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   FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18   

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https://dejure.org/2018,45623
FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18 (https://dejure.org/2018,45623)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11.12.2018 - 2 K 524/18 (https://dejure.org/2018,45623)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 2 K 524/18 (https://dejure.org/2018,45623)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    MwStSystRL Art. 96, Art. 98 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 7 Buchst. b, § 12 Abs. 1, § 28 Abs. 4; PBefG § 1 Abs. 1 S. 1, § 4 Abs. 4, § 21, § 22; BayWG Art. 28 Abs. 4 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 136 Abs. 1
    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Umsätze aus der Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen; Anforderungen an das Vorliegen eines "genehmigter Linienverkehr mit Schiffen" im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

  • rewis.io

    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 1 ; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10
    Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Umsätze aus der Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen; Anforderungen an das Vorliegen eines "genehmigter Linienverkehr mit Schiffen" im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen: Genehmigungsvoraussetzungen - Abgrenzung zum Gelegenheitsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht dient wesentlich dem Verbraucherschutz (BVerwG-Urteil in BVerwGE 152, 382, Rz 17).

    Regelmäßigkeit im Sinne von § 42 Satz 1 PBefG setzt voraus, dass die Fahrten in einer erkennbaren zeitlichen Ordnung wiederholt werden und dass die Fahrgäste sich auf das Vorhandensein einer Verkehrsverbindung einrichten können (BT-Drs. 3/2450 S. 8; BVerwG-Urteil vom 27.08.2015 3 C 14.14, BVerwGE 152, 382, Rz 29).

    Die Fahrgäste der Klägerin konnten sich aber tatsächlich nicht, wie für eine regelmäßige Verkehrsverbindung entsprechend § 42 PBefG erforderlich, auf das Vorhandensein einer Verbindung einrichten (vgl. BT-Drs. 3/2450 S. 8; BVerwG-Urteil in BVerwGE 152, 382, Rz 29; siehe bereits unter 3.).

  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG a. F. kann auch eine Rundfahrt im Freizeit- oder Tourismusverkehr, bei der Anfangs- und Endpunkt der Fahrstrecke zusammenfallen, Linienverkehr sein, wenn die übrigen Voraussetzungen eines Linienverkehrs vorliegen (BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19).

    Wurde dem Betreiber von Stadtrundfahrten von der zuständigen Verwaltungsbehörde eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung als Linienverkehr nach den §§ 42 oder 43 PersBefG erteilt, ist diese nach der genannten Rechtsprechung auch von den Finanzbehörden zu beachten, solange sie nicht nichtig ist (BFH-Urteil in BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 2 und Rz 22).

    An eine wirksam erteilte Genehmigung sind in entsprechender Anwendung der für Genehmigungen nach dem PBefG geltenden Grundsätze auch die Finanzbehörden gebunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 2 und Rz 22).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    Demgegenüber findet Linienverkehr im öffentlichen Verkehrsinteresse nach Maßgabe der Betriebs- und Beförderungspflicht unabhängig von dem wirtschaftlichen Ertrag der einzelnen Fahrt statt, solange er insgesamt wirtschaftlich tragfähig ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 24.10.2013 3 C 26.12, BVerwGE 148, 175, Rz 24).
  • BFH, 20.09.2010 - V R 2/09

    Berichtigung des Urteilstenors bei "ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit" -

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    Im Hinblick auf die Höhe des Streitwerts ist das Finanzamt nicht nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.09.2010 V R 2/09, BFH/NV 2011, 302, unter II.3.).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 24/13

    Ermäßigter Steuersatz bei Verabreichung eines Starksolebades (Floating)

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    Die Vorschriften über den ermäßigten Steuersatz sind als Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng auszulegen (BFH-Urteile vom 28.08.2014 V R 24/13, BFHE 247, 354, BStBl. II 2015, 194, Rz 20; vom 10.08.2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl. II 2017, 590, Rz 58).
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    Die Vorschriften über den ermäßigten Steuersatz sind als Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng auszulegen (BFH-Urteile vom 28.08.2014 V R 24/13, BFHE 247, 354, BStBl. II 2015, 194, Rz 20; vom 10.08.2016 XI R 41/14, BFHE 255, 300, BStBl. II 2017, 590, Rz 58).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 34/16

    Umsatzsteuerlich begünstigte Personenbeförderung im Linienverkehr mit Schiffen -

    Auszug aus FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18
    (4) Da die Voraussetzungen für einen Linienverkehr entsprechend § 42 PBefG nicht vorliegen, muss der Senat auch nicht entscheiden, ob Fahrten, die diese Voraussetzungen erfüllen, gleichwohl Gelegenheitsverkehr in Form des Ausflugsverkehrs entsprechend §§ 46, 48 PBefG sein können, wenn der touristische oder Freizeitcharakter überwiegt (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 18.07.2017 4 K 34/16, EFG 2017, 1625).
  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    Im Übrigen beinhaltet die für einen Linienverkehr erforderliche Regelmäßigkeit und Fahrgastfreiheit auch die wesentlichen Elemente der Beförderungspflicht nach § 22 PBefG, so dass für die Steuerermäßigung des Linienverkehrs mit Schiffen keine weiteren Pflichten gelten müssen (vgl. Frye in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rz 122; a.A. FG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2018 - 2 K 524/18, EFG 2019, 299, Rz 19, Rev. V R 2/19).
  • BFH, 24.06.2020 - V R 2/19

    Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11.12.2018 - 2 K 524/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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