüfungen ist dies i.d.R frühestens mit der Beanstandung einer bestimmten Sachbehandlung durch den Prüfer der Fall (sog. aufdeckungsorientierte Maßnahme; vgl. dazu BFH-Urteil vom 27.11.2001 VIII R 36/00 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Maßgebend sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag nach dem subjektiven Erkenntnisstand des sorgfältigen Kaufmanns (BFH-Urteil vom 28.03.2002 VIII R 77/96, BStBl II 2002, 227 m.w.N., Weber-Grellet in Schmidt, EStG , 22.A, § 5 Rz. 81).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Zur Errechnung des dort eingetretenen mutmaßlichen Steuerausfalls wären bei ihnen angefallene Betriebsausgaben (also Lohnzahlungen) zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.1999 XI R 10/89, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89

    Werbungskostenabzug bei einer von der Mutter des Steuerpflichtigen bewohnten

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Zur Errechnung des dort eingetretenen mutmaßlichen Steuerausfalls wären bei ihnen angefallene Betriebsausgaben (also Lohnzahlungen) zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.1999 XI R 10/89, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    Fällt bei ihm Steuer an, ist sie aber vermutlich nicht so hoch wie der Nachteil, der dem Steuerpflichtigen durch die Nichtberücksichtigung von Lasten oder Ausgaben entsteht, so ist es geboten, nur einen entsprechenden Teil der Ausgaben nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 66/86, BStBl II 1989, 995).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    1.3.1 Für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach § 5 Abs. 1 EStG i.V.m.§ 294 Abs. 1 Satz 1 HGB Rückstellungen zu bilden (z.B. BFH-Urteil vom 08.07.1992 XI R 50/89, BStBl II 1992, Seite 910).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
    1.2.1 Ist die Buchführung ganz oder teilweise nicht nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, besteht Anlass zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO ); dies ist nur dann anders, wenn die Besteuerungsgrundlagen durch zumutbare Ermittlungen festzustellen sind (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO ; BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/92, BStBl II 1986, 226 unter 2.).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

  • BFH, 17.04.2000 - X B 9/00

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 121/92

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen eines Subunternehmers einer

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

  • BFH, 25.03.2008 - I B 103/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Schätzung bei Verstoß des

    Die Klägerin macht als Zulassungsgrund insoweit sowohl eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) als auch eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Urteilen des FG Nürnberg vom 4. Dezember 2003 V 185/02 und des FG Hamburg vom 5. Januar 2006 VI 345/04 (beide juris) geltend, nach denen das FA eine Schätzung ohne Schätzungsanlass wie Buchführungsmängel oder erfolglose Auskunftsverlangen nach § 158, § 160 AO nicht vornehmen dürfe.
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