Rechtsprechung
FG Nürnberg, 11.10.2017 - 3 K 348/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b, § 45a Abs. 1; KWG § 32 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2
Einkommensteuer 2011 bis 2013 - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Betriebs-Berater
Kapitalertragsteuer auf (Schein-)Renditen aus Aktienverkäufen
- rewis.io
Einkommensteuer 2011 bis 2013
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgeltungswirkung einbehaltener und als einbehalten ausgewiesener Kapitalertragsteuer auf (Schein-)Renditen aus Aktienverkäufen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Gutschriften aus Schneeballsystemen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Schneeballschlacht mit Scheinrenditen
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 11.10.2017 - 3 K 348/17
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17
Papierfundstellen
- BB 2017, 3029
- EFG 2018, 117
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 30/93
Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner
Auszug aus FG Nürnberg, 11.10.2017 - 3 K 348/17
Zur Begründung trug sie vor, die auf die Scheinrenditen entfallende Kapitalertragsteuer sei mit dem ordnungsgemäßen Einbehalt durch den Schuldner der Kapitalerträge (B) auch dann i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG erhoben, wenn sie tatsächlich nicht an das Finanzamt abgeführt worden sei, weil der Gläubiger der Kapitalerträge den Steuereinbehalt dulden müsse und auf die Abführung der Steuer keinen Einfluss nehmen könne (BFH-Urteil vom 23.04.1996 VIII R 30/93).Dies gelte auch dann, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt werde (BFH-Urteil vom 23.04.1996, VIII R 30/93).
Das Finanzamt ist der Auffassung, die von der Klägerseite zitierten BFH-Urteile VIII R 30/93 und I B 197/03 seien nicht auf den Streitfall anwendbar, weil sie noch die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer beträfen.
Im Verfahren VIII R 30/93 gehe es zudem um die Frage, wann eine Steuer i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG "erhoben" worden sei, hier sei streitig, ob Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer "unterlegen" hätten, § 43 Abs. 5 EStG.
- BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07
Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen
Auszug aus FG Nürnberg, 11.10.2017 - 3 K 348/17
Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge bereit und fähig gewesen wäre (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 16.03.2010 VIII R 4/07, BStBl II 2014, 147). - BFH, 07.01.2004 - I B 197/03
Nachforderung einbehaltener (nicht abgeführter) Kapitalertragsteuer beim …
Auszug aus FG Nürnberg, 11.10.2017 - 3 K 348/17
Das Finanzamt ist der Auffassung, die von der Klägerseite zitierten BFH-Urteile VIII R 30/93 und I B 197/03 seien nicht auf den Streitfall anwendbar, weil sie noch die Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer beträfen.
- BFH, 29.09.2020 - VIII R 17/17
Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.10.2017 - 3 K 348/17 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) Nürnberg hat der von den Klägern erhobenen Klage in seinem Urteil vom 11.10.2017 - 3 K 348/17 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 117) stattgegeben.
Das FA beantragt, das Urteil des FG Nürnberg in EFG 2018, 117 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
Das FG hat in seinem Urteil in EFG 2018, 117 über die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre jeweils vom 23.10.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.03.2017 entschieden.
- FG Nürnberg, 11.12.2019 - 5 K 1283/18
Eintritt der Abgeltungswirkung mit dem Steuerabzug bei einem betrügerischen …
Das Finanzgericht Nürnberg habe zutreffend festgestellt, dass es für die Abgeltungswirkung auf die tatsächliche Abführung der Kapitalertragssteuer nicht ankomme (Urteil vom 11.10.2017 3 K 348/17, EFG 2018, 117, Rev. VIII R 17/17).aa) Die Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer durch den Entrichtungsschuldner ist nicht erforderlich (FG Nürnberg, Urteil vom 11.10.2017 3 K 348/17, Rev. BFH VIII R 17/17;… Levedag in Schmidt, EStG, 38. Aufl., § 20 Rn. 14).