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   FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12   

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https://dejure.org/2013,26746
FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12 (https://dejure.org/2013,26746)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.06.2013 - 7 K 1266/12 (https://dejure.org/2013,26746)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 7 K 1266/12 (https://dejure.org/2013,26746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Der Kläger hat die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung ausnahmsweise nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741 m.w.N.).

    In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung der Auftraggeberinteressen auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 68/99, a.a.O.).

  • BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Eine Gefährdung der Mandanten lasse sich u.a. dann nicht verneinen, wenn feststehe, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten, z.B. in steuerlicher Hinsicht, unzuverlässig ist und die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält (Hinweis auf BFH-Urteil vom 04.04.2002 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).
  • BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Schulden seien für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert sei und nach Art und Höhe in Ansehen der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden könnten (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 07.07.1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78).
  • BFH, 12.09.2008 - VII B 27/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Ob dieser Nachweis erbracht ist, ist eine Frage des Einzelfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12.09.2008 VII B 27/08, juris).
  • FG Hamburg, 27.08.2003 - V 234/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Dies ergibt sich aus dem Amtsermittlungsgrundsatz, der für die berufsrechtlichen Streitigkeiten nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO gilt, sowie aus § 100 Abs. 1 FGO, der eine umfassende Überprüfung der Rechtmäßigkeit voraussetzt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27.08.2003 V 234/02, EFG 2004, 527).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
    Der Kläger hat die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung ausnahmsweise nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741 m.w.N.).
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