Rechtsprechung
FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/2009 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Wochenendhauses auf gepachtetem Grund und Boden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der Grunderwerbssteuer für einen Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft im Hinblick auf die Übereignung eines inländischen Grundstücks bzw. Gebäudes auf fremden Boden; Begründung von Grunderwerbssteuer bzgl. eines Kaufs eines Scheinbestandteils an einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grunderwerbsteuer für Erwerb eines Wochenend-/Ferienhauses auf gepachtetem Grund und Boden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuer für Erwerb eines Wochenend-/Ferienhauses auf gepachtetem Grund und Boden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/2009
- BFH, 09.09.2010 - II B 53/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 197/69
Voraussetzungen einer Vollstreckungsgegenklage - Geltendmachung der Einwendungen …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09
Sie ist jedoch widerlegt, wenn die dauerhafte Verbindung - z.B. aufgrund eines dem Grundstückseigentümer eingeräumten Wahlrechts zur Übernahme - möglich ist, selbst wenn sie noch nicht endgültig feststeht (BGH-Urteil vom 05.05.1971 VIII ZR 197/69, MDR 1971, 748; BFH-Urteil vom 22.10.1986 II R 125/84, BStBl. II 1987, 180). - BFH, 18.07.2001 - X R 69/00
Wohneigentumsförderung - Pachtvertrag - Pachtgrundstück - Einkommensteuer - …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09
Nach dem Urteil des BFH vom 18.07.2001 X R 69/00 liege dann kein Scheinbestandteil nach § 95 BGB vor, wenn es sich um ein auf einem Pachtgrundstück errichtetes Gebäude handele und das Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit - mit oder ohne Entschädigung - auf den Verpächter übergehen soll. - BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94
Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09
Verbinde ein Pächter Sachen mit dem Grund und Boden, so spreche nach feststehender Rechtsprechung regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehend Zweck geschehe (BGH-Urteil vom 22.12.1995 V ZR 334/94, NJW 1996, 916). - BFH, 28.01.1998 - II R 46/95
Grunderwerbsteuer bei transportfähigem Gebäude
Auszug aus FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09
Anders als in dem vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.01.1998 II R 46/95 (BFH/NV 1998, 794) entschiedenen Fall war im Streitfall bei Abschluss des Erwerbsvertrags vom 03.08.2000 das Wochenendhaus bereits seit langem auf dem Grundstück errichtet. - BFH, 22.10.1986 - II R 125/84
Grundstückserwerb durch den Mieter
Auszug aus FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 417/09
Sie ist jedoch widerlegt, wenn die dauerhafte Verbindung - z.B. aufgrund eines dem Grundstückseigentümer eingeräumten Wahlrechts zur Übernahme - möglich ist, selbst wenn sie noch nicht endgültig feststeht (BGH-Urteil vom 05.05.1971 VIII ZR 197/69, MDR 1971, 748; BFH-Urteil vom 22.10.1986 II R 125/84, BStBl. II 1987, 180).
- FG Schleswig-Holstein, 12.08.2019 - 3 K 55/18
Mobilheim auf einem Campingplatz als Gebäude auf fremdem Boden i.S. des § 2 Abs. …
Der Erwerb eines ortsfest aufgestellten und genutzten Mobilheims ist vergleichbar mit dem Erwerb einer Ferienimmobilie auf einem Pachtgrundstück, welcher auch dann der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn das Ferienhaus lediglich Scheinbestandteil des Pachtgrundstücks im Sinne des § 95 BGB ist, weil es nach Beendigung des Pachtverhältnisses wieder zu entfernen ist (vgl. BFH…, Beschluss vom 09.09.2010, II B 53/10, BFH/NV 2010, 2305 im Anschluss an Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 11.03.2010, 4 K 417/2009 - juris).