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FG Nürnberg, 09.02.1995 - IV 2/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 655
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.05.1987 - II R 189/83
Schenkungsteuer - Gesamtschuldner - Festsetzung - Fehlerhaftigkeit
Auszug aus FG Nürnberg, 09.02.1995 - IV 2/94
Hat wie im Streitfall der Schenker die Schenkungsteuer übernommen, steht es dem Finanzamt frei, an welchen der Gesamtschuldner es sich wendet (vgl. BFH-Urteil vom 13.05.1987 II R 189/83 , BStBl. II 1988, 188). - BFH, 01.07.1992 - II R 70/88
Gesellschaftsanteilsübertragung durch Verfügung
Auszug aus FG Nürnberg, 09.02.1995 - IV 2/94
Dabei muß der Zuwendende nicht notwendig den Willen haben, den Zuwendungsempfänger zu bereichern, vielmehr reicht es aus, wenn er die Unentgeltlichkeit der Zuwendung kennt; dies ist der Fall, wenn er insbesondere weiß, daß die Zuwendung nicht in rechtlichem Zusammenhang mit einer Gegenleistung steht und nicht zur Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 01.07.1992 II R 70/88 , BStBl. II 1992, 921). - BFH, 17.04.1991 - II R 121/88
Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht …
Auszug aus FG Nürnberg, 09.02.1995 - IV 2/94
§ 14 ErbStG trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des 10-Jahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.04.1991 II R 121/88 , BStBl. II 1991, 522).