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   FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11   

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https://dejure.org/2012,48059
FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11 (https://dejure.org/2012,48059)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.2012 - 1 K 287/11 (https://dejure.org/2012,48059)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 2012 - 1 K 287/11 (https://dejure.org/2012,48059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen wegen Bonuszahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 22 Abs 2 Nr. 2, Abs. 2 S. 1
    Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) wegen Bonuszahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) wegen Bonuszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Bonizahlungen für Genossenschaftsmitglieder als verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 885
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.10.1989 - I R 208/85

    1. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Genossenschaften - 2. Zur Anwendung des § 3c

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Nicht vergleichbar sei der Fall mit dem des BFH-Urteils vom 11.10.1989 I R 208/85 (BStBl II 1990, 88), wonach es für das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft ausreichend sei, wenn nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet werde.

    Dies ist dem BFH-Urteil vom 11.10.1989 I R 208/85 (a.a.O.) zu entnehmen, das sich im Gegensatz zur Meinung des Beklagten auf eine Genossenschaft bezieht, die nicht nur mit Mitgliedern Geschäfte machte (vgl. dazu auch Lohmar in Herrmann/Heuer/Raupach - HHR -, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 22 KStG Anm. 13).

    Bevorzugt eine Genossenschaft ihre Mitglieder gegenüber anderen Kunden, indem sie ihnen geringere Entgelte in Rechnung stellt und höhere Entgelte bezahlt, so kann dies betrieblich veranlasst sein, wenn die Leistungsentgelte kostendeckend berechnet sind; denn der Zweck des § 1 Abs. 1 GenG, den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern, kann in die Preisgestaltung einfließen (BFH-Urteil vom 11.10.1989 I R 208/85 a.a.O.).

  • BFH, 24.04.2007 - I R 37/06

    Nachzahlungen einer Arbeitnehmerproduktionsgenossenschaft an ihre Mitglieder

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Eine vGA im Sinn des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist auch bei einer Genossenschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Mitgliedschaftsverhältnis zur Genossenschaft (mit-)veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2007 I R 37/06, BFH/NV 2007, 1599).

    Insoweit geht § 22 KStG dem § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vor (BFH-Urteil vom 24.04.2007 I R 37/06, BFH/NV 2007, 1599 m.w.N.).

  • BFH, 18.12.1963 - I 187/62 U

    Abgrenzung der Begriffe "Milchgeldnachzahlung" und "Warenrückvergütung" im Sinne

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Für die Frage, ob die Veranlassung im Mitgliedschaftsverhältnis oder im Betrieb begründet ist, ist maßgebend, ob der Gedanke der Überschussverteilung oder das Interesse, eine angemessene Gegenleistung zu gewähren, im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 18.12.1963 I 187/62, BStBl III 1964, 211).
  • BFH, 28.11.1968 - I 47/65

    Möglichkeit des Ansatzes eines Mitgliederumsatzes in Tabakwaren bei der

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Ihre Grundlage ist der in § 1 Abs. 1 GenG festgelegte Zweck, unmittelbar den Erwerb oder die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern (z.B. Schlenker in Blümich, EStG, § 22 KStG Rdnr.12).Die Rückvergütung erfolgt losgelöst vom einzelnen Umsatzgeschäft und ist im Mitgliedschaftsverhältnis begründet (z.B. BFH-Urteil vom 28.11.1968 I 47/65, BStBl II 1969, 245 m.w.N.).
  • BFH, 08.09.1953 - I D 2/52

    Abgrenzung der steuerbefreiten landwirtschaftlichen Genossenschaften von

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Zu ihr kommt es, wenn sich die Kalkulation der Genossenschaft im Mitgliedergeschäft im Hinblick auf ihren Zweck nachträglich als zu hoch erweist (BFH-Gutachten vom 08.09.1953 I D 2/52, BStBl III 1954, 38).Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 KStG sind Rückvergütungen insoweit Betriebsausgaben, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind.
  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Das Finanzamt war im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehalten, seine als unzutreffend erkannte frühere Rechtsauffassung aufzugeben und nun zutreffend zu besteuern (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2008 I R 63/06,BStBl II 2009, 414 unter II 3 a sowie vom 02.08.2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • BFH, 09.03.1988 - I R 262/83

    Zur Behandlung von Finanzierungsbeihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Im BFH-Urteil vom 09.03.1988 (I R 262/83, BStBl II 1988, 592), das eine Molkereigenossenschaft betraf, die nur Mitgliedergeschäfte tätigte, war für die betriebliche Veranlassung entscheidend, ob den Mitgliedern unter Berücksichtigung der Nachzahlungen insgesamt wettbewerbsgerechte Preise gezahlt wurden.
  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Das Finanzamt war im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehalten, seine als unzutreffend erkannte frühere Rechtsauffassung aufzugeben und nun zutreffend zu besteuern (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2008 I R 63/06,BStBl II 2009, 414 unter II 3 a sowie vom 02.08.2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68).
  • BFH, 20.01.1993 - I R 55/92

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Genossenschaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 K 287/11
    Eine vGA liegt deshalb vor, wenn der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter den beanstandeten Vermögensvorteil dem Mitglied nicht zugewendet hätte (z.B. BFH-Urteil vom 20.01.1993 I R 55/92, BStBl II 1993, 376).
  • BFH, 28.10.2015 - I R 10/13

    Bonusprogramm eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. November 2012  1 K 287/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Nürnberg, Urteil vom 6. November 2012  1 K 287/11, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 885).

  • FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 207/18

    Steuerliche Behandlung von Auszahlungen bzw. Rückstellungen im Rahmen eines

    In der Folge ruhte das Einspruchsverfahren einvernehmlich bis zum Jahr 2016 im Hinblick auf ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg (Urteil vom 6. November 2012 1 K 287/11, EFG 2013, 885) zu einer Parallelgestaltung.
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