Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19852
FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/2003 (https://dejure.org/2003,19852)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.08.2003 - IV 140/2003 (https://dejure.org/2003,19852)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. August 2003 - IV 140/2003 (https://dejure.org/2003,19852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,19852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1; ; BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2; ; BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesonderte Feststellung eines Grundbesitzwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 23
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Eine Grundstücksschenkung sei dann nicht ausgeführt, wenn wie im Streitfall die Umschreibung im Grundbuch nicht erfolge (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.2002 II R 33/01, BStBl. II 2002, 781).

    Das Finanzamt verweise in seiner Einspruchsentscheidung zwar zutreffend auf die Rechtsprechung des BFH, nach der bei einer Grundstücksschenkung die Schenkungsteuer im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Abgabe der für den Rechtsformwechsel erforderlichen Erklärungen entstehe, übersehe dabei aber die ausdrückliche Feststellung im BFH-Urteil vom 24.07.2002 (in BStBl. II 2002, 781), dass hierbei vorausgesetzt werde, dass die Umschreibung im Grundbuch nachfolge.

    Auch das vom Prozessbevollmächtigten angeführte BFH-Urteil vom 24.07.2002 (in BStBl. II 2002, 781) betreffe ausschließlich die Voraussetzungen einer Grundstücksschenkung.

    Zwar setzt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine Grundstücksschenkung im Sinn von § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt ist, sobald die Auflassung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt ist, nach dem vom Klägervertreter angeführten BFH-Urteil vom 24.07.2002 (in BStBl. II 2002, 781) voraus, dass die Umschreibung im Grundbuch noch nachfolgt.

  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Gemäß dem BFH-Urteil vom 24.07.1991 II R 81/88 (BStBl. II 1991, 909) sei er daher wirtschaftlicher Eigentümer.

    Dauerwirkung kommt dagegen der bei der Einheitswertfeststellung für die Eigentumswohnung zu treffenden Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG zu, für welche die allgemeine Zurechnungsvorschrift des § 39 AO maßgeblich ist (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.1991, in BStBl. II 1991, 909).

  • FG Hessen, 28.03.2000 - 1 V 4736/99

    Grundlagenbescheid; Zurechnung; Erbschaftssteuer; Bindungswirkung;

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Die steuerliche Bedeutung dieser Feststellung erschöpft sich jedoch vornehmlich in der Bestimmung des zutreffenden Inhaltsadressaten für den Bescheid (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AO; vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.03.2000 1 V 4736/99, EFG 2000, 632, 633 rechte Spalte).

    Weiter entfaltet die im Rahmen, der Bedarfswertfeststellung zu treffende Zurechnungsfeststellung für die Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer keine Bindung hinsichtlich der erbschaft-/schenkungsteuerlichen Zurechnung des Grundstücks (vgl. Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 28.03.2000, in EFG 2000, 632, Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 12 Rn 520, Wilms, UVR, 2000, 333, Gebel, BB 2000, 537, 540, FN 15).

  • BFH, 19.07.1989 - II B 88/89

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts in

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Dies gilt im Hinblick auf die BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89 (BFH/NV 1994, 373, 375), vom 26.01.2000 II B 88/89 (BFH/NV 2000, 954), und vom 06.12.2000 II B 161/99 (BFH/NV 2001, 781) sowohl für die Annahme einer Bereicherung der Klägerin trotz der von ihr lediglich übernommenen dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden über insgesamt 350.000 DM als auch für die vom Finanzamt E. bejahte Entstehung der Schenkungsteuer.
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Mit dem Abschluss der notariellen Vereinbarung vom 15.12.1998 sind Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich der Eigentumswohnung auf die Klägerin übergegangen und konnte sie aufgrund der erklärten Auflassung und der Eintragungsbewilligung jederzeit im Grundbuch ihre Eintragung als Eigentümerin herbeiführen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 02.05.1984 VIII R 276/81, BStBl. II 1984, 820, 822).
  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Dies gilt im Hinblick auf die BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89 (BFH/NV 1994, 373, 375), vom 26.01.2000 II B 88/89 (BFH/NV 2000, 954), und vom 06.12.2000 II B 161/99 (BFH/NV 2001, 781) sowohl für die Annahme einer Bereicherung der Klägerin trotz der von ihr lediglich übernommenen dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden über insgesamt 350.000 DM als auch für die vom Finanzamt E. bejahte Entstehung der Schenkungsteuer.
  • BFH, 06.12.2000 - II B 161/99

    Übernahme von Grundpfandrechten bei Zuwendung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Dies gilt im Hinblick auf die BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89 (BFH/NV 1994, 373, 375), vom 26.01.2000 II B 88/89 (BFH/NV 2000, 954), und vom 06.12.2000 II B 161/99 (BFH/NV 2001, 781) sowohl für die Annahme einer Bereicherung der Klägerin trotz der von ihr lediglich übernommenen dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden über insgesamt 350.000 DM als auch für die vom Finanzamt E. bejahte Entstehung der Schenkungsteuer.
  • BFH, 26.01.2000 - II B 88/99

    Keine gemischte freigebige Zuwendung bei kumulativem Schuldbeitritt

    Auszug aus FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03
    Dies gilt im Hinblick auf die BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89 (BFH/NV 1994, 373, 375), vom 26.01.2000 II B 88/89 (BFH/NV 2000, 954), und vom 06.12.2000 II B 161/99 (BFH/NV 2001, 781) sowohl für die Annahme einer Bereicherung der Klägerin trotz der von ihr lediglich übernommenen dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden über insgesamt 350.000 DM als auch für die vom Finanzamt E. bejahte Entstehung der Schenkungsteuer.
  • BFH, 29.11.2006 - II R 42/05

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 3; AO 1977 § 182 Abs.

    Das Finanzgericht (FG) bejahte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 23 veröffentlichten Urteil die Erforderlichkeit der Anforderung eines Bedarfswerts durch das Schenkungsteuerfinanzamt, da die von diesem beabsichtigte und mit Bescheid vom 29. September 2000 durchgeführte Steuerfestsetzung vertretbar sei.
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Dieser mit Klage angefochtene Bescheid ist aufgrund der Urteile des Senats vom 07.08.2003 IV 140/2003 und des Bundesfinanzhofsvom 29.11.2006 II R 42/05 bestandskräftig.

    Dem Gericht liegen vom beklagten Finanzamt die Schenkungssteuerakte zum streitigen Erwerb, die notariellen Urkunden vom 27.12.1989 und 15.12.1998 über die Bestellung der Grundschulden und die Gerichtsakte IV 140/2003 vor.

  • BFH, 24.05.2005 - II R 57/03

    Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts

    Ob etwas anderes in den Fällen gilt, in denen die Feststellung des Grundbesitzwerts "unvertretbar" (Urteil des FG Nürnberg vom 7. August 2003 IV 140/2003, EFG 2004, 23) erscheint oder ein Fall objektiver Willkür (vgl. Moench, Erbschaftsteuergesetz, § 12 Abschnitt II 1 Rdnr. 8: "völlig aus der Luft gegriffen") vorliegt, kann dahinstehen, denn ein solcher Fall liegt hier erkennbar nicht vor.
  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 9 K 23/05

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Der Senat folgte insoweit der derzeit herrschenden Auffassung, wonach eine Bindung des Veranlagungsfinanzamts hinsichtlich der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nicht besteht (Knobel in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG, § 138 BewG, Rz. 55; Wilms, UVR 2000, 333; Beschluss des Hessischen FG vom 28.03.2000 1 V 4736/99, EFG 2000, 632; Urteil des FG Nürnberg vom 07.08.2003 IV 140/2003, Juris).
  • BFH, 26.01.2006 - II B 61/05

    Bedarsfwert; Prüfungskompetenz des Lage-FA

    Ob etwas anderes in den Fällen gilt, in denen die Feststellung des Grundbesitzwerts "unvertretbar" (Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 7. August 2003 IV 140/2003, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 23) erscheint oder ein Fall objektiver Willkür (vgl. Moench, Erbschaftsteuergesetz, § 12 Abschn. II 1 Rdnr. 8: "völlig aus der Luft gegriffen") vorliegt, kann dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht