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   FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/2008   

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FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/2008 (https://dejure.org/2009,29228)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 2 K 277/2008 (https://dejure.org/2009,29228)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 2 K 277/2008 (https://dejure.org/2009,29228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwertung von im Rahmen einer Grenzkontrolle gem. § 12a FVG gefundenen Informationen - Schätzungsbefugnis wegen der Aufzeichnungsmängel eines Gastwirts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Auswertung von bei Grenzübertritt durch die Zollbehörden gewonnenen und für die Steuerfestsetzung beachtlichen Erkenntnissen; Berechtigung des Finanzamtes zur ergänzenden Schätzung umsatzsteuerpflichtiger Betriebseinnahmen; Grundsätze ...

  • Judicialis

    FVG § 12a Abs. 4; ; ZollVG § 12a Abs. 5; ; AO § 88 Abs. 1; ; AO § 92; ; AO § 116 Abs. 1; ; AO § 173 Abs. 1; ; AO § 208 Abs. 1; ; StPO § 108 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertbarkeit von im Rahmen der Bargeldkontrolle der Zollbehörde gewonnener personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 11 K 297/02

    Kontrollrechte der Zollbehörde bei der Überwachung des grenzüberschreitenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Er verweise hierzu auf die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.03.2007 (Az. 11 K 297/02, [...]).

    d) Soweit sich der Kläger mit seinem Einwand, die Datenweitergabe sei rechtswidrig gewesen, auf die Entscheidung des FG Baden Württemberg (Urteil vom 27.03.2007 Az. 11 K 297/02, DStRE 2007, 1575) stützt, ist darauf hinzuweisen, dass der dort entschiedene Streitfall nicht vergleichbar ist.

    Verfassungsrechtliche Bedenken an dieser Vorschrift bzw. an der Nachfolgeregelung in § 12a ZollVG hegt das Gericht nicht und werden auch - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung (vgl. FG Baden Württemberg -Urteil vom 27.03.2007, a.a.O.) bzw. der Literatur (vgl. Geuenich, Verschärfungen bei der Bargeldkontrolle an deutschen Grenzen, NWB 2007, 2477, Fach 14 Seite 287) nicht vorgetragen.

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Ein Verwertungsverbot besteht nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundrechte und gegen Vorschriften, die den Steuerbürger in seiner Willensbetätigung und Willensentscheidung schützen sollen (qualifiziertes materielles Verwertungsverbot, vgl. BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl. II 2007, 227, dort Gründe Tz. 4; vgl. von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO-/FGO-Kommentar, § 173 AO Rz. 79).

    Art. 3 Abs. 1 GG stellt erhebliche Anforderungen an die Ehrlichkeit der Steuerbürger; diesen Grundsätzen würde es widersprechen, Auskünfte über Personen, die eines Steuervergehens verdächtig sind, unberücksichtigt zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O. und Wolffgang/Hendricks in Beermann/Gosch, AO-/FGO-Kommentar, § 116 Rz. 4, 31).

  • OLG Frankfurt, 20.12.1995 - 3 VAs 25/95

    Verdacht auf Steuerstraftaten - Übersendung von im Rahmen eines Strafverfahrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Erlangen Behörden von Bund und Ländern, wie etwa Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden, bei ihrer dienstlichen Tätigkeit, etwa bei Durchsuchungsmaßnahmen, Kenntnisse über steuerlich erhebliche Sachverhalte, so haben sie diese Tatsachen, wenn sie den Verdacht einer Steuerstraftat begründen, den Finanzbehörden mitzuteilen (vgl. § 108 Abs. 1 StPO, § 116 Abs. 1 AO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.1995 Az. 3 VAs 25-26/95, wistra 1996, 159).
  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 322/82

    Voraussetzungen für eine Änderung der Steuerrechtsbescheide

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Grundsätzlich darf die Finanzbehörde alle Erkenntnisse, gleichgültig auf welche Weise und in welcher Verfahrensart sie erlangt wurden, der Besteuerung zugrunde legen (vgl. BFH-Urteil vom 12.09.1985 VIII R 322/82, BFH/NV 1986, 131).
  • BFH, 28.12.2006 - VIII B 48/06

    NZB: Mitwirkungspflicht, Besteuerungsverfahren, Strafverfahren

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Zwar kann das Finanzamt die Mitwirkung nicht erzwingen (§ 393 Abs. 1 AO), bleibt jedoch zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen befugt, wenn der Steuerpflichtige fragliche Sachverhalte nicht aufklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.12.2006 VIII B 48/06, BFH/NV 2007, 646).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    Er verweise insoweit auf das Urteil des BFH vom 07.11.2006 (VIII R 81/04, BStBl. II 2007, 364).
  • BFH, 20.07.1994 - I B 11/94

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe von Einkommensteuer- und

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08
    a) Eine Schätzung hat den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen zu beachten und muss in sich schlüssig und wirtschaftlich vernünftig sein (vgl. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 162 AO Tz. 29, 44; BFH-Beschluss vom 20.07.1994 I B 11/94, BFH/NV 1995, 198).
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